Einzelschicksale

Einzelschicksale


Diese Seite zeigt neben den Texten Arbeiten der Künstlerin Angelika Ehrhardt-Marschall. Einen Überblick über ihr Werk erhält man auf http://angelikaehrhardtmarschall.de/.


Hexe Unhold

Hexe (Unhold) aus dem Füssener Totentanz, von Jakob Hiebeler aus Obergünzburg 1602.
Das Bild zeigt „bekannte“ Anklagepunkte gegen Hexen:
Schadenszauber, Wettermachen, Bock-Teufelsbuhlschaft, Ofengabel zum Ritt zum Hexensabbat am Heuberg.
Wikipedia „Füssener Todestanz“

Text des Bildes:

Der Todt.
Hupff auf du hessigs Kammelthier,
Im fewr muest du ietz schwitzen schier.
Dein gabel reitten hat ein endt.
Vom hewberg holich dich gar gschwendt

Die Unholdt.
Gott selbst, auch seine haylgen zwar,
Hab ich verlaugnet offenbar.
Mein glübt hab Ich dem teuffel thon,
O weh o weh waß wiert mein lohn.


Viele weitere Lebensschicksale von Opfern der Hexenprozesse aus dem Gebiet des Niederrheins finden sich hier:

Hetty Kemmerich, Hexenprozesse am Niederrhein – Einzelschicksale von Opfern der Hexenprozesse am Niederrhein (1487-1738) – Chronik der Hexenprozesse vom Niederrhein (1074-1738)


Adrian, Grete

Miste

Grete Adrian (* ca. 1610, † 1665) aus Miste (heute Meiste bei Rüthen), verwitwet und neu verheiratet, mehrere Kinder, Bäuerin. Während der Hexenverfolgungen in Rüthen in Westfalen wurde sie am 3.Juni 1655 von Bürgermeister und Rat der Stadt Rüthen wegen des Verdachtes des Lasters der Zauberei vorgeladen.

Sie bestritt die Vorwürfe. Am 14.6. beschloss der kurfürstliche Richter die Folter. Sie wurde in das Gefängnis im Hachtor geführt. Man zeigte ihr die Folterinstrumente. Zwei Kapuziner-Mönche exorzierten und segneten sie.

Unter schwerster Folter bekannte sie schließlich Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Hexensabbat, Schadenszauber. Am 16. Juni wurde die Urgicht (Geständnis) vor den Richtern verlesen. Sie bat die beiden Bürgermeister sich um ihre Kinder zu kümmern, denen sie jeweils 100 Reichstaler vermachte. Dann bat sie um schnelle Hinrichtung. Nach dem letzten Verhör am 5. Juli wurde der Pastor gerufen, um ihr die Sakramente zu spenden. Auf dem Marktplatz gestand sie in aller Öffentlichkeit ihre Schuld. Der Magistrat fällte das Urteil. Der Stab wurde über sie gebrochen. Die Menge geleitete sie zur Gerichtsstätte im Mildental, wo sie geköpft und dann verbrannt wurde. Der Gerichtsschreiber schloss mit den Worten: „Wolle ihrer sehlen Gott genadigh seyn.“

Von 1573 bis 1659 sind aus dem kleinen Ort Rüthen und im Gogericht Rüthen 169 Hexenprozesse bekannt. Dabei sind mindestens 79 Menschen hingerichtet worden. Höhepunkte waren die Jahre 1593-94 mit 20 und 1652-54 mit 24 Hinrichtungen.

Am 31.3.2011 entscheidet die Stadtvertretung über eine sozialethische Rehabilitierungder im Bereich der heutigen Stadt Rüthen während des 16. u. 17. Jh. im Rahmen der sog. Hexenverfolgungen unschuldig verurteilten und hingerichteten Personen (Vorlage Nr. 017/11), darunter auch Grete Adrian.

Literatur

Stadtarchiv Rüthen, Bestand: Hexenprozesse, Inv.-Nr. 21 Dalhoff, Walter, Zu Rüthener Hexenprozessen, in: Bruns, Alfred: Hexen – Gerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland. Dokumentation zur Ausstellung im Schieferbergbau-Heimatmuseum Schmallenberg-Holthausen vom 21.7.-4.8.1984, S. 179 und 181 ff Stadtvertretung Rüthen Vorlage Nr. 017 / 11

(Dieser Text wurde auch als Artikel bei Wikipedia eingestellt)


Bernburg, Katarina

Rohrsheim

Sie floh vor dem Amtmann Peregrinus Hühnerkopf auf der Westerburg. Dieser hatte 30 Frauen wegen angeblicher Hexerei auf den Scheiterhaufen geschickt. Sie wurde in Wernigerode verhaftet und inhaftiert („Amtshilfe“).

Sie wird eine ältere Frau gewesen sein (vgl. Punkt 14).

Hexenprozessakte:
Staatsarchiv Magdeburg: Fürst zu Stolberg-Wernigerode Hauptarchiv, Rep. H. C 138 a- 7 (8)
Dort Aufschrift: Cath. Berenburg sonst Albrecht, 1597, mit dem Feuer gerechtfertigt 6/6/ 1597

Gütliches und peinliches Bekenntnis 26.5.1597

In Güte kein Bekenntnis abgelegt, das heißt, dass sie ihre Unschuld beteuerte.
Unter der Folter bekannte sie:

  1. Sie habe vor 6 Jahren von der Kindmutter in Rohrsheim ein Brot geborgt, da habe die Kindermutter zu ihr gesagt: sie litte große Not, sie wolle ihr einen Buhlen zuweisen, von dem sie genug bekommen sollte.
  2. ihr Buhle Fledderbusch sei kohlschwarz gewesen mit aufgeritztem Kuhfuß, kam durch Loch in ihrem Haus zu ihr gekommen und gab ihr jedes Mal einen Groschen.
  3. Er wäre 6 Mal bei ihr gewesen und hätte 2 Mal Unzucht mit ihr getrieben.
  4. Er hätte es nicht gemacht wie ein anderer Kerl, sein gschafft [Penis] sei kalt, blau und klein gewesen.
  5. Ihr Buhle hätte ihr Geld zugesagt, er wollte sie wohl ernähren.
  6. Hexentanz an der Wegkreuzung zu Rohrsheim mit anderen Frauen
  7. Ein schwarzer Mann wäre ihr Spielmann gewesen, sie wäre hinter dem Tanz mit ihrem Buhle gegangen
  8. Dieser Tanz wäre zu dem Zweck ausgerichtet worden, dass jeder Teufel sehen wollte, welcher die schönste Braut hätte
  9. Sie wäre auf einem Ziegenbock ganz schnell dorthin gekommen
  10. Ihr Buhle berichtete: der Wein, den sie bei einem solchem Tanz getrunken, käme aus dem Keller von Schloss Westerburg.
  11. Die Frau des Hans Brauns (Braunische) hätte der Amtmenschen zu Westerburg die „guten Kinder“ (eventuell zu übersetzen als: verhexte kleine krankmachenden Geister) so stark zugefügt, dass ihr nunmehr nicht mehr zu helfen sei. Denn es wäre ein Paar [gute Kinder] bei ihr gestorben.
  12. Als sie das erste Mal mit ihrem Buhlen zu schaffen gehabt hätte, habe sie nach
    4 Wochen 2 Paar „gute Kinder“ von ihm gehabt.  (vgl. 4 Wochen – Menstruationszyklus)
  13. Diese 2 Paar „guten Kinder“ habe sie ihrem Patenkind (Kind von Henning Gebhardts) angehext mit diesem Segen: Fahrt hin in das Kind, machet es zunichte, dass es von dieser Welt wegkommt.
    Und sie habe das Kind so lange gequält, dass es gestorben ist – das wollte ihr Buhle so.
  14. Ihr Buhle hätte zu ihr gesagt: weil sie alt und schäbig wäre, wollte er mit ihr nicht mehr Unzucht treiben. Nach ihrem Tod aber wollte er erst mit ihrer Seele zu tun haben. Sie aber habe es ihm nicht zugesagt und nicht tun wollen.
  15. Heute morgen sei der Teufel bei ihr gewesen, ihr gesagt, sie sollte sein eigen sein,
    so wollte er ihr helfen davon zu kommen. Er habe ihr auch alles vorhergesagt, was mit ihr vorgenommen werden sollte.
  16. Ihr Buhle hätte ihr gesagt, wenn sie sein eigen sein wollte, wollte er ihr etwas bringen, damit sie den Leuten vorgeben sollte, hat es aber ihr nicht sagen wollen, weil sie nicht einwilligen wollte.
  17. Wenn sie mit ihrem Buhlen getanzt habe, hätte er sie bei der Hand geführt und nach gehaltenem Tanz wäre sie um Mitternacht wieder auf einem Ziegenbock bis vors Tor gefahren.
  18. Weil sie hier gewesen war, wäre ihr Buhle 2 Mal im Schwanbecken Haus gewesen, und jedes Mal sei er durch das Fenster nach dem Markt Warts zu ihr gekommen.
  19. Dass sie ihr Enkelkind [durch die „guten Kinder“] so unschuldigerweise umgebracht habe, bekümmere sie noch heftig.

Ist mit dem Feuer gerechtfertigt worden am 6. Juni 1597  (ist also auf dem Scheiterhaufen verbrannt worden).

nach: Georg von Gynz-Rekowski, Hexenprotokolle in der Grafschaft Wernigerode, unveröffentlicht

Hexenprotokolle Wernigerode (Download):

1. Hexenprozessakte – Auskünfte zum Original der Hexenprozessakte auf Anfrage

2. Hexenprozessakte (Abschrift)


Bien, Merga

Fulda

Merga Bien (* ca. Ende der 1560 -er Jahre in Fulda; † Herbst 1603 ebenda) war in dritter Ehe verheiratet mit Blasius Bien, wurde am 19. Juni 1603 wegen Hexerei verhaftet und im Herbst 1603 während der Hexenverfolgungen unter Balthasar von Dernbach auf dem Gerichtsplatz in Fulda hingerichtet.

Familie

Merga Bien wurde vermutlich Ende der 1560er Jahre als Tochter eines Löhers (Gerbers) in Fulda geboren. Sehr früh wurde sie an einen alten Witwer (Wilhelm Franck) verheiratet, der aber bald nach der Hochzeit starb. Diese erste Ehe blieb kinderlos. Wilhelm Franck hinterließ ihr ein gewisses Barvermögen und zusammen mit ihrer Mitgift verfügte sie nun über 56 Gulden. (Dies entsprach in etwa dem Jahresgehalt eines Fuldaer Stadtschreibers zu dieser Zeit).

Sie heiratete in zweiter Ehe Christoph Orth. Mit ihm hatte sie zwei Kinder. Doch Ehemann und beide Kinder starben kurz hintereinander – vermutlich an der Pest. Aus den Hexenprozessakten geht nicht hervor, ob sie in diesem Zusammenhang schon als Giftmischerin verleumdet wurde. Später im Prozess waren diese Todesfälle ein wichtiger Anklagepunkt.

Um das Jahr 1588 heiratete sie zum dritten Mal, und zwar Herrn Blasius Bien, der zunächst im Dienst des Schultheißen von Hünfeld und Michelsrombach stand. Schließlich wurde er in Schlitz selbst Schultheiß. Nach einem Streit mit den Herren von Schlitz (genannt von Görtz) quittierte er dort den Dienst und kehrte mit seiner Frau Merga nach Fulda zurück. Welcher Beschäftigung er hier nachging, wird nicht überliefert.

Hexenverfolgungen im Hochstift Fulda

Nachdem 1602 der Fürstabt Balthasar von Dernbach nach dem „Fuldaischen Handel“ seine Stellung als Fürstabt wieder erhalten hatte, führte er eine harte Rekatholisierungspolitik und brutale Hexenverfolgungen durch. Die Durchführung der Hexenprozesse übertrug er dem Zentgrafen Balthasar Nuss. Dieser ließ in nur drei Jahren 270 Frauen und Männer als angebliche Hexen und Hexenmeister foltern und auf dem Scheiterhaufen verbrennen. Das Vermögen der Opfer zog er für sich ein.

Eine ausführlichere Darstellung der Hexenverfolgungen in Fulda findet sich unter Balthasar von Dernbach.

Hexenprozess gegen Merga Bien

Schon im März 1603 ließ Nuss die ersten Verdächtigen verhaften. Merga Bien war eine der ersten Frauen, die Nuss gefangen nahm und nach 14 Wochen Haft und Folter auf dem Scheiterhaufen verbrennen ließ.

Am 19. Juni 1603 wurde sie inhaftiert und in einen Hundekäfig gesperrt, weil das Gefängnis im Schloss überfüllt war. Dagegen klagte ihr Ehemann Blasius Bien vor dem Reichskammergericht in Speyer. Von dort kam ein Mandat, dass sie bessere Haftbedingungen bekommen sollte und auf keinen Fall gefoltert werden durfte, denn es hatte sich herausgestellt, dass sie schwanger war, und aufgrund des damals geltenden Rechts (nach der Carolina) war das Foltern in der Schwangerschaft verboten.

Vermutlich wurde Merga Bien daraufhin für kurze Zeit freigelassen, aber am 4. August abermals verhört. Sie wurde beschuldigt, ihren 2. Ehemann und ihre Kinder vergiftet, den Junckern von Schlitz eine üble Krankheit angehext, den Tod der Kühe des Michelsrombacher Schultheißen herbeigeführt und am Hexensabbat teilgenommen zu haben. Die entscheidende Anklage aber lautete: da ihre Ehe mit Blasius Bien 14 Jahre lang kinderlos geblieben war, könne ihre derzeitige Schwangerschaft nur das Werk des Teufels sein.

Nach vielen Wochen Haft gab sie schließlich unter der Folter alle Anschuldigungen zu mit den Worten: „….ach Gott, so will ich es getan haben“ und wurde im Herbst 1603 auf dem Gerichtsplatz in Fulda verbrannt. Dafür musste Blasius Bien die horrende Summe von 91 ½ Gulden als Hinrichtungskosten an den Hexenmeister Nuss entrichten.

Das Leben der Merga Bien macht deutlich, dass eine Beschuldigte selbst mit Hilfe eines Rechtsspruches des Reichskammergerichtes kaum dem Räderwerk eines Hexenprozesses entkommen konnte.

In Fulda hat sich der Förderverein „Frauenzentrum Fulda“ am Beispiel des Schicksals von Merga Bien ausführlich mit den lokalen Hexenverfolgungen befasst. Unter der Schirmherrschaft von Oberbürgermeister Möller wurde 2006 vom Verein „Theater aller Art“ dazu das Stück „Scheiterhaufen“ aufgeführt.

Literatur

Quellen:

* Stadtarchiv Fulda: Bestand XVI B 1/2: Kurtzer Sumarischer Bericht 1618 (Kopie)
* Hessisches Staatsarchiv Marburg:

Bestand 90a/836: Peinliche Untersuchung gegen Balthasar Nusser….. Bestand 91/900: Prozess Balthasar Nuß Bestand 255 (Reichskammergericht): B71 In Sachen Bien (Kopien)

Literatur

* Berthold Jäger, … das recht und überaus grosse sengen und brennen…, Fulda 2006
* Georg Joseph Malkmus, Ein Hexenrichter, in: Ders., Fuldaer Anekdotenbüchlein, Fulda 1875, S. 101-151
* Ingrid Möller-Münch, „… ach Gott, so wil ich es gethan haben“. Das Leben der Merga Bien. Beitrag zur Hexenverfolgung im Hochstift Fulda (1603 – 1606), Unna 2008
* Peter Oestmann, Hexenprozesse am Reichskammergericht (= Quellen und Forschungen zur Höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich 31), Köln / Weimar / Wien 1997
* Paul Wigand, Das Reichskammergericht und die Hexenprozesse, in: Wetzlar’sche Beiträge für Geschichte und Rechtsalterthümer 3, 1851, S. 73-79

Weblinks

* Ingrid Möller-Münch, Die Geschichte von Merga Bien. Gedenkstätte für die Opfer der Hexenverfolgung. In: https://www.fulda.de/unsere-stadt/frauen/themen/gedenkstaette-hexenverfolgung.html abgerufen am 9.4.2021

* Berthold Jäger, Zur Geschichte der Hexenprozesse im Stift Fulda.
Forschungsstand – Kritik – Perspektiven. Vormals in: historicum.net, URL: https://www.historicum.net/purl/7ozyg/ 
https://www.historicum.net/themen/hexenforschung/thementexte/regionale-hexenverfolgung/artikel/Zur_Geschichte_der_Hexenprozesse_im_Stift_Fulda/ – abgerufen 6.2.2017


Buddenboems, Elsa

Münster

Ein angeblich verzaubertes Geldstück und ein Stück Gebäck brachten die 28jährige Magd Elsa Buddenboem in den Verdacht, eine Hexe zu sein. Ein Kapuzinermönch führte seine Erkrankung auf die Berührung eines Geldstückes zurück, das Elsa ihm gegeben hatte. Eine Magd erklärte, ihre Besessenheit sei auf den Verzehr eines Gebäckstücks zurückzuführen, welches Elsa ihr geschenkt habe. Elsa wurde inhaftiert und verhört. Sie wies alle Beschuldigungen zurück. Der Rat befragte zahlreiche Zeugen, unter anderen ein Ehepaar, bei dem Elsa zwei Jahre lang gewohnt hatte.

