Luther

Luther und die Hexenverfolgungen

Luthers Hexenpredigten. „Hexen“ und „Zauberei“ in Predigten, Vorlesungen, Tischreden von Martin Luther

Martin Luthers Hexenreden und Hexenpredigten

Martin Luther war wie Calvin überzeugt von der Möglichkeit des Teufelspaktes, der Teufelsbuhlschaft und des Schadenszaubers und befürwortete die gerichtliche Verfolgung von Zauberern und Hexen.

Die Aussage des Alten Testaments „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen“ (2. Mose 22,17) hatte für ihn Gültigkeit. Dies wird in einer Hexenpredigt deutlich, die Luther am 6. Mai 1526 zur Stelle 2. Mose 22,18 hielt.

Er verlieh hier seinem tiefen Abscheu vor dem Übel der Hexerei Ausdruck und gibt einer gnadenlosen Verurteilung der im Verdacht stehenden Frauen Recht:

„Es ist ein überaus gerechtes Gesetz, dass die Zauberinnen getötet werden, denn sie richten viel Schaden an, was bisweilen ignoriert wird, sie können nämlich Milch, Butter und alles aus einem Haus stehlen… Sie können ein Kind verzaubern… Auch können sie geheimnisvolle Krankheiten im menschlichen Knie erzeugen, dass der Körper verzehrt wird… Schaden fügen sie nämlich an Körpern und Seelen zu, sie verabreichen Tränke und Beschwörungen, um Hass hervorzurufen, Liebe, Unwetter, alle Verwüstungen im Haus, auf dem Acker, über eine Entfernung von einer Meile und mehr machen sie mit ihren Zauberpfeilen Hinkende, dass niemand heilen kann…

Die Zauberinnen sollen getötet werden, weil sie Diebe sind, Ehebrecher, Räuber, Mörder… Sie schaden mannigfaltig. Also sollen sie getötet werden, nicht allein weil sie schaden, sondern auch, weil sie Umgang mit dem Satan haben.“

Martin Luther war ein klarer Befürworter der Todesstrafe für Schadenszauberei, noch dazu mit einem stark frauenfeindlichen Akzent. In der Predigt vom 6. Mai 1526 sagt Luther fünfmal: „sie sind zu töten“ (Predigt 6. Mai 1526, WA 16, 551f.) Allerdings ist Martin Luther kein eifernder Hexenjäger gewesen.

Zahlreiche lutherische Theologen, Prediger und Juristen beriefen sich später auf einschlägige Aussagen Luthers. Bis heute finden sich im Kleinen Katechismus von Luther und im reformierten Heidelberger Katechismus Aussagen über Hexerei bzw. Zauberei.

Literatur

Martin Luther, Predigt 6. Mai 1526, WA 16, 551f.

Jörg Haustein: Martin Luthers Stellung zum Zauber- und Hexenwesen, Dissertation, 1990

Hartmut Hegeler, Hexenprozesse, die Kirchen und die Schuld, 2003, S. 6ff

Weblink

1518: Martin Luther und die Hexerei