Arbeitskreis Hexenverbrennung

Der Arbeitskreis „Hexenverfolgungen in Westfalen“

Im Jahr 2000 entstand der Arbeitskreis „Hexenverfolgungen in Westfalen“. Ein Antrag dieses Arbeitskreises an die Synoden der Kirchenkreise Unna und Iserlohn wurde angenommen und an die Landessynode der Evangelischen Kirche von Westfalen mit der Bitte um eine theologische Stellungnahme zu den Hexenprozessen in Westfalen weitergeleitet. Dieser Antrag wurde von der Landessynode ohne Aussprache an die Kirchenleitung überwiesen (Beschluss Nr. 24, Landessynode 2001).

Anliegen

Der AK will die Kirchen im Rahmen der Ökumenischen Dekade zur Überwindung der Gewalt um eine Stellungnahme zur eigenen Rolle in den Hexenverfolgungen bitten. Vor, während und nach der Reformation hat es im Gebiet der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche zahlreiche Hexenprozesse gegeben. Menschen in etwa 200 Orten waren betroffen. In diesen Prozessen sind im Gebiet des heutigen Westfalen etwa 2000 Kinder, Männer und vor allem Frauen unschuldig verfolgt, gefangen genommen, eingesperrt, gefoltert und hingerichtet worden. Über ihre Familien kam unendliches Leid.[1]

Ökumenische Dekade zur Überwindung der Gewalt

Einen besonderen Anlass für eine kirchliche Stellungnahme zu den Hexenverfolgungen stellt die im Jahr 2000 von den Kirchen ausgerufene „Ökumenische Dekade zur Überwindung der Gewalt“ dar. „Vielleicht müssen wir damit beginnen, unseren Anteil an der Gewalt zu akzeptieren und die Verantwortung dafür zu übernehmen.“ „Decade to overcome violence…
a call to repent for our complicity in violence.“ (Ökumenischer Rat der Kirchen, 2001)[2]

Seit langem fordern Einzelne und Gruppen von den Kirchen eine Stellungnahme zu ihrer Rolle bei den Hexenprozessen. Für viele Menschen ist die Bereitschaft zu dieser Auseinandersetzung ein Prüfstein für die Glaubwürdigkeit kirchlichen Redens und Handelns.

„Die aktive Auseinandersetzung mit den Opfern und den Gewalttätern ist der eigentliche Schlüssel zu jeglichem Prozess der Verwandlung und Veränderung.“ „Zum Aufbau einer Kultur des Friedens gehört auch, dass wir den Geschichten derer zuhören, die die Hauptopfer von Gewalt sind“.

Es ist erstaunlich, wie viele Menschen in der Bevölkerung und den Kirchen über Hexenprozesse nicht ausreichend informiert sind. 200 Jahre nach der Hinrichtung der letzten Hexe ist die Mehrzahl unserer Bevölkerung zu Unrecht überzeugt, dass die Durchführung der Hexenprozesse in direkter juristischer Verantwortung der Kirchen lag und auf Urteilen kirchlicher Gerichte beruhten. Dies ist falsch, denn die Hexenprozesse fanden vor weltlichen Gerichten statt.

Zugleich sind die Kirchen zu einer Stellungnahme zur Mitverantwortung an den Hexenprozessen besonders herausgefordert, weil die Hexenverfolgung theologisch legitimiert und mit Billigung der Kirchen durchgeführt wurde. Durch Theologen und Kirchen der Reformation ist Anstiftung zur Hexenverfolgung, Beteiligung an der Hexenverfolgung und das Geschehenlassen von Hexenverfolgungen erfolgt. Die Reformatoren Luther und Calvin forderten entschieden die Verfolgung und Hinrichtung der Hexen. Bis heute finden sich im Kleinen Katechismus von Luther und im reformierten Heidelberger Katechismus Aussagen über Hexerei bzw. Zauberei. In protestantischen Gebieten Westfalens fanden viele Hexenprozesse statt. Diese Haltung fand ihren Niederschlag auch in Kirchenordnungen. Z.B. wurde in der Kirchen- und Schul-Ordnung in der Grafschaft Wittgenstein von 1746 die Bestrafung von Hexen gefordert.

Fundamentale Aussagen der christlichen Botschaft sind betroffen, wurde doch den Angeklagten die Abkehr von Gott und der Pakt mit dem Teufel vorgeworfen. Es sollte im unmittelbaren Interesse der Kirchen liegen, sachgerechte Informationen zur Hexenverfolgung auf breiter Ebene zugänglich zu machen.

Zur Verbreitung sachgerechter Informationen haben wir uns bemüht, durch Ausstellungen, Tagungen, Publikationen, Vorträge und Gespräche einen Impuls zu setzen. Dies stieß auf großes Interesse in der Bevölkerung und in kirchlichen Gruppen.

Kirche ist eine gesellschaftliche Institution mit moralischem Anspruch und besonderer Verpflichtung.[3] Deshalb ist ein grundsätzlich klärendes Wort der Kirchen nötig für eine Rehabilitierung der Opfer und eine Neuschreibung der Geschichte der Hexenverfolgung. Bisher hat nur die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eine ausführliche Stellungnahme zu ihrer Mitverantwortung in den Hexenprozessen Stellung bezogen.[4]

Besonderes Anliegen ist die Rehabilitierung der Opfer der Hexenprozesse und Besinnung auf lokale Gedenkkultur. Trotz schlimmster Foltern haben viele als „Hexen“ angeklagte Frauen und Männer bis zuletzt an ihrem Glauben an Gott festgehalten. Wir möchten anregen, die Geschichte der Opfer gründlicher zu erforschen und dem Gedenken an sie sichtbaren Ausdruck zu verleihen.

[1] Die neuere Forschung geht davon aus, dass in Europa von ca. 1450 – 1782 die Zahl der verurteilten Hexen um 60.000 Personen lag, davon 25000 in Deutschland.

[2] www.gewaltueberwinden.org

[3] Uwe Hermann: „Sektenbeauftragte – Gesteigerte Sorgfaltspflicht“, in: Unsere Kirche, Evangelische Wochenzeitung für Westfalen Bielefeld, Nr. 12, 16.3.2003, S. 10: Die Kirchen sind eine Institution mit erhöhtem Einfluss in Staat und Gesellschaft, die „vom Gebot der Nächsten- und Feindesliebe“ her besondere Sorgfalt walten lassen müssen bei der Bewertung religiöser Minderheiten und Gruppen. „Auch und gerade so hat das Wort der Kirche erhebliches Gewicht“.

[4] Landessynode: Hexenverfolgung. Eine Stellungnahme aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, 1997. Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Prof. Dr. Joachim Track. Erhältlich im Büro der bayr. Landessynode: Meiserstr. 11, 80333 München, Tel. 089-5595/245


Arbeitsweise und personelle Zusammensetzung des Arbeitskreises 

Der AK arbeitet projektorientiert zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung einzelner Veranstaltungen. Neben einer kontinuierlichen Gruppe von Mitarbeitenden beteiligen sich andere punktuell zu einzelnen Aktivitäten.

Ansprechperson:

Hartmut Hegeler, Sedanstr. 37, 59427 Unna, Tel. 02303 53051
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