Beide gaben an, von seltsamen Krankheiten befallen gewesen zu sein, als Elsa bei ihnen lebte. Der Rat ordnete an, Elsa zu foltern. Elsa gestand gleich zu Beginn der Marter, verschiedene Personen mit einem schwarzen Kraut vergiftet zu haben, das sie vom Teufel bekommen habe. Sie wiederholte ihr Bekenntnis ein paar Tage später ohne Folter. Der Rat verurteilte sie daraufhin zum Tod durch Verbrennen, der vorgesehenen Strafe für Zauberei. Das Gericht „milderte“ das Urteil, indem es Elsa vor der Verbrennung erdrosseln ließ.

Literatur

Sabine Alfing: „Hexenjagd und Zaubereiprozesse in Münster. Vom Umgang mit Sündenböcken in den Krisenzeiten des 16. und 17. Jahrhunderts, Münster 1991“.

 


Bünichmann, Greta

Münster

Greta Bünichmann war eine allein stehende Dienstmagd in Münster. Sie arbeitete sieben Jahre bei einem Ehepaar im Haushalt. 1635 wurde sie verhaftet. Anklagepunkt war unter anderem Schadenszauberei. Dem Arbeitgeber-Ehepaar waren mehrere Pferde hintereinander weg gestorben. Dafür wurde Bünichmann verantwortlich gemacht. Außerdem, so ein weiterer Anklagepunkt, sei das Kind, das mit Bünichmann in einem Bett schlief, morgens mit Kratzspuren erwacht. Diese stammten angeblich von der Magd, die sich nachts in das Teufelstier Katze verwandelt habe. Zudem habe die Magd ein Kind der Arbeitgeber beim Vaterunser-Beten unterbrochen. Alle diese Punkte konnte Bünichmann widerlegen. Selbst bei ihrem ersten Verhör unter Folter beteuerte sie weiter ihre Unschuld. Erst danach legte sie unter Druck ein Geständnis ab. Dabei wurden ihr mildernde Umstände zugesagt. Zur Last gelegt wurde ihr zum Ende des Prozesses noch zusätzlich der Tod eines Kindes ihrer Arbeitgeber. Greta Bünichmann wurde 1635 hingerichtet. Die mildernden Umstände bestanden darin, dass sie enthauptet und nicht bei lebendigem Leib verbrannt wurde. Ein mögliches Motiv für den Prozess war, dass das Ehepaar, bei dem sie gearbeitet hatte, Schulden bei ihr gemacht hatte.

Rezeption:

Die Kirchen haben immer noch Schwierigkeiten mit ihrer eigenen Vergangenheitsbewältigung. In Münster protestierten Anwohner gegen den Magistratsbeschluss, eine Straße nach Greta Bünichmann zu benennen. Der Name passe nicht „in das Sinngefüge“ der umliegenden Straßen, die auf einem ehemaligen Klosterviertel liegen und Namen wie Prozessionsweg oder Straße vom Guten Hirten tragen. Der örtliche Pfarrer ließ seine Klientel nicht im Stich und warf dem Rat vor, „einer mutmaßlichen Kriminellen des Mittelalters“ eine Straße widmen zu wollen.

Schließlich wurde in Münster allerdings eine Straße nach ihr benannt.

Literatur

Sabine Alfing: „Hexenjagd und Zaubereiprozesse in Münster. Vom Umgang mit Sündenböcken in den Krisenzeiten des 16. und 17. Jahrhunderts, Münster 1991“.


Bucklin, Margarete

Petersaurach

Margarete Bucklin (Geburts- und Todesdatum unbekannt, aus Petersaurach) im Markgraftum Brandenburg-Ansbach wurde 1594 zur Zeit der Hexenverfolgungen in einem Hexenprozess angeklagt.

Margarete Bucklin war 1594 einen Monat lang wegen Hexereiverdachts gefangen gehalten worden. Sie kam frei, da sie trotz heftiger Folter kein Geständnis abgelegt hatte. Außerordentlich in diesem Fall ist, dass hier eine Frau ohne männlichen Beistand selbst aufbegehrte und um ihre Ehre und ihren guten Ruf kämpfte: sie schrieb nämlich – oder ließ vermutlich schreiben – eine Bittschrift an den Markgrafen in Ansbach. Das zeugt in einer so gefährlichen Situation von großem Mut und Selbstbewusstsein und einem ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit. Sehr ausführlich schilderte sie in ihrer Bittschrift aus ihrer Sicht die Ereignisse. Dabei gab sie zu, im Zorn manches gesagt oder getan zu haben, was man ihr hätte vorwerfen oder falsch auslegen können. Dennoch hielt sie das Vorgehen des Mannes, der sie denunziert hatte, für völlig ungerechtfertigt. Auch durch die Festnahme, das Verhör und die peinliche Befragung fühlte sie sich ungerecht behandelt. So bat sie den Markgrafen, „er wolle sich ihrer aus Gnaden erbarmen … und Befehl ergehen lassen, dass jener ihr alle angefallenen Unkosten zurückerstatte und bezahle, sowie auch seine Verdächtigungen ihr gegenüber in aller Öffentlichkeit zurücknehme und erkläre, dass er über sie nichts anderes als Ehrbares, Liebes und Gutes wisse.“

Auf Grund dieser Bittschrift wurde der Denunziant tatsächlich noch einmal vor Gericht befragt. Jedoch fühlte er sich nach wie vor im Recht und wies die Vorwürfe der Margarete Bucklin zurück. Auch er schrieb einen ausführlichen Bericht über das Geschehene und meinte, dass sie keinen Grund habe, sich zu beschweren. Zwischen den Zeilen seines Schreibens ließ er erkennen, was er eigentlich über sie dachte, nämlich dass sie offensichtlich nicht ganz zurechnungsfähig sei!

Ob Margarete Bucklin letztendlich rehabilitiert wurde, geht aus den Akten nicht hervor. Ihr Prozess endete zwar nicht mit ihrer Hinrichtung, jedoch aber mit der Zerstörung der Grundlagen ihrer Existenz.

Literatur

Traudl Kleefeld: Hexenverfolgung im Markgraftum Ansbach im 16. Jahrhundert, insbesondere während der Regierungszeit des Markgrafen Georg Friedrich (1556–1603), in: Traudl Kleefeld / Hans Gräser / Gernot Stepper: Hexenverfolgung im Markgraftum Brandenburg-Ansbach und in der Herrschaft Sugenheim. Mit Quellen aus der Amtsstadt Crailsheim, Ansbach 2001, ISBN 3-87707-573-8, hier: S. 79


Curtens, Helene

Gerresheim/Düsseldorf

Helene Mechthildis Curtens (* 1722 in Gerresheim, † 19. August 1738 in Gerresheim) wurde im Alter von 14 Jahren im letzten Hexenprozess am Niederrhein in Deutschland verhaftet und mehr als ein Jahr später zum Tode verurteilt.
Gerüchte um von dem 14-jährigen Mädchen beobachtete Geistererscheinungen führten zu ihrer Verhaftung. Während der Haftzeit erzählte sie voller Naivität ihre Geschichten und beschuldigte auch die Nachbarin Agnes Olmanns († ebenfalls am 19. August 1738) der Buhlschaft mit dem Schwarzen, also des geschlechtlichen Verkehrs mit dem Teufel. Während das Mädchen sich selbst beschuldigte, stritt Agnes Olmanns alle Vorwürfe ab und war bereit, sich einer Hexenprobe durch Eintauchen ins Wasser zu unterziehen. Das Gericht lehnte die Wasserprobe ab, hat aber dafür Agnes Olmanns bis zum Geständnis gefoltert.

Helene Curtens wurde am 19. August 1738 gemeinsam mit Agnes Olmanns, die Mutter dreier Töchter war, hingerichtet. Der Richter ließ die beiden erst erdrosseln und dann verbrennen.
An die beiden als Hexen hingerichteten Frauen  erinnert in Düsseldorf-Gerresheim seit 1989 der „Gerresheimer Hexenstein“ von Gabriele Tefke.

Literatur

Hetty Kemmerich, Sagt, was ich gestehen soll! Hexenprozesse.2003, S. 262-272

Weblink

http://www.fkoester.de/denkmaeler/Hexen/index.php


Doberschütz, Elisabeth von

Stettin

Elisabeth von Doberschütz, geborene von Strantz († 17. Dezember 1591 in Stettin, Pommern) wurde als Hexe vor den Toren Stettins hingerichtet und verbrannt.

Elisabeth von Doberschütz wurde im Jahr 1590 der Hexerei und Zauberei beschuldigt: Sie wurde angeklagt, Erdmuthe, die Ehefrau des Herzogs Johann Friedrich (1542-1600), Herzog von Pommern-Stettin, mit einem „Hexentrank“ unfruchtbar gemacht zu haben, den sie der Herzogin Jahre zuvor nach einer Fehlgeburt zur Senkung des Fiebers geschickt hatte. Der Herzog war seit 1577 mit Erdmuthe Markgräfin von Brandenburg (1561-1623) verheiratet, der Tochter des Kurfürsten Johann Georg von Brandenburg und der Sabine von Brandenburg-Ansbach; die Ehe war aber kinderlos geblieben. Elisabeth von Doberschütz gelang es noch zu fliehen, doch wurde sie in Crossen (Oder) gefangen, in Stettin eingekerkert und am 17. Dezember 1590 zum Tod verurteilt. Auf den Tag genau ein Jahr später, am 17. Dezember 1591, wurde sie auf dem Heumarkt vor den Toren Stettins als Hexe enthauptet und danach auf dem Scheiterhaufen verbrannt – in dem Jahr, in dem die Neustettinischen Hexenverfolgungen ihren Höhepunkt erreicht hatten.

Legende

Elisabeths Verfolgung als Hexe soll – so die Legende – die Folge einer politischen Intrige gewesen sein: Elisabeth hatte den Gutsbesitzer Melchior von Doberschütz (erwähnt 1578-1591) geheiratet, der mehrere Güter rund um Plohsa besaß. Doch seine Güter waren verschuldet. So hatte sich Doberschütz etwa 1578 in hinterpommersche Dienste begeben und war zunächst Stadthauptmann zu Neustettin gewesen (erwähnt 1586), im selben Jahr wird er auch als Landvogt in Neustettin erwähnt. Schon damals soll seine Ehefrau der Zauberei bezichtigt worden sein. Außerdem wurde er auch noch herzoglich pommerscher Jägermeister auf Ihnaburg im Landkreis Altdamm. Er hatte sich die Gunst des Herzogs erworben, was wiederum den Neid mancher Hofleute hervorrief. Im Jahr 1590 fiel er aufgrund schlechten Geredes plötzlich in Ungnade und wurde aus Pommern verbannt. Hintergrund: Sein späterer Nachfolger im Amt, Jakob von Kleist, soll ihn – so die Literatur – gemeinsam mit Peter von Kamecke durch Intrigen aus dem Amt gedrängt haben, um seine Nachfolge antreten zu können. Da Doberschütz aber trotz des Amtsverlusts auf seinen Gütern ungetrübt seinen Reichtum genießen konnte, soll der neue Stadthauptmann Jakob von Kleist nun versucht haben, ihn durch Verleumdung – bzw. durch Verleumdung seiner Frau Elisabeth als Hexe – völlig zu ruinieren. Hierzu passte, dass dem Kleist das Bierbrauen misslang, was auf einen Hexenfluch zurückgeführt wurde. Die Intrige gelang und Doberschütz‘ Güter und sein Vermögen sollen konfisziert worden sein. Doberschütz wandte sich Hilfe suchend an den Kurfürsten von Brandenburg, ein Jahr später (1591), während seine Ehefrau also im Kerker saß, diente Doberschütz dem Johanniter-Orden in der Komturei in Crossen an der Oder.

Letztlich führte übelste Nachrede zu Elisabeths Verhaftung und Verurteilung. Aus den Akten geht z.B. auch hervor, dass sich die Frau des Jägermeisters durch ihre peinliche Genauigkeit und unnachsichtliche Strenge den Hass der Mägde und des Gesindes in hohem Maße zugezogen hatte. Auch soll sie, wie damals weit verbreitet, stark abergläubisch gewesen sein und „manche wunderliche Gebräuche“ ausgeführt haben, weshalb sie sich auch im Gefängnis mit den „Zauberweibern“ unterhalten hatte, deren Falschaussage und Verleumdung unter Folter letztlich zu Elisabeths Todesurteil führten (Quelle: Max von Stojentin).

Heute ist es unmöglich, Lügen, Legende und Fakten auseinander zu halten. Doch es gibt auch noch die andere Seite.

Jakob von Kleist

Auch die Familiengeschichte der Familie von Kleist kennt Melchior von Doberschütz. Hier weiß man allerdings nichts von einer Hexen-Geschichte, sondern nur folgenden Sachverhalt – mit abweichender Jahreszahl: Demnach war Jakob von Kleist († ca.1625), Herr auf Dolgen und Klingbeck sowie Zamborst, der älteste Sohn von Peter von Kleist, im Jahr 1574 Hofjunker am Hof des Herzogs Johann Friedrich von Stettin und Friedrichswalde. Für seine treuen Dienst wurde er bereits 1584 (also nicht 1590!!) zum Amtshauptmann von Neustettin ernannt, was er bis 1594 auch blieb. 1575 war er mit seinem väterlichen Gut Zadtkow belehnt worden. Am 15. März 1600 war Jakob von Kleist einer der 20 Sargträger bei der Beisetzung von Herzog Johann Friedrich von Pommern-Stettin und am 18. Oktober 1603 geleitete er dessen Bruder, den Herzog Barnim XI., zu Grabe.

Am 28. September 1583 verkaufte Melchior Dobbersitz, fürstlicher Jägermeister auf Plew (Plau), seine Feldmark Zamborst für 1.000 Taler an Jakob von Kleist. Dieses Gut hatte Doberschütz seinerzeit vom Herzog von Stettin als Lehen erhalten, weshalb diese den Verkauf am 11. November 1584, 7. April 1590 und 12. Februar 1606 ausdrücklich bestätigten (Urkunde).

Familie

Melchior von Doberschütz, der in der Literatur fälschlicherweise auch Melchior von Dobschütz genannt wird, ist jedoch kein Angehöriger der Familie von Dobschütz, sondern eindeutig der Familie von Doberschütz.

Hierfür sprechen besonders zwei Indizien:

* In der Urkunde vom 7. April 1590, mit der der Verkauf des Lehngutes Zamborst noch einmal bestätigt wird, heißt er Melchior Dobbersitz, was eher auf Doberschütz hindeutet.
* An anderer Stelle wird Melchior als fürstlicher Jägermeister auf Plew genannt, womit eindeutig sein Besitz Plau im Kreis Crossen in Brandenburg (heute Polen) gemeint ist, das nachweislich von mindestens ca.1490 – 1660 Eigentum der Familie von Doberschütz ist.

Literatur

* Dr. Max von Stojentin-Stettin: „Aus Pommerns Herzogstagen. Kulturgeschichtliche Bilder“, Seite 16f., Herrcke & Lebeling-Verlag, Stettin (um 1900).
* Wilhelm Gottlieb Soldan: „Geschichte der Hexenprozesse“, Neubearbeitung von Max Bauer, Band 1, Seite 493f., Hanau 1911.
* Peter Kaiser, Norbert Moc u. Heinz Peter Zierholz: „Die verhexte Herzogin“ aus der Sammlung „Das Richtschwert traf den falschen Hals. Ein brandenburgisch-preußischer Pitaval“, Seite 85f., Militärverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1979.


