Hexenprozesse

Hexenprozesse – Ausgewählte Beispiele


Alleshausen

In der Zeit der Hexenprozesse wurden im Vergleich zu Oberschwaben in Alleshausen Hexenverfolgungen mit besonderer Intensität durchgeführt. Diese Hexenprozesse in der rechtlichen Zuständigkeit der Reichsabtei Marchtal beginnen im 16. Jahrhundert und reichen bis ins 18. Jahrhundert. Dabei lassen sich drei Verfolgungswellen unterscheiden: zwischen 1586 und 1596, um 1627/1628 und zwischen 1745 und 1757.

Die Besonderheit an den Marchtaler Hexenprozessen ist die Verfolgungspanik noch Mitte des 18. Jahrhunderts, der 7 Frauen zum Opfer fielen. Mindestens 60 Todesurteile gegen vermeintliche magische Delinquenten lassen sich insgesamt aus den Marchtaler Hexenprozessakten nachweisen.

Die Initiative, auf der die Marchtaler Hexenprozesse gründeten, war ein lokaler Verfolgungseifer, der sich insbesondere für das Dorf Alleshausen nachweisen lässt. Alleshausen kann als ein Bereich besonderer Rechtsstellung innerhalb des Territoriums des Reichsklosters Marchtal bezeichnet werden. Insbesondere der hohe Eigenbesitzanteil der Bauern an Grund und Boden führte zu ständigen Konflikten zwischen den Untertanen, die auf gesonderte Rechte und Privilegien beharrten, und der Herrschaft des Klosters, die diese Sonderstellung nicht zugestehen wollte. In diesem Machtkampf bewies die Untertanenschaft aus Alleshausen, maßgeblich die dortige Dorfelite, in vielen Fällen ihre Durchsetzungsfähigkeit, so auch im Hinblick auf die Hexenverfolgungen. Insbesondere für die letzte Prozesswelle zeigt sich eine deutliche Korrelation zwischen der Größe an Eigenbesitz in Alleshausen, der Zugehörigkeit zur Dorfelite und der Verfolgungsinitiative. Das Deutungsmuster Hexerei diente in Alleshausen dabei grundsätzlich als Interpretationsfolie für verschiedene Schadensfälle, die die Bauern gegen sich provoziert sahen. Mit den Verdächtigungen wurden familiäre Spannungen und Schichtkonflikte institutionalisiert. Die dörfliche Oberschicht verleumdete dabei Frauen, von denen sie vermutete, die Armut treibe sie zu Sabotage am Eigentum anderer Personen.

Die Namen einiger der Alleshauser Opfer waren:

Anna Grätter aus Alleshausen am 3. Mai 1588, Margreta Menz oder Schillingerin aus Alleshausen am 5. Mai 1588, Anna Lepp aus Alleshausen am 12. Mai 1588, Agathe Hegeler aus Alleshausen am 12. Mai 1588, Georg Mayer am 12. Mai 1588.
In den Akten heißt es: „Diese fünf armen Personen haben in gütlicher und peinlicher Frage ihre Übeltaten eingestanden, werden vom Nachrichter Meister Hans von Biberach zum Hochgericht geführt und mit dem Strang gerichtet“.
Waldburga Zeiller aus Alleshausen am 18. Juli 1592, Anna Träub aus Alleshausen am 24. März 1627, Anna Fischer aus Alleshausen am 26. März 1627.

Sie wurden enthauptet und die verbrannten Körper unter die Erde vergraben. „Der Allmächtige gute Gott solle ihnen die Gnade verleihen, dass sie ritterlich um das ewige Leben streiten mögen.“
1745-1757: Barbara Getschler, Magdalena Füder, Anna Oberländer, Catharina Schmid, Maria Bingasser, Maria Tornhäuser.

Quellen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Alleshausen#Hexenprozesse_in_Alleshausen
Constanze Störk: „Mithin die natürliche Vernunft selbst dictiert, das es Hexen gebe“. Hexenverfolgung in der Reichsabtei Marchtal 1586-1757. Reihe: Wissenschaftliche Qualifizierungsarbeiten zum Hexen- und Magieglauben, hg. von Katrin Moeller, in: historicum.net, URL: http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/941/

Bad Fredeburg

Ursel vom Gerwenhof (* vor 1600 in Ebbinghof; † um 1600 in Bad Fredeburg) war ein Opfer der Hexenverfolgung in Bad Fredeburg.

Im 17. Jahrhundert kam es im Amt Fredeburg und in Fredeburg zu zahlreichen Hexenverfolgung im Herzogtum Westfalen. Im Juni 1601 gab es in Fredeburg einen Hexenprozess, wie dem Tagebuch von Kaspar von Fürstenberg zu entnehmen ist.
Eine große Hexenverfolgung im ehemaligen kurkölnischen Amt Fredeburg lässt sich durch eine Akte des Archivs der Freiherren von Fürstenberg in Arnsberg-Herdringen belegen.
Alfred Bruns (Bearb.): “Die Tagebücher Kaspars von Fürstenberg.“ Band 2, 2. Auflage, Münster 1987, ISBN 3-402-05935-5

Rainer Decker: “Die große Hexenverfolgung im Amt Fredeburg um 1630.“ In: “Schmallenberger Sauerland.“ Almanach 1993, S. 96-98.

Signatur X-43-32. Alfred Bruns: “Die Oberkirchener Hexenprotokolle.“ In: “Hexen, Gerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland.“ Schieferbergbau-Heimatmuseum, Schmallenberg 1984, S. 14 ff.

Die ersten vier Seiten dieses Bandes enthalten eine Liste “Hingerichtete Personen aus dem Ambt Fredtberg“. Demnach wurden 50 Menschen hingerichtet, davon 15 Männer.

Die Prozessprotokolle und sichere Zeitangaben sind nicht erhalten. Diese Liste macht Angaben über Gerichtskosten (14 bis 19 Taler), die von den Hinterbliebenen zu zahlen waren. In den meisten Fällen ist der jeweilige Zahlungspflichtige mit Namen genannt, dazu sein Verwandtschaftsverhältnis zu der hingerichteten Person, vornehmlich der Ehefrau oder den Eltern.

Alfred Bruns: “Die Hexenverfolgung in der früheren Kriminalgerichtsbarkeit.“ In: “Hexen, Gerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland.“ Schieferbergbau-Heimatmuseum, Schmallenberg 1984, S. 214.

Hexenprozess gegen Ursel vom Gerwenhof

In der Liste der Bad Fredeburger Hexenverbrennungen fand 1987 der pensionierte Schulleiter Paul Tigges Angaben über seine Vorfahren. In seinem Buch „Schattenbeschwörung“ beschreibt er seine Betroffenheit über die damaligen Ereignisse: „Was war das nur für eine Zeit, in der die Großmutter aus der Familie gerissen, in der die Ehefrau und Mutter der Kinder grausam gequält und auf dem Scheiterhaufen verbrannt wurde?“
Paul Tigges: „Schattenbeschwörung.“ Verlag Grobbel, Fredeburg 1987, S. 9.

