Hexenprozesse – Hexenverfolgung: Die Opfer rehabilitieren
Die Hexenprozesse waren eine der schlimmsten von Menschenhand angerichteten Katastrophen der europäischen Geschichte.
Eine moralisch-sozialethische und theologische Rehabilitierung der unschuldig hingerichteten Opfer der Hexenprozesse ist ein überfälliger Akt im Geist der Erinnerung und Versöhnung.
Aus heutiger Sicht sind die wegen Hexerei verurteilten Frauen und Männer im Sinne der Anklage für unschuldig zu erklären. In Zeiten der modernen Naturwissenschaften ist jedem einsichtig, dass ein Mensch nicht auf einem Besenstiel zum Hexensabbat fliegen oder mit Zauberei Wetterkatastrophen oder Krankheiten bewirken kann.
Nie sind die Opfer der Hexenprozesse jedoch rehabilitiert worden, sie gelten bis heute als schuldig im Sinne der Anklage: sie hätten sich dem Teufel verschrieben, Gott verleugnet und durch Zauberei Schaden über die Menschheit und die Natur bewirkt. Das erlittene Leid und geschehene Unrecht ist nie öffentlich anerkannt worden. Es muss deutlich gesagt werden: es gab keine „Hexen“, sondern Menschen wurden durch die Folter zu „Hexen“ gemacht. Die Hexenprozessakten aber bezeugen, dass viele Angeklagte trotz schlimmster Martern an ihrem Glauben an Gott bis zu ihrem letzten Atemzug festhielten.
Erlittenes Leid und geschehenes Unrecht müssen endlich öffentlich anerkannt werden. Galilei wurde erst nach fast 400 Jahren von der katholischen Kirche rehabilitiert. Wie lange wird es dauern, bis 25.000 in Deutschland als Hexen hingerichtete Christen rehabilitiert werden?
Wie kann man die Opfer der Hexenprozesse rehabilitieren?
Die Hexenprozesse wurden von der damaligen Obrigkeit durchgeführt.
Daher wenden wir uns an den Stadtrat/ Gemeinderat der jeweiligen Gemeinde/Stadt mit dem Antrag/ der Bitte, die Opfer der Hexenprozesse durch einen Beschluss zu rehabilitieren.
Es ist ein symbolischer Akt, um die Ehre der durch die Hexenprozesse verfolgten und hingerichteten Bürgerinnen und Bürger wieder herzustellen. Dieser Antrag beinhaltet nicht eine juristische, sondern eine moralisch-ethische Rehabilitierung.
So kann ein Beschluss zur Rehabilitierung aussehen:
Der Rat der Stadt XXX beschließt die Rehabilitierung der in der Zeit der Hexen- und Zaubererverfolgung des 16. bis 18. Jahrhunderts hingerichteten Menschen durchzuführen und fasst dabei folgenden Beschluss:
Die Rehabilitierung ist ein Akt im Geiste der Erinnerung und Versöhnung. Der Rat der Stadt XXX verurteilt diese Gewalt, die an Frauen und Männern begangen wurde. Er gedenkt der Opfer, rehabilitiert sie öffentlich und gibt ihnen damit heute im Namen der Menschenrechte ihre Ehre zurück.
In mehreren Städten ist eine Rehabilitierung der als Hexen hingerichteten Frauen und Männer durch die Stadtverordnetenversammlung/ Kirchen erfolgt.
In der Stadt Eschwege (Hessen) sprachen am 30. Oktober 2007 Bürgermeister Jürgen Zick und der evangelische Dekan Dr. Martin Arnold eine Rehabilitierung der als Hexen hingerichteten Eschwegerinnen aus.
Der vollständige Text findet sich hier: >>> Link
Am 3. November 2010 hat in der Stadt Hofheim a.T. (Hessen) die Stadtverordnetenversammlung in einer gemeinsamen Resolution mit allen sechs Fraktionen einstimmig die elf Opfer der Hexenverfolgungen in Hofheim namentlich rehabilitiert und ihnen im Namen der Menschenrechte ihre Würde zurück gegeben.
Der vollständige Text findet sich hier: >>> Link
Viel Beachtung fand die Rehabilitierung von Anna Göldi aus der Schweiz. Sie war die letzte wegen angeblicher Hexerei hingerichtete Frau in Europa. 2008 rehabilitierten die Glarner Kantonsregierung und das Parlament Anna Göldi als Opfer eines Justizmords.
Es hat zwischenzeitlich auch viele Stellungnahmen der Kirchen gegeben. >>> Evgl. Kirchen | >>> Kath. Kirchen
Informationen in englischer Sprache
- Rehabilitation of the victims of the witchcraft trials
- Letter to Mayor of Bamberg to exonerate the witches
Die Problematik in Kürze
Kirchen müssen sich institutionell ihrer historischen Schuld stellen! – Ein Kommentar:
Rehabilitierung im historischen Kontext – Rechtsprofessor Lukas Gschwend über den Unterschied von politischer und juristischer Rehabilitation. | Siehe auch HSG Focus – Magazin der Universität St. Gallen
Argumente zur Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse – Aus dem Arbeitskreis Hexenprozesse