Drach, Lorenz

Dieburg

Der „Drache zu Dieburg“ war der Glöckner und Kupferschmied Lorenz Drach aus Dieburg. Er wurde am 18. April 1603 im kurmainzischen Aschaffenburg zusammen mit anderen Männern durch Vierteilung hingerichtet. Wegen der Verfolgung ihrer Frauen hatten die Männer eine Schmähschrift verfasst, in der die Hexenprozesse des Erzbischofs angeprangert wurden. Sie wurden beschuldigt, angeblich die Ermordung des Erzbischofs geplant zu haben.

Als Beispiel für Tyrannei und Willkür der Obrigkeit ist er erwähnt in: Anton Praetorius, Gründlicher Bericht über Zauberey 1613 Vorrede, S.20

(siehe Hexenprozesse in Dieburg)

Literatur

Herbert Pohl: „Hexenglaube und Hexenverfolgung im Kurfürstentum Mainz“, Stuttgart 1988, S. 118 f.


Dürrin, Anna

Crailsheim

Anna Dürrin (Geburts- und Todesdatum unbekannt, aus Crailsheim) wurde 1594 zur Zeit der Hexenverfolgungen in einem Hexenprozess angeklagt.

Anna Dürrin war im Zusammenhang mit anderen Hexenprozessen in Crailsheim im November 1594 verhaftet und mehrmals gütlich und peinlich verhört worden. Trotz der Folter legte sie kein Geständnis ab. Dennoch wurde sie weiterhin gefangen gehalten. In dieser Situation wandte sich ihr Mann, Peter Dürr, von Beruf Karrenmann, im Januar 1595 mit einer Bittschrift an die Obrigkeit in Ansbach. Er schildert, dass er in den sechsundzwanzig Jahren ihres gemeinsamen Lebens nichts Verdächtiges an ihr bemerkt habe. „Nun sei sie ein altes verlebtes Weib und schon über 60 Jahre alt, lahm und verkrümmt. Seit sie in der Gefangenschaft sei, seien ihm viele Unkosten angefallen. Je länger sie im Gefängnis bleiben müsse, um so mehr gerate er in immer größere Bedrängnis und äußerstes Verderben. Zudem müsse er für sie sorgen, da sie ihren Haushalt nicht mehr führen könne, wenn sie wieder frei käme. Denn auf Grund der peinlichen Befragung sei sie körperlich dazu nicht mehr in der Lage. Deshalb bitte er untertänigst, seine liebe Hausfrau wieder aus dem Gefängnis freizulassen.“

Diese Bittschrift ist ein beredtes Zeugnis dafür, wie durch einen Hexenprozess auch Angehörige der Betroffenen in Mitleidenschaft gezogen wurden. Sie bewirkte zumindest, dass der Markgraf einen genauen Bericht über den Fall Anna Dürrin einforderte. Wahrscheinlich wurde sie daraufhin auch freigelassen.

Literatur

Traudl Kleefeld: Hexenverfolgung im Markgraftum Ansbach im 16. Jahrhundert, insbesondere während der Regierungszeit des Markgrafen Georg Friedrich (1556–1603), in: Traudl Kleefeld / Hans Gräser / Gernot Stepper: Hexenverfolgung im Markgraftum Brandenburg-Ansbach und in der Herrschaft Sugenheim. Mit Quellen aus der Amtsstadt Crailsheim, Ansbach 2001, ISBN 3-87707-573-8, hier: S. 77


Essen, Henneke von

Arnsberg (Westfalen)

Henneke von Essen (teilw. latinisiert in den Quellen: Henricus von Essen), (* ca. 1561; † 14. August 1631) war Landpfennigmeister des Herzogtums Westfalen. Als einer der höchsten kurfürstlichen Beamten war er damit für die Finanzen des Herzogtums verantwortlich. In den Jahren 1621, 1625, 1626 und 1627 war er auch Bürgermeister in Arnsberg.

Die Person von Essens ist vor allem daher äußerst bemerkenswert, weil er als hochrangiger Repräsentant des Kurstaates Bedenken gegen das Ausmass der geplanten Hexenverfolgungen übte. Das machte ihn bei dem Hexenkommissar Dr. Heinrich von Schultheiß verdächtig.

Die Proteste des Bürgermeisters konnten die Entwicklung freilich nicht aufhalten. Sein Nachfolger im Amt des Bürgermeister Prange berichte über das Jahr 1630, dass die Zeiten unruhiger würden. Damit meinte er nicht nur, dass in dieser Phase des dreißigjährigen Krieges Truppen in der Stadt lagen. Er berichtete auch, dass auf dem Markt das „Halsband“ ein Instrument der Hexenverfolgung erneuert worden sei. Offenbar wurden Besagungen (Denunziationen) gegen Henneke von Essen geäußert und ein Prozess gegen den Bürgermeister eröffnet. Ein Gutachten der juristischen Fakultät der Universität Köln hielt die „Tortur“ auch in seinem Fall für zulässig.

Doch der angeklagte Bürgermeister gestand trotz der Qualen der Folter nicht. Der 70 Jahre alte Mann wurde aber nicht freigelassen, sondern starb nach einjähriger Haft am 14. August 1631 „auf’m Schloss in carcere (d.h.im Kerker des kurfürstlichen Schlosses).“

Literatur

* Rainer Decker: Der Arnsberger Hexen-Richter Dr. Heinrich von Schultheiß (ca.1580-1646). In: Arnsberger Heimatblätter Jg.16/1995. S.22-35.
* Rainer Decker: Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen (Westfälische Zeitschrift 131/132, 1981/1982, S. 339-386).
* Hartmut Hegeler: Hexengefängnis für den „Arnßpergher Burgermeister“ Henneke von
Essen aus Arnsberg, Nordhausen 2012.


Faulhaberin

Wächtersbach

Die Faulhaberin stammte aus Wächtersbach und wurde 1564 in Büdingen als Hexe angeklagt.

In Wächtersbach gab es im 16. Jahrhundert die weitverzweigte adelige Familie Faulhaber. 1564 wurde eine Frau dieser Familie als Hexe angeklagt. Ihr Vorname ist nicht überliefert, sondern sie wurde nur die Faulhaberin genannt. Im ysenburgischen Büdingen wurde sie vor Gericht gestellt, und von Graf Georg erging die Order, die Faulhaberin im peinlichen Verhör hart anzugreifen (zu foltern).

Dieser Vorgang wurde von einem Prozessbeobachter, Johann Beyer, in einem Brief an den Grafen geschildert.

Zwölf Mal wurde sie von den Henkersknechten gefoltert. Dabei wurden ihre Hände auf dem Rücken gefesselt und sie dann an die Decke des Rathaussaales hochgezogen. Diese Folter wurde auch das „Aufziehen“ genannt. Sie ist besonders schmerzhaft, weil die Schultergelenke auskugeln. Bei ihrer Folter „habe es gekeckert, dass es wahrlich nit kurzweilig anzusehen gewesen.“ Alsdann wurde sie der Tortur mit Beinschrauben an den Schienenbeinen unterzogen.

Immer wieder drängte der Richter, dass sie endlich ihre angebliche Verschwörung mit dem Teufel zugeben sollte. Aber das Gericht erhielt nicht das gewünschte Geständnis, dass sie eine Angehörige der Teufelssekte wäre.

Trotz „zerrissener Glieder und verderbtem Leib“ hielt sie an ihrem Glauben an den Herrgott fest. Schließlich ließ das peinliche Halsgericht „Milde“ walten: Sie wurde noch einmal ausgepeitscht. Dann durfte sie schwer gezeichnet von der Folter zu ihrer Familie zurückkehren, musste allerdings „Urfehde schwören“ und versprechen, sich niemals rächen zu wollen.

Sie trotzte der Folter und zerriss mit ihrem Schweigen die Kette der Denunziationen.

Literatur

* Ilse Werder: Wächtersbach. Die Faulhaberin, in: Archiv Frauenleben im Main-Kinzig-Kreis: Hexenwahn und Teufelswerk, Hanau 2003, S. 94
* Jürgen Ackermann: „Edelknechte der Kirche und des Adels“, in: Mitteilungsblatt des Zentrums für Regionalgeschichte, Gelnhausen 2002


Göldi, Anna

Glarus (Schweiz)

Anna Göldi (oder Göldin, *1734 in Sennwald, † Juni 1782 in Glarus hingerichtet) gilt als die „letzte Hexe Europas“. Göldi stammte aus armen Verhältnissen und arbeitete als Dienstmagd. Sie gebar 2 Kinder, das erste starb kurz nach der Geburt und sie wurde darauf wegen Kindsmord verurteilt und bestraft.

Später arbeitete sie als Magd bei einem Glarner Arzt, wo mehrmals in der Milch einer der Töchter Stecknadeln gefunden wurden. In dem anschliessenden Gerichtsprozess gab Göldi unter Folter zu, die Kräfte des Teufels zu nutzen. Der Glarner Rat verurteilte sie im Juni 1782 zum Tod durch das Schwert. Das Urteil sorgte trotz Pressezensur in der Schweiz und in Deutschland für Aufruhr und wurde als Justizmord bezeichnet. In der Urteilssprechung wurde der Vorwurf der Hexerei vermieden und die Gerichtsakten vernichtet, sie wurde als Giftmörderin hingerichtet.

In der Zürcher Zeitung, der heutigen Neuen Zürcher Zeitung (NZZ), erschien am 9. Februar 1782 ein vom Kanton Glarus als Inserat aufgegebener Steckbrief, mit dem die angebliche Hexe gesucht wurde.

„Löblicher Stand Glarus, evangelischer Religion, anerbietet sich hiermit demjenigen, welcher nachbeschriebene Anna Göldin entdecken, und der Justitz einbringen wird, Einhundert Kronenthaler Belohnung zu bezahlen; womit auch alle Hohe und Höhere Obrigkeiten und Dero nachgesezte Amtsleuth ersucht werden, zu Gefangennehmung dieser Person all mögliche Hülfe zu leisten; zumahlen solche in hier eine ungeheure That, vermittelst geheimer und fast unbegreiflicher Beibringung einer Menge Guffen [Nadeln] und anderen Gezeug gegen ein unschuldiges acht Jahr altes Kind verübet hat.

Anna Göldin, aus der Gemeind Sennwald, der Landvogthey hohen Sax und Forstek zugehörig, Zürchergebiets, ohngefähr 40. Jahr alt, dicker und grosser Leibsstatur, vollkommnen und rothlechten Angesichts, schwarzer Haaren und Augbraunen, hat graue etwas ungesunde Augen, welche meistens rothlecht aussehen, ihr Anschauen ist niedergeschlagen, und redet ihre Sennwälder Aussprach, tragt eine modenfarbne Jüppen, eine blaue und eine gestrichelte Schos, darunter eine blaue Schlingen- oder Schnäbeli-Gestalt, ein Damastenen grauen Tschopen, weis castorin Strümpf, ein schwarze Kappen, darunter ein weisses Häubli, und tragt ein schwarzes Seidenbettli.

Datum, den 25. Jenner St. v. 1782.

Kanzley Glarus evangelischer Religion.“

Anna-Göldi-Weg, Glarus

Literatur

* Steckbrief Anna Göldis, Zürcher Zeitung vom 9. Februar 1782
* August Ludwig von Schlözer: Abermaliger JustizMord in der Schweiz. In: Stats-Anzeigen. Band 2. Göttingen, 1782. S. 273–277. (Internetfundstelle)
* Eveline Hasler: Anna Göldin, letzte Hexe. Roman. Benziger, Zürich und Köln 1982 ISBN 3-545-36356-2 (Taschenbuchausgabe: dtv, München 1985 ISBN 3-423-10457-0)

Weblinks

* Ein Licht-Mahnmal für Anna Göldi in Glarus


Gribbenis, Anna

Elmenhorst

Rostocker Politkalender – Letzte Hexenverbrennung in Rostock

Stadtarchiv Rostock: Acta Inquisitionalia gegen Anna Gribbenis aus Elmenhorst, Chim Finckens Eheweib, wegen Venefizium (Zauberei)


Haan, Katharina

Bamberg

Weblinks

Wikipediaartikel zu Katharina Haan

https://erzbistum.erzbistum-bamberg.de/persoenlichkeiten/historische-persoenlichkeiten/katharina-haan


Haider, Ursula

Getzler, Margaretha

Marb, Maria

Nördlingen

Drei Frauen aus Nördlingen: Ursula Haider, Maria Marb und Margaretha Getzler.
Alle drei waren selbständig und pflegten beruflich-soziale Kontakte über den Ort hinaus. Vermutlich haben Nachbarn/Nachbarinnen sie in der Nördlinger Verfolgungswelle aus Neid und Missgunst der Hexerei bezichtigt. Die Gerichtsbüttel nahmen die Frauen Ende des Jahres 1589 gewaltsam fest und brachten sie ins Gefängnis. Nach mehrfacher, grauenhafter Folter legten alle drei das erpresste Geständnis ab. Das Urteil lautete: Tod durch Verbrennen… vermutlich lebendig. Das war am 15. Mai 1590, genau vor 420 Jahren.


Happen, Freunnd

Rüthen (Westfalen)

Freunnd Happen (* ?; † ?) aus Meiste (6 km nordöstlich von Rüthen) war Angeklagter während der Hexenverfolgungen in Rüthen in Westfalen.

Freunnd Happen wurde am 19. Juli 1660 von Bürgermeister und Rat der Stadt Rüthen wegen des Verdachtes des Lasters der Zauberei in seinem Haus gefangen genommen und an das Gericht in der Stadt übergeben.

Freunnd Happen trotzte der Folter und schaffte es, keinen Menschen zu denunzieren. Nach zwei Monaten Haft und dreimaliger schwerster Folter wurde Freunnd Happen am 23. September 1660 freigesprochen.

Nachdem der Magistrat des Gerichtes in Rüthen für diesen Hexenprozess ein Rechtsgutachten eingeholt hatten, musste Freunnd Happen einen Eid leisten und schriftlich bestätigen, dass er Urfehde schwört und sich an niemandem rächen will, dass er sich „friedlich in der Stille bei seiner Haushaltung… halten und andere Gesellschaft zu meiden verpflichtet.“

Akte Hexenprozess Freunnd Happen aus Rüthen

Staatsarchiv Rüthen, Lit.-Verz. 20 (Archivalienkopien)
Freunnd Happen

Literatur

* Walter Dalhoff: „Zu Rüthener Hexenprozessen“. In: Alfred Bruns: Hexen – Gerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland. Dokumentation zur Ausstellung im Schieferbergbau-Heimatmuseum Schmallenberg-Holthausen vom 21.7.-4.8.1984. Schmallenberg: Schieferbergbau-Heimatmuseum, 1984, S. 188.


Hedlerin, Barbara

Weißenbronn bei Heilsbronn

Barbara Hedlerin (Geburts- und Todesdatum unbekannt, aus Weißenbronn bei Heilsbronn) wurde 1592 zur Zeit der Hexenverfolgungen in einem Hexenprozess im Markgraftum Ansbach angeklagt.

Barbara Hedlerin (Geburts- und Todesdatum unbekannt) aus Weißenbronn bei Ansbach war 1592 verdächtigt worden, eine Hostie während des Abendmahls wieder aus dem Mund genommen und in ihren Schleier gewickelt zu haben, um sie anschließend zusammen mit ihrem Teufelsbuhlen zu missbrauchen. Trotz strenger Bedrohung durch den Henker gestand sie anscheinend nichts. In einer Bittschrift an den Markgrafen Georg Friedrich beklagte sich ihr Mann, der Bäcker Sebastian Hedler, dass seine Ehefrau fälschlich beschuldigt worden sei. Er verlangte, dass sie wegen der „Ehrabschneidung und höchsten Lebensgefahr“ rehabilitiert werden solle. Außerdem sollten ihm die vielfältigen Gerichtskosten wieder erstattet werden. Das sollte schriftlich und urkundlich festgemacht werden. Denn abgesehen von der Schande, dem Spott und der Schmach, die der Prozess über sein unschuldiges Weib gebracht habe, fühlten auch er und die Seinen sich an „Brot, Ehre und Recht beeinträchtigt.“ Ob Barbara Hedlerin wirklich rehabilitiert wurde, ist aus den Archivalien nicht zu ersehen.