Sein Urahn Johann Gerwen stammte vom Gerwenhof im heutigen Ebbinghof. Für die Verbrennung seiner Mutter im Amt Fredeburg musste damals der Sohn Johann 15 Reichstaler und 3 Kopfstücke zahlen: „Johan Barven richtig: Gerwen zu Ebbingkhoven ist sein moder verbrandt, 15 reichsdaler und 3 kopstucke gieben. Ursul das Weib in Gerwins haus zu Ebbingkhoven.“
Alfred Bruns: Die Oberkirchener Hexenprotokolle. S. 18 f.

Auch seine Verwandten mütterlicherseits vom Klaukenhof in Gellinghausen waren direkt betroffen: “Hans Klaucke zu Gelinckhausen wegen seiner frauwen 19 reichsdaler, ½ auf das haus.“ Hans Klaucke zu Gellinghausen musste also damals für den Hexenprozess und die Verbrennung seiner Frau 19 Reichstaler zahlen und 1/2 die Hälfte für das Haus. Diese Verurteilung führte später möglicherweise dazu, dass der Hof im Dreißigjährigen Krieg verkauft werden musste.
Josef Lauber: “Fredeburg, Stammreihen sauerländischer Familien.“ VI. Band
1641 verkaufte Hans Klauke den Hof an den Adeligen Jobst Adam von Gaugrebe zu Alme. 1681 wurde der Hof von Nachkommen wieder zurückgekauft.
Paul Tigges: “Schattenbeschwörung.“ Fredeburg 1987, S. 10.

Bad Fredeburg – Hexenkapelle
In der Nähe der Femelinde des Ortes steht eine im 18. Jahrhundert erbaute Kapelle. Dieses “Hexenkapelle“ genannte Gebäude soll an der Stelle stehen, an der die wegen angeblicher Hexerei zum Tode verurteilten Angeklagten unmittelbar vor ihrer Hinrichtung Trost und Stärke erfleht haben. Die Kapelle wurde 2005/2006 renoviert.
Hartmut Hegeler: “Hexendenkmäler im Sauerland.“ In: “Sauerland.“ 4/2008, S. 173

Quellen und Literatur

„Hingerichtete Personen aus dem Ambt Fredtberg“ 2016
“Namen der Opfer der Hexenprozesse Bad Fredeburg“
Alfred Bruns: “Die Oberkirchener Hexenprotokolle.“ In: “Hexen, Gerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland.“ Schieferbergbau-Heimatmuseum, Schmallenberg 1984, S. 18-19 (und S. 14-17)
Akte des Archivs der Freiherren von Fürstenberg in Arnsberg-Herdringen (Sign. X-43-32)
Paul Tigges: “Schattenbeschwörung.“ Verlag Grobbel, Fredeburg, 1987, S. 9ff
Hartmut Hegeler: “Hexendenkmäler in Westfalen und Lippe.“ Unna 2013, ISBN 978-3-940266-07-1, S. 9-12
Hartmut Hegeler: “Hexendenkmäler im Sauerland.“ In: “Sauerland.“ 4/2008, S. 173

Bad Wildungen

In der Zeit der Hexenverfolgungen fielen den Hexenprozessen in Bad Wildungen 78 Menschen zum Opfer. Wildungen hatte damals 1200 Einwohner. Die Verfolgung geschah in

Prozesswellen: 1532 und 1629 – 1631 und 1650 – 1664.
1532 Erster Hexenprozess gegen Gertraud Muck
1575 – 1578 Hexenverfolgungen
1629 setzte eine Periode unerhörter Verfolgung ein: 29 Opfer bis 1632.
1650 – 1664 weitere 38 Opfer
1630 Maria Rörig hielt von September 1630 – Mai 1631 die Folter standhaft aus: „Der liebe Gott habe sie im Gefängnis erhalten, ihm bliebe sie treu, sie sei unschuldig wie Jesus Christus.“ Graf Christian verfügte ihre Entlassung.
1656 Prozess gegen Susanne Weber (Tochter von Maria Rörig): „Ihr Ehemann bittet wegen der Kosten um Beschleunigung des Prozesses.“

Balve

Traurige Berühmtheit erlangte Balve im 17. Jahrhundert durch die Hexenverfolgung. Auf dem Galgenberg wurden zwischen 1590 und 1630 etwa 300 als Hexen und Zauberer denunzierte Balver verbrannt. Von 1628 und 1630 wurden in den Balver Hexenprozessen 27 Verfahren durchgeführt. Etwa jeder 20. Bürger wurde wegen Hexerei hingerichtet. Ein Attentat auf den berüchtigten Hexenjäger Kaspar Reinhards in Balve schlug fehl. Die Täter wurden grausam hingerichtet.

Am 9. August 2006 wurde in Balve vom Heimatverein „Heimwacht Balve“ am ehemaligen Richtplatz ein Denkmal in Form einer Steele für die Opfer der Balver Hexenprozesse eingeweiht. Das Denkmal nimmt Bezug auf die Frauen und Männer, die hier hingerichtet wurden. Dazu erschien ein Heft über die Hexenprozesse in Balve, erhältlich beim Heimatverein „Heimwacht Balve“:
Werner Ahrens, Vorsitzender, Postfach 1104, 58795 Balve,
Telefon 02375/2157, Fax 02375/1253, http://www.heimwacht-balve.de/

Weblinks

http://www.balve-online.de/unsere_stadt/geschichte/amtundstadtgeschichte.shtml#5HEXENVERFOLGUNGEN

Bamberg

Bamberg war ein Kerngebiet des Hexenwahns. In der Zeit der Hexenprozesse nahmen unter der Regentschaft der Erzbischöfe von Bamberg Johann Gottfried I. von Aschhausen (1609-1622) und seinem Nachfolger Johann Georg II. Fuchs von Dornheim (1623-1633) die Hexenverfolgungen in Bamberg große Ausmaße an.

Ähnliche massive Verfolgungen lassen sich in Süddeutschland nur in den Hexenprozessserien der Hochstifte Würzburg und Eichstätt sowie in Kurmainz und Ellwangen nachweisen.

1612/1613 und 1617/1618 starben im Hochstift Bamberg 300 Personen in den Flammen der Scheiterhaufen. Allein 1617 wurden 102 Menschen im Hochstift in Hexenprozessen hingerichtet. Bekanntestes Opfer war der Bürgermeister Johannes Junius, der im August 1628 im Hexengefängnis Drudenhaus gefoltert wurde.

