Faulhaberin, Wächtersbach

Faulhaberin, Wächtersbach

Die Faulhaberin stammte aus Wächtersbach und wurde 1564 in Büdingen als Hexe angeklagt.

In Wächtersbach gab es im 16. Jahrhundert die weitverzweigte adelige Familie Faulhaber. 1564 wurde eine Frau dieser Familie als Hexe angeklagt. Ihr Vorname ist nicht überliefert, sondern sie wurde nur die Faulhaberin genannt. Im ysenburgischen Büdingen wurde sie vor Gericht gestellt, und von Graf Georg erging die Order, die Faulhaberin im peinlichen Verhör hart anzugreifen (zu foltern).

Dieser Vorgang wurde von einem Prozessbeobachter, Johann Beyer, in einem Brief an den Grafen geschildert.

Zwölf Mal wurde sie von den Henkersknechten gefoltert. Dabei wurden ihre Hände auf dem Rücken gefesselt und sie dann an die Decke des Rathaussaales hochgezogen. Diese Folter wurde auch das „Aufziehen“ genannt. Sie ist besonders schmerzhaft, weil die Schultergelenke auskugeln. Bei ihrer Folter „habe es gekeckert, dass es wahrlich nit kurzweilig anzusehen gewesen.“ Alsdann wurde sie der Tortur mit Beinschrauben an den Schienenbeinen unterzogen.

Immer wieder drängte der Richter, dass sie endlich ihre angebliche Verschwörung mit dem Teufel zugeben sollte. Aber das Gericht erhielt nicht das gewünschte Geständnis, dass sie eine Angehörige der Teufelssekte wäre.

Trotz „zerrissener Glieder und verderbtem Leib“ hielt sie an ihrem Glauben an den Herrgott fest. Schließlich ließ das peinliche Halsgericht „Milde“ walten: Sie wurde noch einmal ausgepeitscht. Dann durfte sie schwer gezeichnet von der Folter zu ihrer Familie zurückkehren, musste allerdings „Urfehde schwören“ und versprechen, sich niemals rächen zu wollen.

Sie trotzte der Folter und zerriss mit ihrem Schweigen die Kette der Denunziationen.

Literatur

* Ilse Werder: Wächtersbach. Die Faulhaberin, in: Archiv Frauenleben im Main-Kinzig-Kreis: Hexenwahn und Teufelswerk, Hanau 2003, S. 94

* Jürgen Ackermann: „Edelknechte der Kirche und des Adels“, in: Mitteilungsblatt des Zentrums für Regionalgeschichte, Gelnhausen 2002