Prostest gegen Folter

Folter und Gefängnisse zur Zeit der Hexenprozesse und heute

Protest gegen Folter

Johann Weyer mit seiner 1563 erschienenen Schrift „De praestigiis daemonum“ (Von den Blendwerken der Dämonen), Anton Praetorius mit seinem „Gründlichen Bericht von Zauberey vnd Zauberern“ (1598), Johann Matthäus Meyfart mit dem Buch „Christliche Erinnerung, …wie das abscheuwliche Laster der Hexerey mit Ernst außzurotten“ (um 1629) und Friedrich Spee mit der bekannten Streitschrift „Cautio criminalis“ (1631) kämpften neben anderen gegen Hexenprozesse und Folter.

Der deutsche Jurist Christian Thomasius beobachtete, dass die Angeklagten erst „gestanden“, wenn sie die Qualen der Folter nicht mehr aushielten. Auf Grund des Buches „De crimine magiae“, welches er 1701 zu diesem Thema verfasste, gab König Friedrich Wilhelm den Befehl, die Prozesse zu beenden.

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