1629 erschien ein zeitgenössisches Hexentraktat. Darin heißt es:

„Kurtzer und wahrhafftiger Bericht und erschreckliche Neue Zeitung Von sechshundert Hexen, Zauberern und Teuffels-Bannern; welche der Bischoff zu Bamberg hat verbrennen lassen / was sie in guetlicher und peinlicher Frage bekannt“.

Am 14. Juli 2013 jährt sich zum 325. Mal der Justiz-Mord am Kanzler Georg Haan aus Bamberg.

„Es war deutschlandweit einmalig, dass ein amtierender Regierungsrat der Hexerei bezichtig und hingerichtet wurde – in der alten Hofhaltung – vor 80 geladenen Zeugen – dann wurde seine Leiche bei geöffnetem Tor öffentlich ausgestellt, bis diese am folgenden Tag auf dem Schönleinplatz – zusammen mit 5 anderen Hexen zu Pulver und Asche verbrannt wurde.“

Literatur.

Wolfgang Behringer (Hrsg.), Hexen und Hexenprozesse. München 1998, Nr. 171,

Weblink

http://www.uni-muenster.de/FNZ-Online/recht/konflikt/quellen/zeitung.htm (zeitgenössisches Hexentraktat von 1629)

Über Katharina Haan

Drudenhaus, Bamberg

Das Drudenhaus (Malefizhaus, Hexengefängnis) wurde 1627 von Fürstbischof Johann Georg II. Fuchs von Dornheim (1623-1633) in Bamberg gebaut für 30 bis 40 Gefangene auf dem Höhepunkt der Hexenverfolgungen in der heutigen Franz-Ludwig-Straße. Auch in anderen Städten des Hochstiftes entstanden kleinere Drudenhäuser: in Zeil, Hallstadt und Kronach.

Auf Generalvikar und Weihbischof Friedrich Förner, blindwütiger Verfechter des Hexenwahns, geht Konzeption und Bau des Drudenhauses zurück.

In dieser Zeit der Hexenprozesse fanden etwa 300 Menschen in Bamberg und 900 Menschen im Hochstift den Tod auf dem Scheiterhaufen. Bamberg wurde gleichbedeutend für die Folter. Die verurteilten „Hexen“ wurden selbst auf dem Weg zur Hinrichtung noch gequält.

Auch bekannte Persönlichkeiten wie der Bürgermeister Johannes Junius und der bischöfliche Kanzler Dr. Georg Haan, der die Prozesse kritisiert hatte, wurden hingerichtet.

Als sich schwedische Truppen am 11. Februar 1632 näherten, wurden die letzten 10 Inhaftierten entlassen, sie mussten jedoch schwören, über die Behandlung (Folter) während der Haft zu schweigen. Bald wurde der Bau abgerissen. 1654 fanden die Steine Verwendung beim Bau des Kapuzinerklosters.

Weblink:

http://www.bamberga.de/hexenverhoer_daniel_bittl.htm

 

Büdingen

Zwischen 1532 und 1699 (Höhepunkt 1633-1653) wurden viele Hexenprozesse durchgeführt und 485 Menschen wegen angeblicher Hexerei angeklagt. Mit über 400 Hinrichtungen ist die kleine Grafschaft Büdingen in die Kernzone der Hexenverfolgung einzurechnen.

1564 wurde die Faulhaberin aus Wächtersbach in Büdingen als angebliche Hexe angeklagt. Von Graf Georg erging die Order, die Faulhaberin im peinlichen Verhör hart anzugreifen (zu foltern). Trotz „zerrissener Glieder und verderbtem Leib“ trotzte sie der Folter und zerriss mit ihrem Schweigen die Kette der Denunziationen.

Heftige Kritik an Hexenprozessen und Folter äußerte der ysenburgische Hofprediger Anton Praetorius, dem es 1597 sogar gelang, eine Frau aus der Folterkammer zu befreien. 1598 setzte er seinen Kampf literarisch fort mit dem Buch „Von Zauberey vnd Zauberern Gründlicher Bericht“.

Literatur

* Rolf Schulte, Hexenmeister, Frankfurt/M, 2000, S.72

Dieburg

Von 1600 bis 1630 sind für das Erzstift Mainz Dokumente zum Tod von 1879 Menschen als Opfer der Hexenverfolgungen erhalten geblieben. In Dieburg fanden etwa 60 Menschen den Tod auf dem Scheiterhaufen. Es gab mehrere Verfolgungswellen: 1596-1599, 1599-1627, 1627-1630.

Drache zu Dieburg 1603

Der „Drache zu Dieburg“ war der Glöckner und Kupferschmied Lorenz Drach aus Dieburg. Er wurde am 18. April 1603 im kurmainzischen Aschaffenburg zusammen mit anderen Männern durch Vierteilung hingerichtet. Wegen der Verfolgung ihrer Frauen hatten die Männer eine Schmähschrift verfasst, in der die Hexenprozesse des Erzbischofs angeprangert wurden. Sie wurden beschuldigt, angeblich die Ermordung des Erzbischofs geplant zu haben.

* Quellen dazu: Als Beispiel für Tyrannei und Willkür der Obrigkeit ist er erwähnt in: Anton Praetorius, Gründlicher Bericht über Zauberey, 1613 Vorrede, S. 20

* Herbert Pohl: „Hexenglaube und Hexenverfolgung im Kurfürstentum Mainz“, Stuttgart 1988, S. 118 f.

Verfolgungswelle ab 1626

1626 wurde Kurfürst Georg Friedrich von Greiffenclau gleich zu seinem ersten Besuch in Dieburg von der Zentmannschaft gebeten, die nötigen Untersuchungen zur Ausrottung des Lasters der Zauberei anzuordnen.

In Dieburg gab es viele der Hexerei verdächtige Personen, und das Volk war sehr aufgebracht. Zur Beruhigung der Einwohner wurde ein Hexenprozess begonnen gegen die Witwe von Martin Padt, deren Mutter vor zwanzig Jahren als Hexe verbrannt worden war. Am 26. Juni 1627 wurde sie verhört und am 7. Juli hingerichtet. Von der Padtin wurden viele Menschen als angebliche Mitschuldige besagt, so dass es zu einer Serie neuer Prozesse kam in Dieburg, Seligenstadt, Aschaffenburg usw.

Als angebliche Hexentanzplätze wurden in den unter der Folter erpressten Geständnissen genannt: der Eichwasen bei Dieburg, der Humesbühl, der große Formel usw.

Ein Angeklagter, Philipp Krämer aus Dieburg, sagte im Verhör aus, dass alle Zeugenaussagen gegen ihn falsch seien und der Glaube an Hexerei nichts als Aberglauben wäre. Dafür wurde er am 6. September 1627 enthauptet und seine Leiche verbrannt.