Literatur

Traudl Kleefeld: Hexenverfolgung im Markgraftum Ansbach im 16. Jahrhundert, insbesondere während der Regierungszeit des Markgrafen Georg Friedrich (1556–1603), in: Traudl Kleefeld / Hans Gräser / Gernot Stepper: Hexenverfolgung im Markgraftum Brandenburg-Ansbach und in der Herrschaft Sugenheim. Mit Quellen aus der Amtsstadt Crailsheim, Ansbach 2001, ISBN 3-87707-573-8, hier: S. 79


Henot, Katharina

Köln

Katharina Henot (* 1570/1580 in Köln; † 19. Mai 1627 in Köln-Melaten) war eine Kölner Patrizierin und das bekannteste Opfer der Kölner Hexenverfolgungen. Sie wurde als angebliche Hexe zunächst erdrosselt und dann verbrannt.

Leben

Die wie ihr Vater als Postmeisterin tätige Frau wurde im Januar 1627 aufgrund umlaufender Gerüchte vom Kölner Rat gefangengenommen, gefoltert und trotz vielfältiger Bemühungen ihrer Familie bereits wenige Monate später verurteilt und hingerichtet.

Prozess

Verschiedenste Deutungen des Prozesses wurden vorgelegt. Thomas Becker resümiert: „Die Antwort dürfte nicht in den vielfach kolportierten Verschwörungstheorien eines Komplotts zwischen Rat, Erzbischof und den Fürsten von Taxis liegen, sondern – weniger geheimnisvoll, wenn auch nicht weniger tragisch – in den bekannten Geschehnissen selber liegen. […] So erscheint in der Gesamtschau der Kölner Hexereiverfolgung der Jahre 1626 – 1630 der Prozeß gegen Katharina Henot eingebettet zu sein in eine Kette von Verfahren im Klarenkloster, die wiederum ihre Entsprechung in der aufkommenden Welle von Hexenprozessen in den umliegenden Ämtern des Kurfürstentums haben, wo seit dem Frühjahr 1626 die Scheiterhaufen brannten.“

Für Gerd Schwerhoff bleibt „die oft geäußerte Vermutung einer Intrige gegen die Postmeisterin von Seiten der Konkurrenz derer von Thurn und Taxis […] Spekulation..“

Fotos zu Katharina Henot, Köln

Rezeption

Der Fall hat eine Reihe literarischer Gestaltungen gefunden, etwa von Wolfgang Lohmeyer (Die Hexe, erstmals München 1976 ISBN 3-570-02615-9, mehrere Auflagen). Kölner Studenten haben den Fall als Hörspiel inszeniert (ISBN 3-938217-00-6).

Ehrungen

1988 wurde, beantragt vom Kölner Frauengeschichtsverein, die Henot-Straße in Köln in Katharina-Henot-Straße umbenannt. Henot ist auch seit dem gleichen Jahr am Kölner Rathaus dargestellt.

Literatur

Hetty Kemmerich, Sagt, was ich gestehen soll! Hexenprozesse.2003, S. 181-193

Weblinks

https://de.wikipedia.org/wiki/Katharina_Henot
http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/H/Seiten/KatharinaHenot.aspx


Hilleke, Dorte

Menden (Westfalen)

Dorte Hilleke trotzte 1631 in den Mendener Hexenprozessen der Folter. Die heutige Stadtbibliothek in Menden wurde am 12. April 1994 nach ihr benannt.

Nach den Akten hat die Gefangene bei der Inhaftierung gesagt, das Kreuz möge ihr von Gott auferlegt sein, das wolle sie mit Geduld ertragen. Sie wolle die Wahrheit sagen, niemand zu Unrecht beschuldigen, damit sie an ihrer Seligkeit keinen Schaden leide.

Nach ihrer Verhaftung am 4. März 1631 wurde Dorte Hilleke am 20. März 1631 erneut verhört und zum wiederholten Male gefoltert. Die Akten berichten nichts über den weiteren Verlauf des Prozesses. Eine Hinrichtung wird nicht gemeldet. Es ist daher ungewiss, ob sie aus dem Gefängnis entlassen wurde oder in ihm, eventuell an durch die Folter verursachten Verletzungen, gestorben ist. Dorte Hilleke trotzte als einzige Angeklagte der Folter und zerriss mit ihrem Schweigen die Kette der Denunziationen.

Die Akten der Mendener Hexenprozesse finden sich im Pfarrarchiv der Kirchengemeinde der St. Vincenz Kirche in Menden.

Literatur

* Dr. Gisbert Kranz: Mendener Recht und Gericht u. a. Hexenprozesse 1592 – 1631, Selbstverlag 1929. Druck: Georg Pfeiffer, Menden (Mendener Tageblatt und Anzeiger), S. 62 – 63.

Weblink

https://de.wikipedia.org/wiki/Dorte_Hilleke


Holl, Maria

Altenstadt bei Geislingen/ Nördlingen

Maria Holl (*1549 in Altenstadt bei Geislingen; †1627) war eine Gastwirtin in Nördlingen. Sie wurde als „Hexe“ angeklagt, überstand aber die Folterungen und wurde freigesprochen.

Maria Holl war die Tochter des Amtmannes Jerg Löhlin aus Altenstadt. Sie heiratete am 20. Mai 1586 Michael Holl im Ulmer Münster. Mit ihm zog sie nach Nördlingen, wo sie am 30. Mai 1587 Bürgerin der Stadt wurde. Dort eröffnete das Ehepaar die Wirtschaft „Die goldene Krone“. In Nördlingen wurde Maria Holl aus Neid wegen ihrer gut laufenden Wirtschaft als „Hexe“ angeklagt. Sie überstand als Erste der angeklagten „Hexen“ die Folterungen.

Insgesamt wurde sie 56 mal gefoltert. Sie bekannte sich stets zu Gott. Keine Grausamkeit brachte sie zu dem Geständnis, mit dem Teufel im Bunde zu sein. Viele Bürger setzten sich für sie ein. Am 11. Oktober 1594 wurde sie vom Vorwurf der Hexerei freigesprochen. Ihr Fall war der letzte Hexenprozess in Nördlingen.

Literatur

Wolfgang Behringer: Hexenverfolgung in Bayern. Volksmagie, Glaubenseifer und Staatsräson in der Frühen Neuzeit, München 3 1997.
Sonja Kinzler: Zwischen Fortschrittsglaube und Fatalismus. Die Rezeption der Nördlinger Hexenverfolgung in Forschung, Dichtung und Geschichtskultur im 19. und 20. Jahrhundert, Nördlingen, erscheint im Winter 2003/2004.
Gloria Rüdel-Eschbaumer: Der Hexenprozeß Maria Holl. Mit Originalprotokollen aus dem Stadtarchiv Nördlingen von Jahre 1593/94, Nördlingen 1998.


Jaspers, Heinrich

Dülmener Heimatblätter- Der Zaubereiprozess gegen Heinrich Jaspers


Jonas, Hester

Neuss

Hester Jonas (* um 1570 in Monheim am Rhein, Deutschland; † 24. Dezember 1635 in Neuss, Deutschland) war die so genannte Hexe von Neuss.

Jonas zog nach der Heirat mit dem Neusser Müller Peter Meurer nach Neuss an die Windmühle. Hier erlitt sie schwere Fallsucht-Anfälle. Sie betätigte sich als Hebamme und nutzte die Kräuterheilkunde, unter anderem die Alraune (Alraunewurzel).

Im November des Jahres 1635 wurde sie (im Alter von etwa 64 Jahren) wegen Zauberei verhaftet, verhört und gefoltert.Das Neusser Bürgermeistergericht bezichtigte sie des Schadenzaubers, des Abfalls von Gott, des Paktes mit dem Teufel und der Teufelsbuhlschaft. Schon Jahre zuvor hatte Hester Jonas im Ruf, eine Hexe zu sein, gestanden. Durch massive öffentliche Gerüchte sah sich die Obrigkeit nun zum Handeln gezwungen. Bei den ersten beiden Verhören am 15. und am 22. November konnte Hester Jonas noch die gegen sie erhobenen Vorwürfe leugnen. Am 19. und 20. Dezember wurde sie jeweils für drei Stunden auf einen Hexenstuhl, einen mit Eisennägeln gespickten Folterstuhl, gesetzt. Danach legte sie ein „Geständnis“ nach Wunsch der Anklage ab.

Sie gab zu, mit einem schwarzen Mann namens „Hans Beelzebub“ mehrfach Unzucht getrieben und Menschen wie Tieren durch Zauber geschadet zu haben. Außerdem sei sie vom Teufel besessen. In derselben Nacht gelang ihr die Flucht aus dem „Neuwachthaus“. Sie wurde jedoch wenig später ergriffen und in den Mühlenturm gesperrt.

Hier widerrief sie ihr „Geständnis“. Aber nach Auspeitschung mit „scharfen Ruten“ am folgenden Tag war ihr Widerstand gebrochen. Willig gestand sie alle gegen sie erhobenen Vorwürfe. Das Gericht verurteilte sie nun zum Tode. Heiligabend, am 24. Dezember 1635, wurde Hester Jonas in Neuss von einem Scharfrichter mit dem Schwert enthauptet. Ihr Körper wurde danach verbrannt. Ihre Asche ist dann am gleichen Tag in alle Winde verteilt worden. Das komplette Verhörprotokoll des Hexenprozesses ist im Stadtarchiv Neuss einzusehen.

Literatur

Alexandra Kohlhöfer: Ein Hexenprozess wird zum Politikum. Der Fall Catharina Halffmans und die Auseinandersetzung zwischen der Stadt Neuss und dem Erzbischof im Jahr 1677
http://www.stadtarchiv-neuss.de/tl_files/stadtarchiv_ne/bilder/stadtarchiv/Stadtgeschichte/Beitraege%20zur%20Stadtgeschichte/1_Kurkoelnische%20Zeit%20bis%201794/Kohlhoefer_Hexenprozess.pdf

Gisela Götte, „Richtet noch einmal“ – Die Prozessakte der Zauberin Hesteren, Peter Meurers Frau. In: Neusser Frauen in Geschichte und Gegenwart. Dokumentationen des Stadtarchivs Neuss, Bd 4, Neuss 1995, S. 61-81

Hetty Kemmerich, Sagt, was ich gestehen soll! Hexenprozesse. 2003, S. 231-236
Wessels, Helmut, Neuss und St. Quirinus zu Fuß, Bachem 2004

Weblinks

http://de.wikipedia.org/wiki/Hester_Jonas

http://www.wz-newsline.de/lokales/rhein-kreis-neuss/neuss/stadtarchiv-mit-dem-belzebub-gebuhlt-1.644546

http://www.ngz-online.de/dormagen/nachrichten/pakt-mit-satan-und-teufelsbuhlschaft-1.110877

http://www.ngz-online.de/rhein-kreis/zu-unrecht-verleumdet-und-getoetet-1.300843

http://www.ngz-online.de/grevenbroich/nachrichten/bei-mittsommernacht-war-hexe-unerwuenscht-1.118486/


Junius, Johannes

Bamberg 

Johannes Junius (* 1573 in Niederwehbach; † August 1628 in Bamberg), Bamberger Bürgermeister 1614, 1617, 1621, 1624–1628, Ratsherr 1608–1613, 1615–1616, 1618–1620, 1622–1623.

Johannes Junius wurde unter der Regierung von Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim auf dem Scheiterhaufen verbrannt, nachdem er in einem verzweifelten Brief an seine Tochter Veronica vom 28. Juli 1628) seine Unschuld beteuert hatte. Er war als Trudner (Hexer) verurteilt und wartete im Bamberger Drudenhaus auf die Hinrichtung. Junius kann als typisches Opfer des Hexenwahns gelten.

Nach tagelanger Folter benannte auch er weitere angebliche Hexenmeister und Hexen.

„Unschuldig bin ich in das gefengnus kommen, unschuldig bin ich gemarttert worden, unschuldig muß ich sterben.“ „Sterbe also unschuldig und wie ein martirer (Märtyrer).“ „Ich bitte dich um des Jüngsten Gerichts willen, halte dieses Schreiben in guter Hut und bete für mich als deinen Vater für einen rechten Märtyrer nach meinem Tod… doch hüte dich, dass du das Schreiben nicht lautbar machst. … Das darfst du kühnlich für mich schwören, dass ich kein Trudner (Hexer) sondern ein Märtyrer bin und sterbe hiermit gefasst. Gute Nacht, denn dein Vater Johannes Junius sieht dich nimmermehr. 24. Juli 1628“.

Mit diesen Worten beschrieb der Bürgermeister Johannes Junius aus Bamberg in einem letzten Brief an seine Tochter Veronica die Aussichtslosigkeit seiner Situation.

Hexenprozessakten Staatsbibliothek Bamberg, Brief des Bürgermeisters Johannes Junius an seine Tochter aus dem Gefängnis (1628).

Johannes Junius Bamberg 1628 – Kassiber [Übertragung, Auszug]

Hunderttausendmal gute Nacht, herzliebe Tochter Veronika! Unschuldig bin ich in das Gefängnis gekommen, unschuldig bin ich gefoltert worden, unschuldig muss ich sterben. Denn wer in dieses Haus kommt, der muss ein Hexer werden, oder er wird so lange gefoltert, bis er etwas erdichten muss und sich erst, Gott erbarme es, etwas ausdenken muss. …
Ich will dir erzählen, wie es mir ergangen ist:

Ich beschwor die Herren, um Gottes willen, dass das lauter falsche Zeugen wären. Man sollte sie doch vereidigen und richtig befragen. Man hat es aber nicht tun wollen, sondern es wurde gesagt, ich sollte es freiwillig bekennen oder der Henker würde mich wohl zwingen. Ich gab zur Antwort, ich habe Gott niemals verleugnet, und ich werde es auch nicht tun. …

Hierauf kam leider, Gott erbarme es im höchsten Himmel, der Henker und hat mir den Daumenstock angelegt und beide Hände zusammengebunden, bis das Blut zu den Nägeln und überall sonst herausdrang, so dass ich die Hände vier Wochen nicht habe gebrauchen können, wie du es aus dem Schreiben ersehen kannst. Dann habe ich mich Gott in seine heiligen fünf Wunden befohlen und gesagt, weil es Gottes Ehre und Namen anbelangt, den ich nicht verleugnet habe, so will ich meine Unschuld und all diese Marter und Pein in seine 5 Wunden legen. …

Danach hat man mich erst aufgezogen, die Hände auf den Rücken gebunden und mich in der Folter in die Höhe gezogen. Da dachte ich, Himmel und Erde gingen unter. Sie haben mich auf diese Weise sechs Mal aufgezogen und wieder fallen lassen, so dass ich einen unseligen Schmerz empfand. Und dies ist alles splitternackt geschehen, denn sie haben mich splitternackt ausziehen lassen.

Als mir nun unser Herrgott geholfen hat, habe ich zu ihnen gesagt, verzeihe Euch Gott, dass Ihr einen ehrlichen Mann so unschuldig quält. Ihr wollt ihn nicht allein um Leib und Seele, sondern auch um Hab und Gut bringen. …

Der Richter Dr. Braun sagte: ‚Du bist ein Verbrecher.‘ Ich sagte: ‚Ich bin kein Verbrecher. Ich bin genauso ehrlich wie Ihr. Doch da solche Willkür möglich ist, wird in Bamberg kein ehrlicher Mann mehr sicher sein. Ihr so wenig wie ich oder andere.‘

Da sagte der Doktor, er wäre nicht vom Teufel angefochten. … Und dieses ist am Freitag, dem 30. Juni geschehen, da habe ich mit Gott[es Hilfe] die Folter ausstehen müssen. Ich habe mich die ganze Zeit über weder anziehen noch die Hände gebrauchen können, ganz abgesehen von den anderen Schmerzen, die ich ganz unschuldig erleiden muss.

