Dietrich Flade
Dietrich Flade
Dietrich Flade (* 1534 in der Trierer Pfarrei St. Laurentius als Sohn der Eheleute Johann Flade und Margareta von Langenfeld getauft; † 18. September 1589 als Hexenmeister in Trier verbrannt).
Er studierte in Löwen und Orleans, war dann in Speyer als Doktor beider Rechte am dortigen Reichskammergericht. 1557 wurde Dr. Dietrich Flade Vize-Schultheiß Triers. Er heiratete Barbara Reichwein, Witwe des verstorbenen Trierer kurfürstlichen Leibarztes Dr. Simon Reichwein.
1559 wurde er durch den Trierer Kurfürsten und Erzbischof Johann von der Leyen zum kurfürstlichen Rat ernannt und vertrat seinen Dienstherrn auf Reichstagen. 1567 wurde er Schultheiß der Dompropstei, 1571 Stadtschultheiß in Trier und Beisitzer des Hofgerichtes Koblenz. 1578 wurde er Professor an der Universität Trier, 1586 sogar als deren Rektor. Ihm folgte Peter Binsfeld im Amt. Flade war Schöffe am Hochgericht Trier und dem Gerichtshof der freien Reichsabtei St. Maximin vor Trier. 1581 wurde Flade zum kurfürstlichen Statthalter in Trier ernannt.
In seiner Eigenschaft als Richter hatte Flade zahlreiche Hexenprozesse geleitet und Todesurteile gesprochen. Sein Wirken fiel in eine Zeit, in der die Hexenverfolgungen in Kurtrier betrieben wurden.
Im angrenzenden Territorium der freien Reichsabtei St. Maximin listete der Amtmann Claudius Musiel alle verurteilten Personen und deren Besagungen auf. In diesem sogenannten „Hexenregister“ erscheint auch Dietrich Flade als oftmals Besagter. Am 4. Juli 1588 wurde auf Befehl von Kurfürst Johann von Schönenberg das Hexenprozess-Verfahren gegen Flade eröffnet. Die Untersuchungen leiteten der Trierer Richter Christoph Faht und der Notar Peter Omsdorf.
Am 3. Oktober 1588 unternahm er einen Fluchtversuch. Am 12. Oktober 1588 befand sich Flade wieder in Trier. Bürger bewachten sein Haus. Am 22. April 1589 wurde Flade verhaftet, gestand unter mehrmaliger Folter, was man von ihm hören wollte, und besagte angebliche Komplizen.
Am 14. September setzte Flade sein Testament auf, mit dem Wunsch ein ehrenvolles Begräbnis auf dem Kirchhof St. Antonius zu erhalten. Am 18. September 1589 wurde das Urteil über ihn gesprochen. Es lautete auf den Feuertod. Eine Milderung des Urteils sah eine vorherige Strangulierung vor und wurde am gleichen Tag an der Hinrichtungsstätte im heutigen Trierer Stadtteil Euren vollzogen.
In seiner Funktion als Hexenrichter war Flade vorher selbst mit aller Strenge aufgetreten.
Literatur
* Der Fall des Trier Stadtschultheißen Dr. Dietrich Flade: Vom Hexenrichter zum Hexenmeister. In: DAMALS. Das Magazin für Geschichte und Kultur 6, 2002, S.14-19.
* Voltmer, Rita: Abläufe, Ursachen und Hintergründe der großen Hexenverfolgungen in den Territorien zwischen Reich und Frankreich im späten 16. und im 17. Jahrhundert, in: Beier-de Haan, R. et al. (Hrsg.): Hexenwahn – Ängste der Neuzeit, Berlin 2002, 84 – 95
* Voltmer, Rita: „Germany´s first ´superhunt`?“ – Rezeption und Konstruktion der so genannten Trierer Verfolgungen (16.-21. Jahrhundert) in: Moeller, Katrin; – Schmidt, Burghart (Hrsg.): Realität und Mythos – Hexenverfolgung und Rezeptionsgeschichte, Hamburg 2003, S. 225-258
Weblinks
https://de.wikipedia.org/wiki/Dietrich_Flade
http://www.bautz.de/bbkl/f/flade_d.shtml