1627 wurden nach den vorliegenden Akten in Dieburg 36 Personen hingerichtet, nach Notizen von Pfarrer Laubenheimer sogar 85 „Hexen“.

1629 begann im November eine neue Prozesswelle gegen 21 Verdächtige, und ganze Familien sind fast völlig ausgerottet worden.

Literatur

Emslander, Heinz. Hexenprozesse in Dieburg 1596-1630. Dieburg: Dieburger Verlag, 1996

Eichstätt

Straßenbenennung für Eichstätter Bürgermeisterin Ursula Bonschab, in einem Hexenprozess hingerichtet

Im Bistum Eichstätt fanden 1590-1593 eine große Anzahl von Hexenprozessen unter den Reformbischöfen Martin von Schaumberg und Caspar von Seckendorf statt, z. B. in den Gerichtsorten Abensberg, Spalt und Herrieden. Der „Hexenbischof“ Johann Christoph von Westerstetten führte eine breit angelegte Hexenverfolgung durch.

Ähnlich massive Hexenverfolgungen lassen sich in Süddeutschland nur in den Hexenprozessserien der Hochstifte Bamberg und Würzburg sowie in Ellwangen nachweisen.

Literatur

H.J. Wolf, Geschichte der Hexenprozesse, Hamburg 1998, S. 251

Weblink

http://www.uni-muenster.de/FNZ-Online/recht/hexen/unterpunkte/basis.htm

Ellwangen

Barbara-Stech-Weg, 73479 Ellwangen-Rindelbach (benannt nach Barbara Stech, in einem Hexenprozess hingerichtet 1611)

In der Zeit der Hexenverfolgungen nahmen die Hexenprozesse in Ellwangen, einer Stadt im Osten Baden-Württembergs große Ausmaße an. Die Fürstpropstei Ellwangen war damit eines der Kerngebiete dieser Vorgänge.

Während der Regierungszeit der Fürstpröbste

* Wolfgang von Hausen (1584-1603)
* Johann Christoph I. von Westerstetten (1603-1613)
* Johann Christoph II. von Freyberg und Eisenberg (1613-1620)

starben 1588 und 1611-1618 ca. 450 Personen in den Flammen der Scheiterhaufen. Das waren etwa die Hälfte der Ellwanger Frauen und jeder sechste Mann.

Ähnliche massive Verfolgungen lassen sich in Süddeutschland nur in den Hexenprozessserien der fränkischen Hochstifte Würzburg, Bamberg und Eichstätt sowie in Kurmainz nachweisen.

In dem Hexenprozess von 1588 wurde die Hebamme Elisabeth Fürst, die „Mundistin“ genannt, als Hexe verbrannt. Im Jahr 1611 wurde am 22. Dezember Dorothea Berchtold hingerichtet. Sie war die Schwester des Pfarrers Eberhard Berchtold, der die angeklagten Hexen betreute und zu der Überzeugung gelangt war, dass sie unschuldig waren. Vermutlich sollte mit der Hinrichtung seiner Schwester der Pfarrer getroffen werden, um ihn gefügig zu machen und ihm seinen Mund zu verschließen. Später betreuten Jesuiten die Gefangenen.

Überliefert ist ein Gespräch des Stadtpfarrers Berchtold mit dem Angeklagten Michael Dir. Dieser hatte seine Frau Maria Dir im Jagsttorgefängnis besucht und versicherte dem Pfarrer, er sei von der Unschuld der Bierbrauersfrau überzeugt. Das kam dem Kanzler zu Ohren. Carl Kibler lud den Brauer vor und ließ ihn verhaften. Um sich die Folter zu ersparen, gestand Michael Dir alles, was ihm vorgeworfen wurde, obwohl er noch gar nicht der Hexerei angeklagt war. Schon elf Tage später wurde er am 19. November 1611 verbrannt. Sein Abkommgeld betrug 460 Gulden.

Literatur

* H.C. Erik Midelfort: Witch Hunting in Southwestern Germany 1562-1684, the Social and Intellectual Foundations. Stanford 1972.

* Wolfgang Mährle: „O wehe der armen seelen“, Hexenverfolgungen in der Fürstpropstei Ellwangen (1588-1694). In: Johannes Dillinger, Thomas Fritz, Wolfgang Mährle: Zum Feuer verdammt, die Hexenverfolgungen in der Grafschaft Hohenberg, der Reichsstadt Reutlingen und der Fürstpropstei Ellwangen, Stuttgart 1998 (= Hexenforschung; 2), S. 325-500.

Siehe auch:Hexenprozesse in Ellwangen

Freiburg

Plakette am Martinstor erinnert an die Opfer der Freiburger Hexenprozesse.
Foto: Kristina Müller FWTM

Am 24. März 1599 wurden Margaretha Mößmerin, Catarina Stadellmenin und Anna Wolffartin in Freiburg enthauptet und verbrannt. Eine Plakette am Martinstor erinnert an diese Opfer der Freiburger Hexenprozesse.

Weblink

http://www.virtuelles-freiburg.de/vip/wolffartin.html

http://www.latein-pagina.de/hexen/index2.htm  Kindhexe“ Agatha Gatter und ihr Retter Dr. Johannes Pistorius Niddanus d.J.

Literatur

“Die Hexe von Freiburg” von Astrid Fritz

Fulda

1603 wurde in der Zeit der Hexenverfolgungen Balthasar Nuss als Zentgraf nach Fulda berufen. Balthasar von Dernbach übertrug ihm darüber hinaus die Durchführung der Hexenprozesse im gesamten Hochstift. In drei Jahren ließ Balthasar Nuss etwa 300 angebliche Hexen und Hexenmeister foltern und anschließend hinrichten. Das Vermögen der Opfer zog er für sich ein.

(Näheres zu den Hexenprozessen siehe bei Balthasar von Dernbach).

Besonders bekanntes Opfer der Verfolgungen waren Frau Merga Bien (1603) und Jakob Ruß: Der zwölfjährige wird am 10. November 1628 in einem Hexenprozess verhört und gesteht erst nach wiederholten Streichen mit der Rute, an Hexenausfahrten zum Kleesberg teilgenommen und dort auch als Leuchter gedient zu haben. Als er das Hinrichtungsurteil vernimmt, weint er und verspricht Besserung, wenn man ihm das Leben lasse. Die Beteuerung hilft ihm nichts. Er wird hingerichtet.

