Kirchliche Stellungnahme – Anna Göldi

Reformierter Glarner Kantonalkirchenrat nicht für Rehabilitierung der als Hexe verurteilten Anna Göldi

Keine kirchliche Rehabilitation von Anna Göldi
04. Juni 2007 / 11:52:19

SCHWEIZ
Der reformierte Glarner Kantonalkirchenrat will auf einen Akt der Rehabilitation von Anna Göldi verzichten und sich auf die aktuellen Herausforderungen konzentrieren. Dies gab der Rat an der Synode vom vergangenen Donnerstag in Glarus bekannt.
RNA/comm.
«Hexenverfolgungen sind nur zu verurteilen und durch nichts zu rechtfertigen.» Diese Position vertritt der kantonale Kirchenrat der Reformierten Glarner Landeskirche – «genau so, wie dies jeder vernünftige Mensch tut», sagte Kirchenrätin und Pfarrerin Renate Bosshard-Nepustil an der Glarner Synode. Dass der letzte Hexenprozess der Schweiz im Kanton Glarus stattgefunden habe, dass weltliche und geistliche Obrigkeit daran beteiligt waren, dass Anna Göldi am 13. Juni 1782 hingerichtet wurde, seien Fakten, «zu denen sich Staat, Kirche und Gesellschaft verhalten müssen».
Dies habe in einer doppelten Weise zu geschehen: einerseits durch historische Forschung und auch literarische Aufarbeitung des Vergangenen, die nichts beschönigen dürfe; anderseits durch eine bewusste, entsprechende Gestaltung der Gegenwart – eine Aufgabe, die zum Kernbereich der Reformierten Landeskirche gehöre.
Eine kirchliche Rehabilitation wäre laut der Vorsitzenden der Theologischen Kommission dann zu diskutieren, «wenn man annehmen müsste, der Tod von Anna Göldi und was dazu geführt hat, würde nicht von den Gliedern der Reformierten Glarner Kirche gleichermassen verabscheut und verurteilt». Davon könne aber nicht ausgegangen werden, und deshalb «verzichtet der Rat auf einen Akt der Rehabilitation von Anna Göldi und konzentriert sich auf die aktuellen Herausforderungen».