Als nun der Henker mich wieder in das Gefängnis führte, sagte er zu mir: Herr, ich bitte Euch, um Gottes willen, bekennt etwas, sei es nun wahr oder nicht! Denkt Euch etwas aus, denn Ihr könnt die Marter nicht ausstehen, die man Euch antut. Und wenn Ihr sie auch alle aussteht, so kommt Ihr doch nicht frei, selbst wenn Ihr ein Graf wäret, sondern es folgt eine Folter auf die andere, bis Ihr sagt, Ihr seid ein Hexer, und bis Ihr etwas bekennt. Erst dann lässt man Euch zufrieden, wie aus allen ihren Urteilen zu sehen ist, das eine lautet wie das andere. …

Ich sollte sagen, ich sei ein Hexer und bin es nicht! Ich soll Gott erst verleugnen, ich habe es zuvor nicht getan. Ich habe Tag und Nacht sehr mit mir gerungen, schließlich kam mir in der Nacht im Gebet die Eingebung, ich sollte unbekümmert sein. Da ich keinen Priester habe [bekommen] können, mit dem ich mich beraten konnte, sollte ich mir etwas ausdenken und es einfach sagen. Es wäre ja besser, ich sagte es nur mit dem Mund und mit Worten und hätte es aber nicht tatsächlich getan. Ich sollte es danach beichten und es die verantworten lassen, die mich dazu nötigen. Danach habe ich dann nach dem Pater Prior des Predigerklosters verlangt, ich habe ihn aber nicht bekommen können. Und dies ist meine Aussage, wie folgt, sie ist aber gänzlich erlogen, die ich angesichts der drohenden großen Folter machen musste und worauf ich sterben muss. …

Nun, herzliebes Kind, da hast du alle meine Aussagen und Verlauf, darauf ich sterben muss und sind lauter Lügen und erdichtete Sachen, so wahr mir Gott helfe. Denn dieses hab ich alles aus Furcht der ferner angedrohten Marter über die schon zuvor ausgestandene Marter sagen müssen. Denn sie lassen nicht mit den Martern nach, bis man etwas sagt, er sei so fromm als er wolle, so muss er ein Trudener (Hexer) sein.

Sterbe also unschuldig und wie ein martirer (Märtyrer). Liebes Kind, dieses Schreiben halte verborgen, damit es nicht unter die Leute kommt, sonst werde ich dermaßen gemartert, dass es zu erbarmen und es würden die Wächter geköpft. Ich hab etliche Tage an dem Schreiben geschrieben; es sind meine Hände alle lahm, ich halt gar übel zugerichtet. Ich bitte dich um des Jüngsten Gerichts willen, halte dieses Schreiben in guter Hut und bete für mich als deinen Vater für einen rechten Märtyrer nach meinem Tod… doch hüte dich, dass du das Schreiben nicht lautbar machst. Lass die Anna Maria (seine zweite Tochter, Nonne in Bamberg) auch für mich beten. Das darfst du kühnlich für mich schwören, dass ich kein Trudner (Hexer) sondern ein Märtyrer bin und sterbe hiermit gefasst. Gute Nacht, denn dein Vater Johannes Johannes Junius sieht dich nimmermehr. 24.Juli 1628.

Schließlich beteuerte der geschundene Johannes Junius noch einmal seiner Tochter: „Die Geständnisse, die mir den Tod bringen werden, sind erdichtet und erlogen, so wahr mir Gott helfe. Alles habe ich aus Furcht vor den angedrohten Martern und im Bewußtsein der überstandenen Qualen ausgesagt. . . Es kann einer noch so fromm sein, er wird trotzdem als Hexer verschrien. Selbst ein Graf käme hier nicht frei. Und wenn Gott kein Mittel schickt, das die Wahrheit aufdeckt, so wird die ganze Schwägerschaft verbrannt werden. Dann muß jeder Dinge gestehen, die er selbst nicht weiß, so wie ich es tun mußte.“
Schließlich gab der gebrochene Mann seiner Tochter noch den Ratschlag, sie solle für ein halbes Jahr auf Wallfahrt gehen, und schloß mit den Zeilen: „Ich habe etliche Tage an diesem Brief geschrieben; meine Hände sind lahm, ich bin sehr übel zugerichtet. Um des Jüngsten Gerichtes willen halte diesen Brief gut unter Verschluß und bete für mich als einen rechten Märtyrer. . . Du kannst mutig dafür einstehen, daß ich kein Hexer bin, sondern ein Märtyrer. Ich sterbe gefaßt. Lebe wohl. Dein Vater Johannes Junius sieht Dich niemals wieder.“

Brief von Johannes Junius an Veronika Junius – Staatsbibliothek Bamberg

Literatur

Soldan-Heppe, Geschichte der Hexenprozesse, Bd. 2, Neu bearbeitet und herausgegeben von Max Bauer, Reprint der Originalausgabe von G. Müller, München, 1911, S. 5 ff (Hier ist der vollständige Brief von Johannes Junius abgedruckt.)

Weblinks

* http://web.archive.org/web/20160304055618/http://www.bezirk-oberfranken.de/Mosaik/1628_24-07.htm

* http://www.bautz.de/bbkl/d/dornheim_j_g.shtml

* http://www.bamberga.de/hexenverhoer_daniel_bittl.htm


Kepler, Katharina

Leonberg

Katharina Kepler (* unbekannt; † 1621), Mutter des kaiserlichen Astronomen Johannes Kepler, 1615 während einer Hexenverfolgung angeklagt. Dies ist einer der bekanntesten württembergischen Hexenprozesse.

Der Leonberger Vogt Lutherus Einhorn erhob während seiner Amtszeit (1613-1629) gegen 15 Frauen Anklage wegen

Hexereiverdachts und ließ acht Todesurteile gegen überführte Hexen vollstrecken. Er handelte in Übereinstimmung mit der Leonberger Stadtobrigkeit und weiter Teile der Bevölkerung. Sie forderten ein rigoroses Vorgehen gegen Hexen. Einhorn initiierte 1615 den Hexenprozess gegen Katharina Kepler, die Mutter des Astronomen Johannes Kepler, der 1620/21 in Leonberg und Güglingen stattfand. Sie entging nur knapp dem Feuertod auf dem Scheiterhaufen. Der Prozess endete mit einem Freispruch.

Nach einem geschäftlichen Streit mit der Gattin eines Glasers, Ursula Reinbold, bezichtigt diese Katharina Kepler ihr einen bitteren Trank gegeben zu haben, an dem sie erkrankt sei.

Kepler kümmerte sich um die Verteidigung seiner Mutter. Dabei kam ihm ein juristisches Gutachten der Universität Tübingen zu Hilfe, das wohl auf seinen Studienfreund Besold zurückgeht. Im Oktober 1620 konnte Kepler ihre Freilassung durchsetzen. Katharina Kepler verstarb schon ein Jahr später an den Folgen der Folter.

Literatur

Sutter, Berthold: Der Hexenprozeß gegen Katharina Kepler, Weil der Stadt, Kepler-Gesellschaft, 1979.

Weblink

* http://www.landesarchiv-bw.de/hstas/dauerausstellung/kapitel_objekte.php?kapid=8&objektid=47 (Abbildung des Aktenauszugs aus dem Prozess)


Kerste, Martha

Rudeloff, Catharina

Eschwege

In Eschwege wurde 1657 die Leinenweberfrau Catharina Rudeloff angeklagt, ihre einzige Tochter und zwei Freundinnen mit Teufelssamen in der Butter vergiftet zu haben. Unter der Folter bezichtigt sie ihre Mutter, Martha Kerste. Catharina lässt ihre Mutter warnen. Doch die Botschaft wird dem Richter verraten, die alte Frau angeklagt. Aus Angst vor der Folter bekennt auch sie.

Jedoch als Mutter und Tochter gegenüber gestellt werden, widerrufen beide tapfer ihr Bekenntnis. Die zuständige Marburger Juristenfakultät untersagt bei dem neuen Prozess die Androhung der Folter. Trotzdem zwingt das Gericht wieder mit Folterdrohungen die beiden Frauen zum Schuldbekenntnis und verurteilt sie zum Tode. Die Mutter wird vor dem
Verbrennen geköpft, die Tochter erwürgt. In ihrer Verzweiflung schreit Catharina vor ihrem Ende: “Herr Jesus! —Herr Jesus!—– Herr Jesus!“

Stellungnahme Hexenverfolgung Kreissynode Eschwege 24. Februar 2007


Kleikamp, Peter

Ahlen

Peter Kleikamp (* unbek., Ahlen (?), gest. Juli 1615 in Ahlen), wegen angeblicher Hexerei auf dem Scheiterhaufen verbrannt. Die Prozessakten sind teilweise unvollständig.

Leben

Peter Kleikamp lebte mit seiner Frau Alexandrine in seinem Haus auf der Oststraße in Ahlen. Es heißt in den Akten, dass er zur Arbeit wenig Lust hatte und gern Alkohol trank und seine Ersparnisse aufgebraucht hatte. 1614 wurde vor dem Stadtrat wegen angeblichen Gelddiebstahls gegen ihn verhandelt.

Der Diebstahl konnte nicht bewiesen werden. Peter verkaufte seinen Besitz und zog mit seiner Frau aus Ahlen weg. Völlig verarmt kehrte er Anfang des Jahres 1615 ohne Genehmigung des Stadtrates nach Ahlen zurück. Kurz darauf wurde er verhaftet.

Hexenprozess

Im Februar 1615 eröffnete der Richter Heinrich Schorlemer (der Ältere) gegen Peter Kleikamp ein Verfahren. Er beschuldigte ihn verschiedener Verbrechen, doch keines konnte dem Angeklagten nachgewiesen werden. Daraufhin hätte Peter ungestraft in die Freiheit entlassen werden müssen. Doch blieb Peter Kleikamp in Haft.

Die Interessen des Stadtrates vertretend verwandelte der Richter ein Verfahren wegen angeblichen Diebstahls in einen Hexenprozess. Heinrich Schorlemer behauptete plötzlich, Peter Kleikamp habe Zauberei betrieben. Er wurde der Tortur unterzogen. Als Grund nannte der Richter die Flucht des Angeklagten aus Ahlen und Beziehungen zu verdächtigen Personen.

Am 16. Juni 1615 wurde Peter Kleikamp gefoltert (das Protokoll fehlt.), aber er legte kein Geständnis ab. In der darauf folgenden Nacht wurde er von Gerichtsdienern streng bewacht. Am nächsten Morgen erfuhren die Richter, dass Peter Kleikamp „zum Geständnis willig gemacht sei“. Sie und die Schöffen begaben sich daraufhin ins Gefängnis, um von dem Beschuldigten zu erfahren, ob er ein Zauberer wäre und von wem er das Zaubern gelernt habe.

Peter sagte, dass er 44 Jahre alt sei und er bekannte, was man von ihm hören wollte:

  • Er sei ein Zauberer. (Dieses Geständnis bedeutete sein Todesurteil.)
  • Seine inzwischen verstorbene Frau Alexandrine habe ihn vor etwa 16 Jahren die Zauberei gelehrt. Sie sei eine Zauberin gewesen.
  • Auf der Heide im Kirchspiel Walstedde habe er Gott und den Heiligen entsagt und dem Teufel Glauben und Treue gelobt.
  • Dieser sei in Gestalt eines schwarzen Hundes zu ihm gekrochen.
  • Der Teufel habe ihm versprochen, ihn reichlich zu ernähren; aber er habe nicht Wort gehalten.
  • Gemeinsam sei er mit anderen zum Tanz an verschiedene Orte geflogen. Sie hätten auf einer Leine getanzt, die an der Pforte und an der Mauer befestigt war. Er habe beim Trommelschlagen auf der Mauer gesessen und die Trommel mit einem Fuchsschwanz geschlagen.
  • Dort habe er Kräuter erhalten, um Tiere zu vergiften.
  • Vor 10 Jahren sei er ein Werwolf geworden und habe Kälber, Ochsen und Schafe gerissen. Christian zum Loe sei sein Helfer gewesen.Später hätten sie sich wieder in Menschen zurückverwandelt.
  • An den Teufelstänzen hätten folgende Leute teilgenommen:
    Anton Busches Frau und ihre Tochter, Frau Bernds, Grethe Cloeths, Anna Jaspers und Anna Grone; weiterhin seine eigene Frau, Heinrich Hoyemann, Cort Busch, Kellings Frau, Christian zum Loe, Anna Grise, die Mutter Langen, Frau Nyß und Frau Schorlemer.

Die besagten Frauen und Männer waren Leute, die teilweise zu den reichsten und angesehensten Familien der Stadt gehörten. Darunter war auch die Frau des Richters Heinrich Schorlemer, der Peter Kleikamp wegen Zauberei angeklagt hatte.

Die vornehmen und reichen Männer der Stadt und ihre Familien waren verstört und in größter Sorge, nun ebenfalls wie Peter Kleikamp als Hexen und Zauberer angeklagt zu werden. Deshalb reichten sie wenige Tage darauf, am 26. Juni, beim Fürstlichen Richter und beim Stadtrichter ein Protestschreiben ein, worin sie beteuerten, dass ihre besagten Ehefrauen, Mütter und Schwestern nie und nimmer an nächtlichen Hexentänzen teilgenommen hätten, und baten, den Angeklagten nochmals über seine Angaben zu befragen. Auch der von Peter Kleikamp besagte Christian zum Loe erschien vor den Gerichtsherren mit derselben Bitte.

Daraufhin wurde Peter Kleikamp am 10. Juli 1615 in Gegenwart des gesamten Gerichtes noch einmal verhört. Dem Angeklagten wurde das unter der Folter und später gütlich abgegebene Geständnis wieder vorgelesen. Anschließend fragte man ihn, „ob er etwas hinzuzusetzen oder zu widerrufen habe.“

Weil Peter wusste, dass ein vollständiger Widerruf die erneute Tortur zur Folge haben würde, nahm er nur die Aussagen zurück, die seine nächsten Angehörigen betrafen.

  • Er bedauerte, seine Frau beschuldigt zu haben. Sie sei keine Hexe gewesen und habe sich nie mit Zauberei befasst, sondern habe immer fromm gelebt.
  • Er blieb bei dem Bekenntnis, Christian zum Loe sei wie er ein Werwolf gewesen und habe mit ihm böse Taten vollbracht.
  • Es sei wahr, dass die Mutter Langen, Frau Nyß, Anna Grise und die Frau des Richters Schorlemer auf dem Hexentanz gewesen seien.

Am Samstag, dem 11. Juli 1615 verlasen die Herren Richter das Urteil:

„Bescheid.

In Criminalsachen der hohen Landfürstlichen Obrigkeit … gegen und wider Peter Kleikamp, Verstrickten und Angeklagten … wird für Recht erkannt, dass gedachter Verstrickter wegen geständiger Zauberei, dabei verübter Vergiftung und anderer Unthaten mit der gesetzlichen Strafe des Feuers vom Leben zum Tode hingerichtet und zur Asche verbrannt werden soll. ….“

Die zweimalige Bitte des Verteidigers Pancraz, der Beschuldigte möge „mit dem Schwerte … begnadigt werden“, lehnten die Richter ab. Wenige Tage später wurde Peter Kleikamp bei lebendigem Leibe auf dem Scheiterhaufen verbrannt.

Literatur

Soldan- Heppe: Geschichte der Hexenprozesse, Neu bearbeitet und herausgegeben von Max Bauer, Bd. 2, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, 1972 (unveränderter Nachdruck der 3. Auflage München 1912), S. 38

Elmar M. Lorey , Henrich der Werwolf, Eine Geschichte aus der Zeit der Hexenprozesse mit Dokumenten und Analysen. Anabas-Verlag 1998, S. 243-245

Katharina Leendertse, Hexenprozesse (unveröffentlichtes Manuskript), 2006

Weblink

http://www.elmar-lorey.de/Prozesse.htm


Kunigunde

Bad Homburg

Kunigunde, Tochter der Schwarzen Krein (Abkürzung von „Katharina“ ?) , ca. 1638 in Seulberg geboren, am 19. April 1654 in Bad Homburg wegen Hexerei hingerichtet.

Hexenverfolgung in Bad Homburg

In der kleinen evangelischen Landgrafschaft Hessen-Homburg starben zwischen 1603 und 1656 mindestens 61 Frauen und 14 Männer, darunter einige Jugendliche. Im damaligen Rathausturm (heute Rathausgasse) wurden die Gefangenen inhaftiert. Die Verhöre fanden im Rathaus statt, die Verurteilung auf dem Marktplatz davor, während die Hinrichtungen auf dem Platzenberg geschahen (heute Ecke Leopoldsweg/ Ernst-Moritz-Arndt-Strasse). 34 der dokumentierten Opfer stammten aus Seulberg, damals zum Amt Homburg gehörig. 21 Opfer kamen aus Homburg, 10 aus Köppern, 6 aus Gonzenheim und 4 aus Oberstedten.