Literatur

Berthold Jäger, Zur Geschichte der Hexenprozesse im Stift Fulda. Forschungsstand – Kritik – Perspektiven, in: Fuldaer Geschichtsblätter 73 (1997), S. 7-64

Gerolzhofen

Unter der Regierung des Würzburger Fürstbischofs Philipp Adolf von Ehrenberg starben über 900 Menschen, die der Hexerei angeklagt waren. Im würzburgischen Gerolzhofen war ein

Hauptgerichtsplatz. Von 1615 bis 1619 wurden 261 Personen wegen Hexerei hingerichtet. Viele starben vor ihrer Verurteilung an den Folgen der Folter im Hexenturm und Centgefängnis. Zur Zeit der Hexenverfolgungen wurden in Gerolzhofen Verbrennungsöfen installiert, um die rund 200 Menschen pro Jahr „fristgerecht“ verbrennen zu können. Zeitweilig wurden so viele Menschen Opfer der Hexenprozesse, dass die Wirtschaft ernsthaft gefährdet war.

Literatur

Stephan Oettermann, „Geschichte des Hexenbrennens in Franken (insbesondere in Gerolzhofen) im 17. Jahrhundert. Bürgermeister Bräuer: Es dokumentiere „eine Zeit, in der die Stadt als ein Hauptrichtplatz in Unterfranken traurige Berühmtheit erlangte“.

(Staatsarchiv Würzburg), Hexenprozessakten (aus Gerolzhofen). 1615-1619. Würzburg, Staatsarchiv: Gericht Gerolzhofen 14/346; Misc. 90/2884; MS f 1200

(Stadt Gerolzhofen), Gedenken an die Hexenprozesse in Gerolzhofen, (Akten) 1958-1977. (Stadtarchiv Gerolzhofen A3 (155)).

Hirschberg

In dem kleinen Ort Hirschberg fanden drei Hexenverfolgungen statt: 1595 wurden mehrere Männer und Frauen wegen Hexerei hingerichtet. 1616 – 1617 wurden 13 Personen als Hexen angeklagt. 1616 leitete der berüchtigte Hexenrichter Dr. Heinrich von Schultheiß die Hexenprozesse in dem Städtchen Hirschberg. 1628 – 1629 fanden 12 Menschen in Hexenprozessen den Tod. In dieser Zeit war Pfarrer Michael Stappert hier tätig. An sein Wirken erinnert ein Denkmal in der Stadt Rüthen. Diese Prozesse sind in dem Werk Hochnötige Unterthanige Wemütige Klage Der Frommen Unschültigen (1676) von Hermann Löher beschrieben. Darin enthalten ist Schrift von Michael Stappert zu den Hexenprozessen.

1986 wurde im Warsteiner Ortsteil Hirschberg ein Gedenkkreuz für die grausam gefolterten Frauen und Männer der Hexenverfolgungen errichtet an der ehemaligen Hinrichtungsstätte mit Texttafeln zu den Hexenprozessen an der Strasse Christoffelsberg in der „Eskelle“, einem Waldstück am Ortsrand.

Hirschberg, Ortsteil von Warstein, Gedenkkreuz für die Opfer der Hexenverfolgungen
Foto: Hartmut Hegeler Quelle: Hartmut Hegeler, Hexendenkmäler in Westfalen, Unna, 2012, S. 49-54

Literatur

* Hermann Löher, Hochnötige Unterthanige Wemütige Klage Der Frommen Unschültigen, 1676

* Alfred Gottschlich, Aus der Geschichte Hirschbergs, Hrsg. Sauerländischer Gebirgsverein, Abt. Hirschberg, 1985, S. 28 ff

* Dr. Groeteken, Die Hexenprozesse zu Hirschberg im Sauerland, in: Heimatborn, Monatsschrift für Heimatkunde für das Sauerland und die Soester Börde, 1930

* Rainer Decker, Die Hexenverfolgungen im Herzogtum Westfalen, in: Bruns, Alfred: Hexen – Gerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland. Dokumentation zur Ausstellung im Schieferbergbau-Heimatmuseum Schmallenberg-Holthausen vom 21.7.-4.8.1984, S. 207

Liesborn

1565 Hexenprozesse in Liesborn gegen die drei Frauen Aleke, Anna und Katharina auf der Burg zu Stromberg. Sie werden der Zauberei angeklagt, gefangen, gefoltert und verbrannt: einer der frühesten Fälle von Hexenverfolgung im Münsterland.

Weblink

Lippstadt

Im Jahr 1565 fanden in Liesborn Hexenprozesse gegen die drei Frauen Aleke, Anna und Katharina auf der Burg zu Stromberg statt. Sie wurden der Zauberei angeklagt, gefangen, gefoltert und verbrannt. Dabei handelte es sich um einen der frühesten Hexenprozesse im Münsterland. Um 1573 gab es etliche weitere Hexenverfolgungen in Lippstadt in der Zeit Graf Simons VI., dabei sind „etliche Burgers Weiber hinaus geführt und verbrannt worden“.

Hierzu berichtete Pfarrer Anton Praetorius 1613, dass bei diesen Hexenprozessen der Nagel-Schmidt Ebert Balve und seine Schwester, eine Beckerin, die Freytägische genannt, nach langen Foltern nach dem Widerruf ihres Geständnisses trotz Protesten aus der Bevölkerung freigelassen wurden. Dieser Hexenprozess beeindruckte Anton Praeorius stark und trug zu seinem Denken entscheidend bei, als er sich 1597 unter Lebensgefahr dafür einsetzte, dass eine Frau aus der Folterkammer entlassen wurde, und er diesen Kampf gegen Hexenverfolgung und Folter literarisch fortsetzte. Weitere Hexenprozesse fanden zwischen 1630 – 1677 statt.

Literatur

Hartmut Hegeler, Anton Praetorius, Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter, Unna, 2002, S. 22f

Menden (Westfalen)

In den Mendener Hexenverfolgungen (1592 – 1631) wurden hingerichtet:

* 1592 eine Frau
* 1628 18 Personen
* 1630 – 1631 22 Menschen

Neben diesen 17 Männern und 24 Frauen (u.a. aus Menden und Wimbern) werden 36 weitere Fälle von Hinrichtungen erwähnt (14 Männer und 22 Frauen).

1631 trotzte Dorte Hilleke in einem Hexenprozess der Folter. Nach ihr wurde die heutige Stadtbibliothek benannt.

Im Pfarrarchiv der St. Vincenz Kirche finden sich die Akten der Mendener Hexenprozesse

Literatur

Kranz, Dr. Gisbert: Mendener Recht und Gericht, u.a. Hexenprozesse 1592 – 1631, Selbstverlag 1929, Druck Georg Pfeiffer, Menden (Mendener Tageblatt und Anzeiger)

Mühldorf

Vor genau 260 Jahren wurde die 16-jährige Maria Pauer als letzte Hexe in Österreich hingerichtet. Sie war eine junge Dienstmagd in Mühldorf am Inn. Sie wurde am 27. Jänner 1749 verhaftet und in dem „Hexenkammerls“ eingesperrt. Die unmenschlichen Bedingungen der Haft, die schlechte Kost und die unhygienischen Verhältnisse brachten das Mädchen in geistige Verwirrung und Apathie.

