Calvin und die Hexenprozesse

Calvin und die Hexenprozesse

Genau wie Luther befürwortete Calvin vehement die Verfolgung der Hexen und deren Hinrichtung. Johannes Calvin rief in wörtlicher Befolgung alttestamentlicher Aussagen dazu auf, „Hexen“ aufzuspüren und gnadenlos „auszurotten“. Er forderte die unerbittliche Verfolgung und Vernichtung von Feinden Gottes, damit auch der Hexen.

Unter Berufung auf die Bibelstelle Exodus 22, 17 erklärte Calvin, Gott selbst habe die Todesstrafe für Hexen festgesetzt. In seinen Predigten über das erste Buch Samuel tadelte er darum jene, welche die Verbrennung der Hexen ablehnen, und wollte sie als Verächter des göttlichen Wortes aus der Gesellschaft ausstoßen. Wer sich gegen die Hinrichtung der Hexen auszusprechen wagte, setzte sich der Gefahr schwerster Verfolgungen, des Bannes oder Todes aus. Calvin glaubte, dass drei Jahre lang Männer und Frauen in Genf durch Zauberkünste die Pest ausbreiteten und hielt alle ihnen durch die Folter abgepressten Selbstanschuldigungen für wahr, nachträglichen Widerruf für unwahr. 1545 wurden innerhalb weniger Monate 34 Unglückliche nach entsetzlichen Martern vor allen Häusern, die sie angeblich mit Pest behext hatten, verbrannt.

Der deutsche calvinistische (reformierte) Pfarrer Anton Praetorius wandte sich 1602 mit seinem Buch Von Zauberey vnd Zauberern Gründlicher Bericht mit Argumenten aus der Bibel vehement gegen Calvins und Luthers Aufruf zur Verbrennung der Hexen und forderte die Abschaffung der Folter.

Literatur

Oskar Pfister: Das Christentum und die Angst, Zürich 1945

Oskar Pfister: Calvins Eingreifen in die Hexer- und Hexenprozesse von Peney 1545 nach seiner Bedeutung für Geschichte und Gegenwart, Zürich 1947

Hartmut Hegeler, Hexenprozesse, die Kirchen und die Schuld, 2003, S. 6ff

Weblinks

http://ccel.org/ccel/calvin/calcom04.ii.x.vi.html?bcb=0 (John Calvin, Harmony of the Law (V2) Auslegung von Exodus 22, 18 auf englisch)

During the ravages of the pestilence in 1545 more than twenty men and women were burnt alive for witchcraft.

http://www.ccel.org/ccel/schaff/hcc8.iv.xiii.x.html?bcb=0#fnf_iv.xiii.x-p15.1