Das prominenteste Opfer ist die Bad Homburger Pfarrerswitwe Ottilia Preußing, am 19. April 1654 in Bad Homburg wegen Hexerei hingerichtet.

Denunziation

Bereits im Jahr 1652 gerät das junge Seulberger Mädchen Kunigunde genau wie die Bad Homburger Pfarrerswitwe Ottilia Preußing in den Verdacht der Hexerei. Seulberger Kinder hatten sich Geschichten über Zauberei und Teufelstaufen ausgedacht. Der dortige evangelische Pfarrer Christian Zahnius protokolliert diese und übergibt sie der Landgräfin Margarethe Elisabeth. Ein Junge erzählt dem Geistlichen am 2. Dezember 1652, dass er bei einem Teufelstanz und anschließenden Teufelsmahl im Haus des Trompeters Kitz die Schwarze Krein und ihre Tochter Kunigunde gesehen habe.

Schon zwei Monate später am 17. Februar 1653 erfolgt die Hinrichtung der Mutter Schwarze Krein zusammen mit anderen Personen als vermeintliche Hexe. Vermutlich wegen ihrer Jugend bleibt die Tochter Kunigunde unbehelligt.

Verhaftung

Ein knappes Jahr später erzählt ein anderer Junge am 18. September 1653 im Pfarrhaus in Seulberg, dass er das Mädchen beim Teufelstanz gesehen habe.

Kunigunde wird inhaftiert und sagt im ersten Verhör, dass sie 15 Jahre alt sei. Sie gab an, „des öfteren unter Anfechtungen des Teufels zu leiden“. Sie wird nicht im Turm, sondern in der Unterpforte gefangen gesetzt bis Januar 1654.

Verurteilung

Dann beklagen sich bei Gericht die zwei Schützenbrüder Heinricht Gross und Johann Winter, dass ihnen die Bewachung „gar so beschwerlich“ würde. Daraufhin wird Kunigunde in das für Hexen übliche Gefängnis im Rathausturm gebracht. Am 25. Januar wird bei ihr die Nadelprobe durchgeführt und fand einen verdächtigen Flecken auf dem Oberschenkel: „ist auch wenig Blut herausgelaufen“. „Den Beischlaf [mit dem Teufel] hat sie nicht gern gestehen wollen, sondern gesagt, sie schämte sich“, heißt es im Protokoll. Aber der Leibhaftige habe sie in ihrer Zelle besucht.

Am 10. April 1654 wird das Urteil verhängt, „dass sie wegen teuflischer Verführung, Hexerei und der Jugend zur Warnung mit dem Schwert zu Tode gebracht werden soll“. Aber eine Gnade wird ihr gewährt: „In Ansehnung ihrer Jugend möge man ihren Körper anschließend an der Richtstätte begraben.“

Gedenken

Seit 2003 weist eine Gedenktafel am Rathausturm in Bad Homburg auf die Opfer der Hexenverfolgung hin. Die Errichtung dieser Gedenktafel geht auf eine Anregung von Frau Dr. Dagmar Scherf an das Stadtparlament zurück.

1996 führte die Studiobühne Bad Homburg und die Theatergruppe Friedrichsdorf das Theaterstück „Homburger Hexenjagd“ von Dagmar Scherf auf, das sich auf das Schicksal der Ottilia Preußing bezieht.

Literatur

Dagmar Scherf: „Wegen Hexerei zu Tode gebracht“. Vor 350 Jahren wurde das junge Seulberger Mädchen Kunigunde hingerichtet. In: Frankfurter Rundschau, 20.4.2004, Nr. 92, S. 46

Dagmar Scherf: Homburger Hexenjagd oder Wann ist morgen? Fakten und literarische Texte zur „Hexenverfolgung“ in einer hessischen Landgrafschaft, Frankfurt a.M.: VAS-Verlag für Akademische Schriften 2000, 211 S., ISBN 3-88864-301-5.

Weblink

http://www.dagmar-scherf.de/index.php?page=veroeffentlichungen


Landmann, Anna

Hornburg

gestorben am 7.Januar 1597 in Hornburg, letzte Hexe von Hornburg

Hornburg mit seinen etwa 3000 Einwohnern ist eine schöne Kleinstadt zwischen Braunschweig und Goslar im südlichsten Ausläufer des Wolfenbüttler Landes. Die namensgebende Hornburg wurde 994 erstmals in einer Urkunde im Zusammenhang mit Markt- Münz- und Zollrechten der Stadt Quedlinburg erwähnt.[1]

Für 1596 findet sich im Amtsbuch des bischöflichen Amtmannes für das Amt Hornburg, Heinrich Brandes,[2] folgender Protokolleintrag:[3]

„Nachdem Anna Landmann von Osterode sich unterstanden und wider Amtsgebot allerlei loses Gesindel in ihr Haus genommen, wie denn jetziger Zeit noch 7 Parteien, darunter eine Kindbetterin liegt, und an Höfen und Gärten der Gemeinde großen Schaden zufügt, darüber denn die Untertanen am heftigsten geklagt und dasselbe abzuschaffen gebeten, damit nit dadurch das ganze Dorf, wie bereits vor Augen gewesen, im Grund abgebrannt werden möchte. Derowegen hat man amtshalber nit unterlassen können, besonder dieselbige in Haft nehmen lassen. Als sie nun hierselbst gesessen, ist viel Klagen einkommen, dass sie einem hier, dem andern dort die Hollen ab- und zugesegnet, darum denn solches an die Universität Helmstedt gelanget wäre, inmaßen nachfolgende Fragen ausweisen, worauf ihr die Tortur zuerkannt.“

Straßenschild in Hornburg, östlich der Stadtmitte Richtung Osterode

Das Dorf Osterode liegt 3 km östlich von Hornburg am Fallstein entlang. Dort wohnte Hans Kragen, seine Ehefrau hieß Anna Landmann. Sie hatte mehrere Leute in ihr Haus aufgenommen, und zwar sieben Parteien, darunter eine Frau, die gerade ein Kind geboren hatte. Diese Einstellung der Hausbesitzerin bzw -Pächterin störte anscheinend die Leute im Dorf. Sie beobachteten das Treiben des „Gesindels“ mit großem Misstrauen. Zur Aufbesserung des Speisezettels verübten die vielen Hausbewohner von Anna Landmann offenbar Mundraub und Diebstähle, oder wie es in der Akte hieß: so fügten sie „an Höfen und Gärten der Gemeinde großen Schaden zu“. Anscheinend wurde zum Kochen und zum Wärmen auch offenes Feuer gemacht, und alle bekamen Angst, dass durch Funkenflug das ganze Dorf abbrennen könnte.

Wie es scheint, stellte das rege Treiben auf diesem Anwesen in Osterode für die Kinder (Hollen) eine besondere Attraktion dar. Immer lauter beschuldigten die Dorfbewohner Anna Landmann, dass Gesindel hergeholt und die Kinder gesegnet zu haben. Das Wort „segnen“ wurde hier in einem geradezu entgegen gesetzten Sinne wie heute verwendet: „segnen“ heißt hier soviel wie vom Teufel abhängig machen. Die ganze Entwicklung wurde für die Einwohner ein immer größeres Ärgernis, und sie wandten sich an den Amtmann Brandes. Dem Amtmann Brandes wurde zugetragen, dass es sich bei Anna Landmann möglicherweise um eine Zauberische handelte, was auch für eine ehrenhafte Frau ein gefährlicher Vorwurf war. Der Amtmann inhaftierte und verhörte Anna Landmann.

Schriftlich fragte Amtmann Heinrich Brandes am 22. November 1596 bei der juristischen Fakultät der Universität Helmstedt an und schilderte das Ab- und Zusegnen der Kinder. Außerdem sei Anna Landmann für eine Läuseplage bei der Frau von Heinrich Masendorf verantwortlich. Erst auf Vorhaltungen habe die Beschuldigte dann die Läuse vertrieben. Der Amtmann erwähnte, dass Anna Landmann schon seit längerem in der Gegend als Zauberin verschrien war, und fragte nach, ob er „mit scharfer Frage die Wahrheit erkundigen“, d.h. also bei den Verhören die Folter anwenden dürfte.

Hexenverbrennung (Bild im Heimatmuseum Hornburg)

Am 26. November 1596 erteilte die Juristenfakultät Helmstedt die Genehmigung zu „peinlich scharfer Frage“. Zunächst wurde Anna Landmann am 3. Dezember gütlich befragt, also ohne Folter. Es folgten Verhöre unter Folter am 4. und 8. Dezember 1596. Schließlich gestand die Angeklagte den Teufelspakt, die Teufelsbuhlschaft und den Geschlechtsverkehr mit Satan. „Anna Landmann bekannte, dass ihr Buhle, Anthes genannt, war die vergangene Nacht bei ihr im Gefängnis gewesen, dass alles licht um sie geworden…“ Den Teufelsbuhlen hatte sie von ihrer „Mutter Schwester“, er trug schwarze Kleider und einen Menschen- und einen Kuhfuß. Besonders belastend wurde gewertet, dass diese Tante schon vor einiger Zeit wegen Zauberei verbrannt worden war. Am Ende des Verhörs nannte sie Namen von Personen, die auch mit dem Teufel in Verbindung stehen sollten.

Amtmann Brandes sandte einen Bericht an seinen Vorgesetzten in Wolfenbüttel, den Bischof von Halberstadt, Herzog Heinrich Julius von Braunschweig und Lüneburg. Der Herzog bestätigte den Erhalt der Akte und verfügte, das Geständnis der Angeklagten an die Universität Helmstedt zu schicken. Dem Herzog schienen „die Inditia zu wenig“. Der Amtmann solle nichts weiter unternehmen, sondern nur das Urteil vor der Vollstreckung vorlegen. Dann traf der Bescheid der Helmstedter Juristen ein, „dass die obbemeldete Anna Landmann wofern sie bei solchen Bekenntnis vor einem dazu gehegten peinlichen Halsgericht nochmals beständiglich verharret, der begangenen Zauberei und Übeltat anderen zum Abscheu mit dem Feuer vom Leben zum Tode gestraft werden“ soll.

Der Amtmann meldete dies dem Herzog in Wolfenbüttel und erhielt mit Datum vom 24. Dezember 1596 den Bescheid, dass er das Urteil „an gemeldeter Zauberschen demnächst allda gesprochenermaßen exequiren“ lassen soll, unterschrieben von den Räten des Herzogs. Vollstreckt wurde das Urteil am Freitag „post trium regium anno 1597“ (am 7.Januar 1597).

Tafel aus dem Heimatmuseum Hornburg

Der Amtmann Heinrich Brandes wurde am 3. Januar 1607 Bürger von Hornburg und verstarb 1615. An ihn erinnert ein Steinepitaph in der Kirche.

Die Hinrichtung von Anna Landmann auf dem Hornburger Marktplatz war die letzte Hexenverbrennung in Hornburg.

[1] http://elm-asse-kultur.de/html/body_nachbarorte_f-k.html

[2] Das Amtsbuch des Amtmanns Heinrich Brandes wird unter der Archivsignatur 251 N Nr. 28beim Niedersächsisches Landesarchiv – Staatsarchiv Wolfenbüttel, Forstweg 2 • 38302 Wolfenbüttel, verwahrt. Auf den Seiten 128-133 finden sich die angegebenen Einträge über Anna Landmann. Sämtliche Einträge aus dem Amtsbuch wurden ediert bei: Walter Hermes, Der Hornburger Hexenprozeß 1596-97, in: Heimatkalender für den Landkreis Wolfenbüttel 1960, S. 111-117, vorhanden in der Dienstbibliothek (Zg. 349/54:1960) beim Staatsarchiv Wolfenbüttel.

[3] Eberhard Segner, Geschichte der Stadt Hornburg, Hornburg Wolfenbüttel, 1994, S. 155-159


Lirtzen, Hilger

Rheinbach

Der ehemalige Bürgermeister Hilger Lirtzen wurde aufs Schärfste gefoltert, legte aber kein Geständnis ab. Wochenlang blieb er mit schmerzvollsten Verletzungen im Gefängnis. Dann folgten weitere Verhöre auf dem Hexenstuhl, bis er schließlich ein Geständnis ablegte und im Juli 1631 verbrannt wurde.

An die Hexenprozesse in Rheinbach, die im 17. Jahrhundert wüteten, erinnert der Hexenturm, der damals als Gefängnis diente; er stammt bereits aus dem Hochmittelalter. In den Hexenverfolgungen verurteilte der kurkölnische Hexenkommissar Dr. Franz Buirmann 1631 mindestens 20 Menschen wegen Hexerei zum Tode.

Literatur

Hetty Kemmerich, Sagt, was ich gestehen soll! Hexenprozesse.2003, S. 223-224

Links

Rheinbach 2012 Rehabilitierungder Opfer der Hexenprozesse


Loe, Christian zum

Ahlen

Christian zum Loe, Ahlen

Christian zum Loe, geboren 1546, gestorben 18. April 1616 in Ahlen, wegen Hexerei angeklagt.

Im August 1615 befassten sich die Ahlener Richter mit Christian zum Loe. Über ihn berichten die Akten Folgendes:

Nach dem Vorwurf der Zauberei durch Peter Kleikamp gegen vornehme und reiche Männer der Stadt Ahlen und ihre Familien reichten sie wenige Tage darauf, am 26. Juni 1615, beim Fürstlichen Richter und beim Stadtrichter ein Protestschreiben ein, worin sie beteuerten, dass ihre besagten Ehefrauen, Mütter und Schwestern nie und nimmer an nächtlichen Hexentänzen teilgenommen hätten, und baten, den Angeklagten nochmals über seine Angaben zu befragen. Auch der von Peter Kleikamp besagte Christian zum Loe erschien vor den Gerichtsherren mit derselben Bitte.

Daraufhin wurde Peter Kleikamp am 10. Juli 1615 in Gegenwart des gesamten Gerichtes noch einmal verhört. Dem Angeklagten wurde das unter der Folter und später gütlich abgegebene Geständnis wieder vorgelesen. Anschließend fragte man ihn, „ob er etwas hinzuzusetzen oder zu widerrufen habe.“

Weil Peter wusste, dass ein vollständiger Widerruf die erneute Tortur zur Folge haben würde, nahm er nur die Aussagen zurück, die seine nächsten Angehörigen betrafen.

Er blieb bei dem Bekenntnis, Christian zum Loe sei wie er ein Werwolf gewesen und habe mit ihm böse Taten vollbracht.

Nach dem Vorwurf der Zauberei durch Peter Kleikamp hatte sich Christian zum Loe nach Lembeck begeben und dort am 15. Juli 1615 der Wasserprobe unterzogen, um seine Unschuld zu beweisen. Doch die Probe misslang. Daraufhin verließ ihn seine Frau, weil sie Schreckliches befürchtete. Aus Angst vor einer Verhaftung versteckte sich Christian zum Loe im Wald. Ende Februar 1616 wurde er gefangen genommen. Vom Gericht befragte Zeugen behaupteten: Christian zum Loe habe einen alten Mann vergiftet, seit mehr als 30 Jahren verdächtige man ihn der Zauberei, auch seine Eltern hätten schon im Verdacht der Hexerei gestanden.

Diese Vorwürfe trieben den siebzigjährigen Mann in den Wahnsinn. Am Abend des 18. April 1616 bewahrte der Tod Christian zum Loe vor der bereits beschlossenen Folter.

„Ein Werwolf in Ahlen“ (2011) – Sabrina Zimmermann – 15 x 15 cm – Aquarell auf Aquarellpapier

Im Verlauf eines Hexenprozesses im Jahre 1614 wurde der Ahlener Christian zum Loe, bei einer Gegenüberstellung bezichtigt ein Werwolf zu sein und etliche Tiere getötet zu haben. Christian zum Loe, ein schwächlicher, alter Mann, berichtete seiner Frau von dem Verdacht – sie verließ ihn daraufhin.
Christian zum Loe unterwarf sich der Wasserprobe – dem Delinquenten wurden also Hände und Füße zusammen gebunden. Blieb er an der Wasseroberfläche, galt dies als Schuldbeweis – sank er, so war es das Zeichen von Unschuld. Die Wasserprobe fiel nicht eindeutig aus. Deshalb traute sich der verstörte, alte Mann nicht mehr nach Hause, sondern hielt sich in den Feldern und Büschen verborgen. Der Flüchtige wurde am 26. Februar 1616 aufgegriffen und ins Gefängnis verbracht.