Am 31. März 1749 wurde sie nach Salzburg gebracht, wo der Prozess im Rathaus fortgesetzt wurde. Am Ende glaubte sie selbst schuld zu sein.

Nach unmenschlich langer Untersuchungshaft mit Folter wurde sie am 10. September 1750 schuldig erkannt und zum Tod durch Schwert und anschließende Verbrennung verurteilt. Erzbischof Andreas I. Jakob Graf Dietrichstein lehnte eine Begnadigung ab, so wurde das Urteil auf der öffentlichen Richtstätte am 6. Oktober vollzogen.

Die 16-jährige Maria Pauer, ein völlig verwirrtes Kind, wurde mit fragwürdigen Geständnissen wegen einem schon lächerlich gewordenen Verbrechen verurteilt und war – soweit bisher bekannt – die letzte Hexe, die auf dem Boden des heutigen Österreich hingerichtet wurde.

PRESSETEXT vom 18. 6. 2009:

Stellungnahme von Erzbischof Dr. Alois Kothgasser zum Prozess um die „Hexe“ von Mühldorf 1749/50
SALZBURG (eds – wk/ 18. 6. 2009) / Zur heutigen Pressekonferenz im Büro von Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Wilfried Haslauer zum Thema „Die Mühldorfer Hex“ wird nachfolgende Stellungnahme des Salzburger Erzbischofs Dr. Alois Kothgasser veröffentlicht:

– Der Justizmord an Maria Pauer, die im letzten Prozess dieser Art auf dem Boden des damaligen Erzstiftes Salzburg als „Hexe“ verurteilt worden ist, stellt ein entsetzliches Verbrechen dar, in welches auch die Kirche von damals nicht nur aufgrund der handelnden Personen hinein verwoben ist. Es gibt daran nichts zu beschönigen, sondern sich der unmenschlichen geschichtlichen Wirklichkeit zu stellen und Gott und die Menschen um Vergebung für diese Gräueltat zu bitten.

Zugleich geht es darum, eine Lehre daraus zu ziehen und die Verantwortung für die Menschen unserer Tage wahrzunehmen, damit deren Würde als Gottes Ebenbild alle gebührende Achtung zukommt.

– Den Hintergrund für dieses grausame Ereignis bildet ein magisches Gottes- und Menschenbild, das mit der biblisch-christlichen Tradition nicht begründbar ist, sondern heidnische Wurzeln aufweist. Damit ist die Aufgabe verbunden, sich noch mehr für die Verkündigung des christlichen Gottes- und Menschenbildes einzusetzen und alle theologische Mühe aufzuwenden, damit der Glaube an Gott freigehalten wird von irrationalen und menschenverachtenden Elementen.

– Unser ganzer Einsatz muss heute der Verwirklichung der Menschenrechte und – auf deren Basis – einer geordneten Rechtspflege gelten, dies nicht nur in unserem Land, sondern weltweit. Dies anzuerkennen ist Lehre der Kirche und ihrer Soziallehre: „Die Kirche fühlt sich selbst verletzt, wenn die Rechte des Menschen, wer immer es sei und wo immer er sich befinden mag, missachtet und verletzt werden.“[1]

[1] Papst Paul VI. am 4. Oktober 1965 vor den Vereinten Nationen, zit. nach: Putz, Gertraud, Kleiner sozialethischer Ratgeber für die Praxis in Kirche, Politik , Wirtschaft und Gesellschaft, Berlin 2008, S. 286.
Amt für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Erzdiözese Salzburg, Kaigasse 8, 5020 Salzburg

https://web.archive.org/web/20101216094901/http://www.kirchen.net/portal/page.asp?id=14640

Oberkirchen

Zwischen 1595 und 1685 fielen den Hexenprozessen in Oberkirchen 75 Personen zum Opfer. Allein 1630 wurden in Oberkirchen im Patrimonialgericht der Freiherrn von Fürstenberg, die das Gericht von den Kurfürsten von Köln als Landesherrn in Pfandbesitz hatten, 65 Personen verbrannt.

Besonders bekannt wurde der Hexenprozess gegen das 9-jährige Kind Christine Teipel, die am 7. März 1630 verhört wurde. Sie benannte die Namen von 15 Menschen, die angeblich nachts am Teufelstanz teilgenommen hatten: 8 Männer, 6 Frauen und ein kleines Mädchen. Sie bezichtigte Personen aus ihrer Nachbarschaft der Hexerei. Das Gericht ließ sie verhaften.So starben in sieben Prozesswellen in den drei Monaten April bis Juni 58 Personen auf dem Scheiterhaufen, darunter 22 Männer und 2 Kinder.

Christine Teipel wurde am 4. Mai 1630 in der 3. von insgesamt sieben Prozesswellen hingerichtet.

In der Lüttmecke bei Oberkirchen am „Hexenplatz“ erinnern Tafeln an die Hexenverfolgungen und den Prozess gegen Christine Teipel.

Literatur

Alfred Bruns, Die Oberkirchener Hexenprotokolle, in: Schieferbergbau-Heimatmuseum Schmallenberg- Holthausen: Hexen- Gerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland, Dokumentation zur Ausstellung vom 21.7.- 4.8.1984, „Christinichen Teipeln aus Oberkirchen“, S. 26 ff

Tobias A. Kemper: „…der allnoch anwachsenden bluenden jugend zum abscheulichen exempel…“. Kinderhexenprozesse in Oberkirchen (Herzogtum Westfalen). In: SüdWestfalen Archiv Jg.4/2004. S.115-136.

Weblink

http://de.wikipedia.org/wiki/Christine_Teipel

http://de.wikipedia.org/wiki/Teufelsbuhlschaft#Beispiel_aus_einer_Hexenprozessakte
Auszüge aus der Hexenprozessakte von Christine Teipel

Obernburg

http://www.hvv-obernburg.de/html/hexe_katharina_marchtin.html

Recklinghausen

Zwischen 1514 und 1706 sind 100 Hexenprozesse aktenkundig. Höhepunkt der Hexenverfolgungen waren 1580 – 1581 und 1588 – 1589. Letzte als Hexe verurteilte Frau war Anna Spickermann, nach 16 Monaten Haft und Folter 1706 Hinrichtung durch das Schwert, dann verbrannt.

Literatur

* Von Hexen und anderen Recklinghäuserinnen, Frauenleben in Recklinghausen im 15./16.Jahrhundert, Gabriele Thiesbrummel u.a., Volkshochschule der Stadt Recklinghausen, 1990, S. 21

* Dr. Wilhelm Mummenhoff, Aachen: Zur Geschichte der Hexenverfolgungen in der Stadt Recklinghausen und ihrer Umgebung während des 16. Jahrhunderts, in: Vestische Zeitschrift 1927, Bd XXXIV, S. 75- 90.

* Fuchs, Ralf-Peter, Hexenverfolgung an Ruhr und Lippe. Die Nutzung der Justiz durch Herren und Untertanen. Westfälisches Institut für Regionalgeschichte. Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Münster. Forum Regionalgeschichte 8. Hrsg. Von Bernd Walter. Ardey Verlag Münster 2004, S. 40ff

Rinderbügen (Hessen)

* 1597 Hexenprozess gegen Frauen aus Rinderbügen

In der Zeit der Hexenverfolgungen spielte sich 1597 ein besonders dramatisches Kapitel Rinderbügener Geschichte ab. Im Februar werden vier Frauen aus dem Ort Rinderbügen beschuldigt, zum Hexensabbat auf dem Hexentanzplatz (Kesslertanz) gewesen zu sein. Die Namen dieser Frauen lauten:

* Margreth, Hans Fausten Frau,
* Anna, Hanß Datten Frau,
* Anna, Fritz Dietrichs Frau,
* Crein, Lips Hoffmanns Frau.

Die vier Frauen werden der fortgesetzten Hexerei an Menschen, Vieh und Wetter beschuldigt. Am 8. Mai 1597 werden sie verhaftet und in Birstein in den „Turm“ gelegt.

Am 4. Mai 1597 beruft der Graf die Mitglieder des Gerichtes, darunter den Hofprediger Anton Praetorius. Die juristische Fakultät in Marburg entscheidet in einem juristischen Gutachten, dass die Verhängung der Folter rechtmäßig ist. Als die Folter beginnt, erhängen sich nachts zwei Angeklagte in der Zelle.

Am 5. Juli berichtet der Ehemann der Angeklagten Katharina Hoffmann, dass seine Frau schwanger sei und bittet um Milde. Nach Beratungen des Gerichts wird die Hochschwangere nach Bezahlung einer größeren Geldsumme am 23. Juli morgens um 6 Uhr vor dem Frühstück entlassen.

Anna, Fritz Dietrichs Frau, Mutter von 9 Kindern, die vor 20 Jahren nach Rinderbügen zugewandert ist, wird am 1. Juli gefoltert. Die gequälte Frau bleibt standhaft und beteuert nach wie vor ihre Unschuld. Nach einigen Tagen wird Frau Anna Dietrich nochmals „peinlich befragt“.

Als die nochmalige Folterung in der Öffentlichkeit bekannt wird, bildet sich unter Anführung des Hofpredigers eine Demonstration. Die Leute protestieren gegen die Todesfälle der Frauen in der Untersuchungshaft und fordern die Einhaltung der Menschenrechte auch für die Angeklagten. Nach tumultartigen Szenen im Gericht wird die Folter abgebrochen.

Der Schreiber der gräflichen Kanzlei hielt diesen ungewöhnlichen Vorfall fest: „Weil der Pfarrer alhie heftig dawieder gewesen, als man die Weiber peinigte, also ist es diesmal deßhalben unterlassen worden.“ Aus den Akten wird deutlich, dass der Pfarrer derart gegen die Folter wetterte, dass der Prozess beendet und die noch lebende Gefangene freigelassen wurde.

Heute erinnert nichts an das Schicksal dieser Frauen.

Literatur

* Hartmut Hegeler, Anton Praetorius, Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter, Unna, 2002, S. 22f
* Walter Nieß: Hexenprozesse in der Grafschaft Büdingen. Protokolle Ursachen Hintergründe. Büdingen 1982

Rüthen (Westfalen)

Von 1573 bis 1660 wurden in dem kleinen Ort Rüthen und im Gogericht Rüthen 104 Hexenprozesse durchgeführt. Dabei sind mindestens 79 Menschen hingerichtet worden.

Freunnd Happen, Angeklagter während der Hexenverfolgungen in Rüthen, trotzte der Folter und schaffte es, keinen Menschen zu denunzieren. Nach zwei Monaten Haft und dreimaliger schwerster Folter wurde Freunnd Happen am 23.September 1660 freigesprochen.

Literatur

Walter Dalhoff: „Zu Rüthener Hexenprozessen“. In: Alfred Bruns: Hexen – Gerichtsbarkeit im kurkölnischen Sauerland. Dokumentation zur Ausstellung im Schieferbergbau-Heimatmuseum Schmallenberg-Holthausen vom 21.Juli bis 4. August 1984. Schmallenberg: Schieferbergbau-Heimatmuseum, 1984, S. 188.

Weblink

http://de.wikipedia.org/wiki/Freunnd_Happen

Schaffhausen (Schweiz)

Die Schaffhauser Hexenprozesse sind die frühesten bekannten Hexenprozesse in der Schweiz und ereigneten sich in Schaffhausen im Jahr 1402.

Der Nachweis dieses Prozesses/dieser Prozesse erfolgte vom Schaffhauser Stadtarchiv aufgrund der Stadtrechnungen. Es handelt sich um Personen, die als Hexe oder Hexen angeklagt wurden. Die Person(en) stammte(n) aus Beringen. In Schaffhausen wurde(n) sie verhört und hingerichtet.

In den Unterlagen ist von einem hegsen brand, also einer Hexenverbrennung, die Rede. Es handelt sich um einen der frühesten Hexenprozesse in Mitteleuropa mit Todesurteil durch Verbrennen. Die Aufstellung im Stadtarchiv zeigt die einzelnen Beträge für den Henker, z.B. Kosten für das „dürre Holz für den Hexenbrand“ betrugen fünf Schillinge.

Das Stadtarchiv spricht von einem oder mehreren Prozessen. Aus der Transkription der 600 Jahre alten Akte lässt sich nicht entnehmen, ob es sich um eine oder mehrere Personen handelt, die als „Hägsen“ bezeichnet werden.

Eine Abbildung der urkundlichen Erwähnung in einem Rechnungsbuch aus Schaffhausen 1402/03 findet sich auf der Internetseite des Stadtarchivs von Schaffhausen.

Wimbern (Westfalen)

Während der Mendener Hexenprozesse 1628 – 1631 wurden zwei Wimberner Männer als Hexer hingerichtet: Blasius Billi, der Frohne, und Franz Hellmich, der Lahme. Am 29.Okt. 1628 legten sie unter der Folter das verlangte Hexenbekenntnis ab, konnten aber aus dem Gefängnis im Turm der Stadtmauer fliehen. Sie stellten sich nach einigen Tagen freiwillig dem Gericht, um ihre Familien vor Vergeltungsmaßnahmen zu schützen, und wurden am 2. Dez. 1628 hingerichtet.