Kurz vor seinem Verhör starb Christian zum Loe im Gefängnis. Am darauffolgenden Tag wurde seine Leiche gründlich untersucht. Es sollte festgestellt werden, ob der Gefangene eines natürlichen Todes gestorben sei oder ihm der Teufel dabei geholfen habe. Der Ahlener Henker stellte fest, dass der Hals des Verstorbenen ganz schwach war und sich leicht umdrehen ließ. Seine Beine und seine Brust waren zerkratzt. Man kam zu dem Schluss, dass der Teufel ihm geholfen habe.
Der Leichnam Christian zum Loes wurde aus der Stadt geschleppt, und da er sich durch die Hilfe des Teufels seiner gerechten Strafe entzog, wurde er in ungeweihter Erde verscharrt. Bis zum heutigen Tag ist nicht bekannt, wo Christian zum Loe sein Grab gefunden hat.
Quelle: Gabriel, P.: Christian zum Loe wurde als Werwolf verdächtigt. In: Der beflügelte Aal 11, 1992, S.25-26.

Das Aquarell der Künstlerin Sabrina Zimmermann befindet sich seit 2012 im Besitz der Stadt Ahlen.

Literatur

Zum Fall des zum Loe Staatsarchiv Münster, Regierungsprotokolle Nr. 23, 1616/1617, Bl. 31b sowie Staatsarchiv Münster, Landesarchiv, Fach 362, Nr. 19, Bl. 368.

Soldan- Heppe: Geschichte der Hexenprozesse, Neu bearbeitet und herausgegeben von Max Bauer, Bd. 2, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, 1972 (unveränderter Nachdruck der 3. Auflage München 1912), S. 38.

Elmar M. Lorey , Henrich der Werwolf, Eine Geschichte aus der Zeit der Hexenprozesse mit Dokumenten und Analysen. Anabas-Verlag 1998, S. 244

Katharina Leendertse, Hexenverfolgung im Kreis Warendorf (unveröffentlichtes Manuskript), 2006

Weblinks

http://www.elmar-lorey.de/Prozesse.htm


Merg, Bippen

Hofheim

Vermutlich wurde Bippen Merg aus Kriftel wegen „hexischer Sittlichkeitsdelikte und Majestätsbeleidigung Gottes“ hingerichtet. Das „gütliche Verhör“ fand am 13. Dezember und das „peinliche Verhör“ am 28. Dezember 1600 statt. Sie sei, so steht im Protokoll, fünfzehn Jahre zuvor mit ihrer Mutter bereits einmal wegen Hexerei angeklagt gewesen. Aber beide hätten damals fliehen können.
Unter der Folter denunzierte Bippen Merg drei andere Frauen und gestand alles, was ihre Peiniger wissen wollten. Sie habe Gott und den Heiligen abgeschworen und statt dessen dem Teufel zugeschworen. Sie habe einen dämonischen Buhlen von schönem Aussehen gehabt und von ihm viel goldene Gulden erhalten. Diese hätte sie später allerdings nicht wiederfinden können. Zum Tanz wäre sie auf einem schwarzen Bock durch die Luft geflogen. Auch sei sie ihrem Buhlen Fedderwisch sexuell zu Willen gewesen.
Bei einer Gegenüberstellung warf Bippen Merg zwei von ihr beschuldigen Frauen vor, dass auch sie an Hexenversammlungen teilgenommen hätten. Alle von ihr denunzierten Frauen wurden vermutlich hingerichtet.


Plainacher, Elisabeth

Wien

Elsa Plainacher wurde um 1513, als Elisabeth Holtzgassner Österreich in Pielamund, einer kleinen Ansiedlung nächst der Stadt Melk NÖ, an der Mündung des Flusses Pielach in die Donau, geboren. 1583 wurde sie im Zuge des Hexenwahns als Hexe verurteilt und hingerichtet.

Leben

Ihre Eltern betrieben im Auftrag der Herrschaft (wahrscheinlich die des Stiftes Melk) eine Mühle (die Hoffmüll) an der linken Seite der Pielach. Die ursprüngliche Stelle dieser Mühle ist versandet, und nicht mehr zu finden. Sie hatte mehrere Geschwister, jedoch ist namentlich nur der „Schiffmann“ Vitus Holtzgassner bekannt, der später in Melk (unter der Schlachtprugge) wohnte.

Elsa hatte sehr jung ein uneheliches Kind eines Mühlhelfers namens Hoisl, was ein häufiger Familienname ist, aber auch die Verbalhornung eines Vornamen sein könnte. Da das Kind in ihrer späteren Vita nicht mehr aufscheint, dürfte es früh gestorben sein. Die Kindersterblichkeit war damals sehr hoch. Elsa ging die Ehe mit einem Müller ein, von dem außer der Familienname Paumgartner, nichts Näheres bekannt ist. Wohl ist er früh verstorben, da zu dieser Zeit keine Scheidung angenommen werden kann, und Elsa ja ein zweites Mal heiratete. Aus dieser Ehe stammen zumindestens zwei bekannte Kinder – Achatius – der des Vaters Mühle übernahm, und wohlhabend wurde, und Margareth, die später das Mädchen Anna als Nachzügler gebar, auf dem später der Hexenwahn basierte, der der 70 jährigen Elsa Plainacher schmerzhaft das Leben nahm. Eine weitere Eheschließung mit einem Kleinhäusler namens Plainacher folgte. Er dürfte einen herrschaftlichen Hof (den derer von Grünbichl aus Kilb) als Besitzloser bewirtschaftet haben. Dieser Hof war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Gschwendthof in der Gemeinde Rammersdorf in Niederösterreich, in der Nähe von St. Pölten. Ihr Grundherr war der Georg Achaz Mattseber zu Goldegg, und sie selbst unterstand der Landesgerichtsverwaltung des Volkert, Freiherr von Auersperg.

Ihre Tochter Margaret heiratete um 1550 den Bauern Georg Schlutterbauer aus Strannersdorf in der Gemeinde Mank. Margareth und Georg hatten zuerst, in einer Reihe, drei Kinder, die Catharina, die Ursula und den Hensel (Hans). Danach dürften sie keine weiteren Kinder geplant haben, da nun eine Pause von etwa 10 Jahren eintritt. Danach bekommen sie Anna, und die Mutter Margareth stirbt im Kindbett. Noch vor ihrem Tod nimmt sie ihrer Mutter das Versprechen ab, sich um das Mädchen zu kümmern, da Georg Schlutterbauer sich immer mehr dem Trunk hingab, und zur Gewalttätigkeit neigte. Ab dem Zeitpunkt entsteht ein typischer Schwiegermutter – Schwiegersohn Konflik. Die drei Schlutterbauer Kinder sterben alle im gleichen Jahr (angeblich) nächtens im Bett. Nur Anna, die nun bei ihrer Großmutter lebt, bleibt am Leben.

Verfolgung als Hexe

Schlutterbauer beginnt seine Schwiegermutter, die überdies noch im katholischen Österreich zum Protestantismus übergetreten war, als Hexe anzuschwärzen. Sie gebe ihm sein einziges Kind nicht zurück, und verhexe es zusehends. Sie bringe es ausschließlich zu protestantischen Gottesdiensten, und richte es für den Teufel ab.

Das etwas schwachsinnige, und überdies pubertäre, damals 15 Jahre alte Mädchen, kann von sich aus den ausgesprochenen Verdacht nicht entkräften, und wird von den Befragenden als vom Teufel besessen bezeichnet. Die Geistlichkeit exorziert sie dreimalig, was keine Besserung bring. Nach dem dritten Exorzismus in Wien erkennt man die Schwachsinnigkeit, und verbringt sie ins Bürgerspital, wo sie vorerst verbleibt. Doch Schlutterbauer gibt nicht auf. Er bedrängt die Obrigkeit immer mehr, so daß Elsa Plainacher Mitte 1583 doch noch festgenommen, und nach Wien verbracht wird. Auch sie wird von den Wiener Ärzten und Priestern für lediglich alt, und bei schwachem Verstand, bezeichnet. Man plädiert dafür, daß sie ebenfalls ins Bürgerspital gebracht werde.

Da aber tritt der, aus Schwaz in Tirol gebürtige Jesuit und Prediger Georg Scherer auf den Plan, und hält vor dem Stephansdom eine Hetzpredigt gegen die Hexen im Allgemeinen, und gegen Elsa Plainacher im Besonderen. Das erregte Volk fordert nun, daß man sie foltern soll, um ein Geständnis zu erzwingen. Im Keller des Malefizspitzbubenhaus in der Wiener Rauhensteingasse wird Elsa Plainacher, alt und krank, einer dreimaligen, fürchterlichen Folter unterzogen, bei der sie alles zugibt, was man von ihr hören will. So wird sie zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt, und am 27.9.1583 auf ein Brett gebunden, welches am Schwanz eines Pferdes befestigt war, und so zur Richtstätte gezogen. Die Hinrichtungsstätte Gänsweyd lag dort, wo heute die Kegelgasse in die Weißgerberlände mündet, also „unter den Weißgerbern“, die etwas näher zur Stadt ihre Gerbereien hatten. Elsa Plainacher wurde verschärft, also bei vollem Bewußtsein, am Scheiterhaufen verbrannt. Ihre Asche wurde in die Donau, dem heutigen Donaukanal, gestreut.

Ihre Enkelin Anna wurde von Gönnern in ein Stift für weltliche Damen gegeben Ihr weiteres Leben verliert sich im Dunkel der Geschichte. Georg Scherer starb 1605, als ihn bei einer ähnlichen Hetzpredigt in Linz der Schlag, in der Kirche auf der Kanzel, traf. Georg Schlutterbauer beschloß sein Leben als Taglöhner, und Inwohner (Mieter) eines Bauernhofes in der Nähe von Texing in Niederösterreich.

Elsa-Plainacher-Gasse (Aspern), benannt (Datum unbekannt) nach der Protestantin Elsa Plainacher (ca. 1513–1583); sie wurde 1583 auf Betreiben des Predigers Georg Scherer als „Hexe“ verbrannt. Es war dies die einzige „Hexenverbrennung“ in der Geschichte Wiens.

Literatur

Lackenberger, Anita: Ein teuflisch Werk : die Torturen der Hexe von Wien ; Folterprotokoll 1583. – Unterweitersdorf : Freya, 1998.

Jean-Jacques Langendorf, Zwielicht und Schatten, Gestalten der Monarchie 1550-1900, Karolinger, ISBN 3854180756

 

 


Preußing, Ottilia

Bad Homburg

Ottilia Preußing, geboren in Moerfelden, am 19. April 1654 in Bad Homburg wegen Hexerei hingerichtet. Sie ist die Witwe des 1645 gestorbenen Bad Homburger evangelischen Pfarrers Lorenz Preußing.

Hexenverfolgung in Bad Homburg

In der kleinen evangelischen Landgrafschaft Hessen-Homburg starben zwischen 1603 und 1656 mindestens 61 Frauen und 14 Männer, darunter einige Kinder.

Im damaligen Rathausturm (heute Rathausgasse) wurden die Gefangenen inhaftiert. Die Verhöre fanden im Rathaus statt, die Verurteilung auf dem Marktplatz davor, während die Hinrichtungen auf dem Platzenberg geschahen (heute Ecke Leopoldsweg/ Ernst-Moritz-Arndt-Strasse). 34 der dokumentierten Opfer stammten aus Seulberg, damals zum Amt Homburg gehörig. 21 Opfer kamen aus Homburg, 10 aus Köppern, 6 aus Gonzenheim und 4 aus Oberstedten.

Das prominenteste Opfer ist die Bad Homburger Pfarrerswitwe Ottilia Preußing.

Denunziation

Bereits im Sommer 1652 gerät die Bad Homburger Pfarrerswitwe Ottilia Preußing in den Verdacht der Hexerei. In einem Hexenprozess wird der Frau Müller Els, wegen Hexerei angeklagt, unter der Folter das Geständnis abgepresst, sie habe Ottilia Preußing beim Hexentanz „an der oberen Tafel sitzen sehen“. Als Pfarrerswitwe genießt Ottilia Preußing zunächst einen gewissen Schutz gegen diese Anschuldigungen. Im Verlauf der zahlreichen Verhöre des Jahres 1653 kommen jedoch weitere 20 solcher Denunziationen hinzu. Mehrfach wird die Verdächtige als „Obristin“ oder „Königin“ der Hexen tituliert, die mit Dienerschaft und schwarzer Kutsche zu den nächtlichen Treffen der Hexen fahre.

Am 15. Februar 1654 geben drei Homburger Schöffen zu Protokoll, dass die „Inquisitin … nach ihres Mannes Tod in bösen Ruff, Zauberey halber geraten sei.“ Die Richter haben immer noch Skrupel: „Der Frauen geführte erbar leben und wandel stehet nicht wenig im Wege“, heißt es im Anhang an die Aussagen der Schöffen.

Verhaftung

Am 6. April wird Ottilia Preußing wegen des Verdachts der Hexerei gefangen genommen „und verwunderte sich drüber mit lächelndem Munde, angebend, dass ihr unrecht geschehe.“ Am 7. April wird sie verhört. Das Protokoll spricht nun despektierlich von der „dicken Pfarrerin“. „Wegen ihres Herzens Hertigkeit“ müsse man bei ihr die Folter anwenden. Daraufhin gesteht sie Teufelspakt und Teufelstaufen, Vernichtung von Ernte und Vieh. Sie habe sogar den 1651 gestorbenen Enkelsohn der Landgräfin Margarethe Elisabeth auf Satans Geheiß vergiftet.

Verurteilung

Am 12. April 1654 „ratificirt“ (unterschreibt) sie das Protokoll über ihre angeblichen Schandtaten.

In den Akten über die Verurteilung folgt auf elf ausführlichst und untertänigst formulierten Seiten ihr Testament. Darin stiftet die offenbar kinderlose und begüterte Pfarrerswitwe unter anderem je 50 Gulden an die Kinder von zwei Homburger Geistlichen und weitere 800 Gulden an Kirchen, Schulen und pensionierten Pfarrern. Im Gegenzug bittet sie um eine bei der Hinrichtung von „Hexen“ normalerweise nicht mögliche Gnade, „daß mein verblichener Leichnam nach Christlicher gewohnheit… mit Haltung geistlicher leichpredigt in sein ruhbettlein begraben werden soll.“

Das Todesurteil wird am 19. April 1654 vollstreckt: Ottilia Preußing wird mit sechs weiteren Angeklagten vom Scharfrichter enthauptet. Aber eine Gnade wird ihr gewährt: Ihr Leichnam wird auf dem nahe gelegenen Georgenfriedhof begraben.

Gedenken

Seit 2003 weist eine Gedenktafel am Rathausturm in Bad Homburg auf die Opfer der Hexenverfolgung hin. Die Errichtung dieser Gedenktafel geht auf eine Anregung von Frau Dr. Dagmar Scherf an das Stadtparlament zurück.

1996 führte die Studiobühne Bad Homburg und die Theatergruppe Friedrichsdorf das Theaterstück „Homburger Hexenjagd“ von Dagmar Scherf auf, das sich auf das Schicksal der Ottilia Preußing bezieht.

Literatur:

Dagmar Scherf: „Wegen Hexerei zu Tode gebracht“. Vor 350 Jahren wurde das junge Seulberger Mädchen Kunigunde hingerichtet. In: Frankfurter Rundschau, 19.4.2004, Nr. 91, S. 40

Dagmar Scherf: Homburger Hexenjagd oder Wann ist morgen? Fakten und literarische Texte zur „Hexenverfolgung“ in einer hessischen Landgrafschaft, Frankfurt a.M.: VAS-Verlag für Akademische Schriften 2000, 211 S., ISBN 3-88864-301-5.

Weblink

http://www.dagmar-scherf.de/index.php?page=veroeffentlichungen


Rampendahl, Maria

Lemgo

Maria Rampendahl, (* ca. 1645 in Lemgo in der Grafschaft Lippe; † 1705 in Varel) war die letzte als Hexe angeklagte Frau in Lemgo.

Am 31. Oktober 1675 heiratete sie Hermann Hermessen, Barbiergeselle. Sie hatte vier Kinder und verkaufte auf dem Markt Butter. Maria Rampendahl geriet schon als Kind in den Verdacht der Hexerei. 1653 war ihre Großmutter Salmeke als Hexe hingerichtet worden. 1654 fiel ihr Lehrer Hermann Beschoren einem Hexenprozess zum Opfer.