Literatur

Kranz, Dr. Gisbert: Mendener Recht und Gericht, u.a. Hexenprozesse 1592 – 1631, Selbstverlag 1929, Druck Georg Pfeiffer, Menden (Mendener Tageblatt und Anzeiger)

Würzburg

Hexenverfolgung im Hochstift Würzburg. Vortrag im Rahmen der 50. Kulturtagung des Rhönklubs vom 15. bis 16. März 2014 von Elena Bräutigam

Würzburg Höchberger Ortsteil Hexenbruch – Benennung des Ortsteils sowie der Hexenbruchweg. In dem Steinbruch wurde der Körper der wegen angeblicher Hexerei Maria Renata Singer verbrannt.

Oberbürgermeister Würzburg möge Opfer der Hexenprozesse rehabilitieren

Die Hexenprozesse in Würzburg kosteten zur Zeit der Hexenverfolgungen an die 1000 Menschen das Leben.

Mit dem Namen der Würzburger Fürstbischöfe Julius Echter von Mespelbrunn und Philipp Adolf von Ehrenberg sind die schlimmsten Hexenverfolgungen im Würzburger Territorium verbunden, die zwischen 1626 und 1630 ihren Höhepunkt erreichten. Im Stift brannten über 900 „Hexen“, allein in der Stadt Würzburg an die 200. Die Hexenverfolgung erfasste Menschen aller Stände: Adlige, Ratsherren und Bürgermeister wurden neben einfachen Leuten verbrannt. 20% der in Würzburg Verbrannten waren Priester und Ordensleute. Einsatz für angeklagte Hexen führte zum eigenen Prozess. Erst das Reichskammergericht, der Tod von Philipp Adolf am 16. Juli 1631 und die Eroberung durch den Schwedenkönig Gustav Adolf 1631 beendeten die Hexenprozesse.

Ähnliche massive Verfolgungen lassen sich in Süddeutschland nur in den Hexenprozess-Serien der Hochstifte Bamberg und Eichstätt sowie in Kurmainz und Ellwangen nachweisen.

In diesen Hexenverfolgungen sind Alte und Junge, Hoch- und Niedriggestellte, Einheimische und Fremde, Geistliche, Ratsherren, Jungfrauen und Kinder in rascher Folge verbrannt worden. Es gibt ein Verzeichnis der Hinrichtungen bis zum Februar 1629 bis zum neunundzwanzigsten Brand. Darin werden 157 Personen namentlich genannt. Der Biograph des Bischofs (bei Gropp) kannte die Fortsetzung des Verzeichnisses bis zum zweiundvierzigsten Brand mit insgesamt 219 Opfern. Dies erfasst nur die in der Stadt Würzburg selbst Hingerichteten; die Gesamtzahl der Hinrichtungen im Stift unter Philipp Adolf belief sich laut einer mit bambergischer Zensur gedruckten Nachricht auf neunhundert.

Maria Renata Singer 1749 in Würzburg verbrannt

Bayerische Staatsbibliothek: Gaar, Georg: Christliche Anred Nächst dem Scheiter-Hauffen, Worauf der Leichnam Mariae Renatae Einer durchs Schwerdt Hingerichteten Zauberin, den 21. Iunii Anno 1749. Ausser der Stadt Wirtzburg verbrennet worden (1749)]

http://www.bsb-muenchen-digital.de/~web/web1005/bsb10058023/images/index.html?digID=bsb10058023&pimage=2&v=pdf&nav=0&l=de

http://de.wikipedia.org/wiki/Maria_Renata_Singer_von_Mossau

http://www.zeller-hexe.de/

http://frankenland.franconica.uni-wuerzburg.de/login/data/1995_4.pdf

Die unten wiedergegebene Liste von Opfern der Hexenbrände in Würzburg reicht von 1627 bis Anfang 1629. Zur vollständigen Liste siehe unter Weblinks.

Opfer

»Verzeichnis der Hexen-Leut, so zu Würzburg mit dem Schwert gerichtet und hernacher verbrannt Worden.

Im ersten Brandt vier Personen.
Die Lieblerin.
Die alte Anckers Wittwe.
Die Gutbrodtin.
Die dicke Höckerin.

Im andern Brandt vier Personen.
Die alte Beutlerin.
Zwey fremde Weiber.
Die alte Schenckin.

Im dritten Brandt fünf Personen.
Der Tungersleber, ein Spielmann.
Die Kulerin.
Die Stierin, eine Procuratorin.
Die Bürsten-Binderin.
Die Goldschmidin.

Im vierdten Brandt fünf Personen.
Die Siegmund Glaserin, eine Burgemeisterin.
Die Birckmannin.
Die Schickelte Amfrau (Hebamme). NB. von der kommt das ganze Unwesen her.
Die alte Rumin.
Ein fremder Mann.

Im neunundzwanzigsten Brandt sieben Personen.
Der Viertel Beck.
Der Klingen Wirth.
Der Vogt zu Mergelsheim.
Die Beckin bei dem Ochsen-Thor.
Die dicke Edelfrau.

NB. Ein geistlicher Doctor, Meyer genant, zu Hach, und Ein Chor-Herr ist früh um 5 Uhr gerichtet und mit der Bar verbrannt worden. Ein guter vom Adel, Junker Fischbaum genannt. Ein Chor-Herr zum Hach ist auch mit dem Doctor eben um die Stunde heimlich gerichtet, und mit der Bar verbrannt worden.

Paulus Vaecker zum Breiten Huet.
Seithero sind noch zwey Brändte gethan worden.

Datum, den 16. Febr. 1629.

Bisher aber noch viel unterschiedliche Brandte gethan worden.«

 

Literatur

Kurt Baschwitz: Hexen und Hexenprozesse, Bertelsmann Verlag, München, 1990, S. 252 – 260.

Hauber, Bibl. mag. 36. Stück, 1745, S. 807.

Wilhelm Gottlieb Soldan und Heinrich Heppe: Geschichte der Hexenprozesse, Band 2, Reprint der Ausgabe von 1911, München, S. 17-20

Digitale Bibliothek Band 93: Hexen, S. 904 (vgl. Soldan-Hexenprozesse, S. 20)

Anonym: Auß dem Bißthum Würzburg: Gründliche Erzehlung der Bischof zu Würzburg (Julius Echter) das Hexenbrennen im Frankenland angefangen, wie er dasselbe fort treiben, und das Ungeziffer gentzlich außrotten wil, und allbereit zu Geroltzhoffen starke Brände gethan, hinführe alle Dienstag thun wil. Geruckt zu Tübingen 1616 (München Staatsbibliothek), abgedruckt in: Wolfgang Behringer, Hexen und Hexenprozesse in Deutschland, München, dtv Dokumente, 1993, S. 246-248

Weblinks

http://www.oehring.net/hexenbruch/04.html – Geschichte der Hexenverbrennungen in Würzburg