1681 wurde gegen sie ein Hexereiverfahren eröffnet, nachdem sie in einem anderen Prozess als Hexe besagt worden war. Der „Hexenbürgermeister“ Hermann Cothmann ließ Maria Rampendahl am 17. März 1681 verhören, aber sie legte trotz Folter kein Geständnis ab. Das Urteil lautete auf ewige Stadt- und Landesverweisung und wurde am 15. April 1681 ausgeführt. Damit endete der letzte Hexenprozess in der Stadt Lemgo.

Maria Rampendahl verlor allerdings einen Prozess gegen die Stadt Lemgo vor dem Reichskammergericht am 30. Oktober 1682.

1683 zogen Maria Rampendahl mit ihrer Familie nach Varel, der Heimatstadt ihres Mannes, und starb dort. Am 27. August 1705 wurde sie begraben.

In Lemgo entstand 1990 der „Arbeitskreis Maria Rampendahl“ und engagierte sich für ein Denkmal für die Opfer der Hexenverfolgung.

Am 24. September 1994 wurde dieses Denkmal („Stein des Anstoßes“) auf dem Kirchplatz von St. Nicolai in der Nähe des Rathauses eingeweiht. Es wurde geschaffen von der Lemgoer Künstlerin Ursula Ertz.

Literatur

* Karl Meier: „Hexen, Henker und Tyrannen“, Lemgo 1949
* Gisela Wilbertz, „… ein überaus listiges Weib …“. Maria Rampendahl (1645–1705) und das Ende der Hexenverfolgungen in Lemgo, Bielefeld 2005 (= Beiträge zur Geschichte der Stadt Lemgo, Bd. 6).

Weblinks

18.06.2012 Rat der Stadt Lemgo hat Opfer der Hexenprozesse rehabilitiert

https://de.wikipedia.org/wiki/Maria_Rampendahl

Schnidenwind, Anna

Endingen am Kaiserstuhl/Breisgau

Anna Schnidenwind (* ca. 1688 in Wyhl als Anna Trutt) war eine der letzten Frauen, die in Deutschland als Hexe öffentlich hingerichtet wurden. Sie wurde am 24. April 1751 in Endingen am Kaiserstuhl im Breisgau verbrannt (nach vorheriger Erdrosselung). Der 63jährigen Bäuerin wurden der Teufelspakt und Brandstiftung vorgeworfen. Sie wurde für den verheerenden Brand Endingens am 7. März 1751 verantwortlich gemacht, den sie wohl beim Räuchern ausgelöst hatte

Literatur

* Anna Schnidenwind geborene Trutt, Broschüre Endingen 2001

Weblinks

* Archiv der Mailingliste Hexenforschung, siehe auch Suchfunktion


Schuler, Sybille

Bad Waldsee

Bad Waldsee: Sybille-Schuler-Straße

Ich erinnere an Sybille Schuler aus Bad Waldsee. In der Urgicht der Hebamme Sybille Schuler von 1604 tritt eine Frau aus der Anonymität, deren Familie Führungspositionen in Bad Waldsee innegehabt hatte. Sie wurde unter anderem von dem bekannten Bildschnitzer Hans Zürn angeklagt, dass sie seinen Sohn David vor sechs Jahren bei der Geburt umbringen wollte. 5 Tage dauerte die Tortur von Sybille Schuler. Sie wurde mit einem Karren auf den Galgenbühl gebracht und noch dreimal mit „glühenden“ Zangen gegriffen. Die Weiblichkeit sollte damit zerstört werden. Das makabre Schauspiel endete mit dem Wunsch: „Gott Gnad der lieben Seel“. Hervorstechend ist eine Honorarrechnung, aus der hervorgeht, dass die drei Geistlichen, Pater Dekan (Stadtpfarrer), Pater Konrad und Pater Mathüssen während der Folter anwesend waren. Dafür bekamen sie die hohe Summe von 4 Gulden 30 Heller. Ein Dienstmädchen bekam damals etwa 2 Gulden Jahresgehalt. – Heute wird an Sybille Schuler mit einem Straßennamen in Bad Waldsee erinnert.


Schwegelin, Anna

Kempten im Allgäu

Maria Anna Schwegelin (* unbekannt; † 1781 im Zuchthaus in Kempten im Allgäu) war eine Dienstmagd aus Lachen, und wurde als letzte „Hexe“ in Deutschland zum Tode durch Verbrennen verurteilt. Es ist nachgewiesen, dass entgegen älterer Ansicht das Urteil nicht vollstreckt wurde.

Urteil

Das Urteil wurde am 4. April 1775 vom Fürstabt Honorius von Schreckenstein „wegen erwiesener Teufelsbuhlschaft“ gefällt. Dem Fürstabt stand kraft kaiserlichem Privileg (Campidona sola judicat…) die geistliche und weltliche Gerichtsbarkeit zu. Der Urteilstenor lautete: “ Nach einem Geständnis schuldig, mit dem Teufel in sündiger Unzucht getrieben zu haben. So übergeben wir dich, Anna Schwegelin, dem Henker, um als Hexe alsbald auf dem Scheiterhaufen vom Leben zum Tode befördert zu werden.“

Lebenslauf

Maria Anna Schwegelin wächst als Kind in Waisenhäusern auf und wird später Dienstmagd. In Alter von ca. 30 verliebt sich die Katholikin in den evangelischen Kutscher des Bauern, bei dem sie in Stellung ist. Auf ein Eheversprechen hin, welches aber nicht eingelöst wird, wechselt sie zum lutherischen Bekenntnis. Sie muss den Hof nach Auflösung des Eheversprechens verlassen. Ohne gesicherten Lebensunterhalt verwahrlost Anna Schwegelin. Sie wird in Kempten aufgegriffen und in das örtliche Arbeitshaus gesperrt. Hier beginnt ein fünfjähriger Aufenthalt, der insbesondere von harter Arbeit, schlechte Verpflegung und Misshandlungen durch die Aufseherin gekennzeichnet ist.

Die Aufseherin gilt amtlich als „Irre“. In dieser Zeit werden Anna Schwegelin von der Aufseherin unbedachte Äußerungen zur Last gelegt („Lieber beim Teufel, als in diesem Haus in Pflege zu sein.“) Als die Aufseherin bemerkte, dass einer der Kerkerknechte Anna Schwegelin Essbares zusteckte, beschuldigt sie diese bei der örtlichen Obrigkeit als „mit dem Teufel im Bunde“ zu stehen.

Vor diesem „Sachverhalt“ fällte der Fürstabt das Todesurteil.

Das Urteil wurde nicht vollstreckt und Maria Anna Schwegelin begnadigt. Die Gründe und Umstände, die zu der Begnadigung geführt haben, sind nicht näher bekannt. Schwegelin starb 1781 im Zuchthaus des Stift in Kempten/Allgäu.

Nach einer anderen – veralteten – Meinung wurde am 11. April 1775 das Todesurteil an Maria Anna Schwegelin vollstreckt. Wobei sie aus „mildtätiger Gnade“ geköpft wird, bevor ihr Leib den Flammen des Scheiterhaufens übergeben wurde.

An der Südostseite des Residenzgebäudes Kempten/Allgäu (ehemalige Benediktiner-Abtei) wurde ein nach ihr benannter Brunnen und eine Informationstafel errichtet.

Literatur

* „Anna Schwegelin. Der letzte Hexenprozess auf deutschem Boden 1775.“ von Hansjörg Strasser, Verlag für Heimatpflege, 1985/Kempten. Ausführliche Rekonstruktion des letzten deutschen Hexenprozesses mit vielen Quellen/Zitaten.

* „Im Namen der Gerechtigkeit. Anna Schwegelin – Die letzte deutsche Hexe“ Dokumentation von Peter Prestel. Letzte Ausstrahlung: Mai 2003, Phönix. Rekonstruiert das Leben der Anna Schwegelin und gibt einen allgemeinen Überblick über Geschichte und Verlauf der Hexenprozesse.

Weblinks

Beschreibung eines Wandgemäldes zum Urteil gegen Anna Schwegelin

http://web.archive.org/web/20070125084039/http://www4.justiz.bayern.de/justiz-kempten/allg/gemaeldedetails.htm

Wikipediaartikel


Siekmann, Margareta

Lemgo

Margarete Siekmann (* (? um 1595); † 10.08.1653) war die Tochter von Johann Siekmann (geb. ca. 1550, gest. nach 1592 vermutlich in Lemgo). Sie wurde 1653 der Hexerei angeklagt und am 10.08.1653 hingerichtet.

Sie war in erster Ehe verheiratet (um 1610 vermutlich in Lemgo) mit Hermann Helmening (* ca. 1581, † 10. Dez 1640 in Lemgo). Aus dieser Ehe stammte das Kind Tonnies Helmening (* 1611). Um 1641 verheiratete sie sich in zweiter Ehe mit dem Baumseidenmacher (Baumwollprodukthersteller) Bernd Krevetsiek.

Die dritte Periode der Hexenverfolgungen in Lemgo (1653–1656) nahm ihren Anfang mit dem Verfahren gegen Margarete, die Ehefrau des Bernhard Krevesiek. Sie wurde von ihrem 6,5 jährigen Pflegekind nach Verabreichung einer Tracht Prügel bei deren Mutter als Hexe benannt und von dieser beim Magistrat angezeigt. In dem Prozess ging es hauptsächlich um die angebliche Fähigkeit von Margarete zu zaubern und diese „Kunst“ auch weiterzugeben.

Die Urteilsverkündung vom Lemgoer Bürgermeister Heinrich Kerkmann fand in aller Öffentlichkeit, meistens auf dem Marktplatz, statt. Am 10.08.1653 erfolgte die Hinrichtung (Lemgoer Prozessakte: A 3646; Kostenabrechnung: A 3752). Hingerichtet wurde sie vermutlich durch Meister David (David Clauss), Scharfrichter zu Lemgo während dieser Zeit.

Auszug aus der Lemgoer Prozessakte A 3643

Peinl. Prozess gegen Berndt Krevetsieks Frau Baumschneidermachers (Uwe Helmening) wegen Zauberei d.a. 1653

Margreta Berndt Krevetsiecks Frau den 25. Juli 1653 in et extra torturum bekennt und genehmigt, daß sie für 2. Jahren Berendt Dieckmeyers älteste Tochter Trineken das Zaubern gelehrt, welche zu ihr gekommen und sie zu ihr gesagt, ja du wirst nun groß, du musst Freyn: wie Trineke darauf geantwortet: Ja was nun ein guter Kerl war, den sollte Sie herkommen lassen, wie solches geschehe und darauf der Satan sich präsentiert, hätte sie die Zaubereikunst gelehrt, ihr Liebhaber heißt Zitterbusch.
Den 28. Eiusd. Bei der Genehmigung bekennt, dass der Liebhaber nicht Zitterbusch, sondern klein Hänschen heiße.

Literatur:

Lemgoer Hexenprozessakte A 3643 ff

Günter Kleinwegener: Die Hexenprozesse in Lemgo. Diss. Bonn, 1953/54, S. 16 ff

Weblinks:

Margarete Siekmann, in Lemgo wegen angeblicher Hexerei hingerichtet


Strupp, Elisabeth

Gelnhausen

Elisabeth Strupp, († 3. August 1599 in Gelnhausen), Ehefrau des Gelnhäuser Pfarrers Johannes Strupp, wurde als Hexe hingerichtet.

Sie wurde in der Zeit der Hexenverfolgungen von der Hausfrau Barbara Scherer (hingerichtet am 20.7.1599) als Hexe denunziert.

Sie hatte mehrere Kinder. Elisabeth Strupp gehörte als Witwe des Pfarrers Johann Strupp zu der großen Reformatorenfamilie Gelnhausens. Von Elisabeth Strupp ist weder der Mädchenname noch ihre Herkunft bekannt. Möglicherweise war sie von auswärts. In dem Hexenprozess wurde Elisabeth Strupp des weiteren beschuldigt, einen Teil des Kirchenschatzes entwendet zu haben. Am 3.8.1599 wurde die Pfarrerswitwe Elisabeth Stupp als besondere Gnade enthauptet.

Seit 1986 erinnert in Gelnhausen ein Ehrenmal, die Skulptur „Die Rufende“ von Eva-Gesine Wegner an die als Hexen getöteten Frauen in Gelnhausen.

Edelstahl-Skulptur erinnert an Elisabeth Strupp

Vor dem Westportal der Marienkirche findet sich seit 1999 ein Denkmal nach der Idee der Berliner Künstlerin Fanna Kolarova ohne jeglichen schriftlichen Hinweis auf Dargestellte und Künstler.

Gelnhausen (epd). Vor dem Westportal der Marienkirche in Gelnhausen ist am Reformationssonntag eine Skulptur für Elisabeth Strupp enthüllt worden, die vor 400 Jahren als Hexe enthauptet und verbrannt wurde. Für die Pfarrersfrau, die nicht einmal ein Grab in Gelnhausen hat, wurde somit ein Mahn- und Denkmal aus Edelstahl von der in Berlin lebenden Künstlerin Fanna Kolarova errichtet. Das Denkmal zeigt eine Frauengestalt, die tanzend – vielleicht fliehend – in einem schweren Stahlring gehalten wird. „Das Denkmal stellt Elisabeth Strupps Kraft dar,“ meinte Dekan Martin Happel bei der Enthüllung. Elisabeth Strupp gehörte als Witwe des Pfarrers Johann Strupp zu der großen Reformatorenfamilie Gelnhausens. (11.11.99)

Literatur

Ina Petermann: Hexenverfolgung in Gelnhausen, in: Archiv Frauenleben im Main-Kinzig-Kreis: Hexenwahn und Teufelswerk, Hanau 2003, S. 74-88


Teipel, Christine

Oberkirchen (Westfalen)

Christine Teipel (* 1621; † 4. Mai 1630) wurde als Hexe in Oberkirchen im Sauerland in Deutschland hingerichtet.Von den Oberkirchener Hexenprozessen wurde besonders bekannt der Hexenprozess gegen das 9-jährige Kind Christine Teipel, die am 7. März 1630 verhört wurde. Sie benannte die Namen von 15 Menschen, die angeblich nachts am Teufelstanz teilgenommen hatten: 8 Männer, 6 Frauen und ein kleines Mädchen. Das Gericht ließ sie verhaften und foltern, bis sie weitere Teufelsanhänger benannten. So starben in sieben Prozesswellen in den drei Monaten April bis Juni 58 Personen auf dem Scheiterhaufen, darunter 22 Männer und 2 „Kinderhexen“. Christine Teipel wurde am 4. Mai 1630 in der 3. von insgesamt sieben Prozesswellen hingerichtet. In der Lüttmecke bei Oberkirchen am „Hexenplatz“ erinnern Tafeln an die Hexenverfolgungen und den Prozess gegen Christine Teipel.

http://www.spiegel.de/

Burned for Spoiling Beer. Germany Rehabilitates Its Persecuted ‚Witches‘. By Kristen Allen
Tortured and burned at the stake by the tens of thousands, Germany’s alleged witches have been largely forgotton. But thanks to efforts by a small group of activists, a number of German cities have begun absolving women, men and children who were wrongly accused of causing plagues, storms and bad harvests.

Literatur
* Alfred Bruns, Die Oberkirchener Hexenprotokolle, in: Schieferbergbau-Heimatmuseum Schmallenberg- Holthausen: Hexen-Gerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland, Dokumentation zur Ausstellung vom 21.7.- 4.8.1984, „Christinichen Teipeln aus Oberkirchen“, S. 26 ff
* Tobias A. Kemper: „…der allnoch anwachsenden bluenden jugend zum abscheulichen exempel…“. Kinderhexenprozesse in Oberkirchen (Herzogtum Westfalen). In: SüdWestfalen Archiv Jg.4/2004. S.115-136.

Oberkirchen Tafel vom Hexenprozess gegen das Kind Christine Teipel 1630
Foto: Hartmut Hegeler


Tretschlaff, Dorothee Elisabeth

Dorothee Elisabeth Tretschlaff war das letzte Todesopfer der Hexenverfolgung in Brandenburg (1701), Denkmal in Fergitz in Brandenburg von Stefka Ammon

Weblinks:

http://www.dorothee-elisabeth-tretschlaff.de/

https://de.wikipedia.org/wiki/Dorothee_Elisabeth_Tretschlaff